Nach Freispruch vor US-Militärgericht

Tod auf Kirmes in Wittlich: Das erwarten die Hinterbliebenen von der Politik

Der Tod eines Mannes in Wittlich hat zum zweiten Mal den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigt. Die Hinterbliebenen fordern einen anderen Umgang mit angeklagten US-Soldaten.

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Wer das Haus von Familie Ovsjannikov in Wittlich-Wengerohr betritt, stößt überall auf Erinnerungen an ihren Sohn Micha. Der junge Mann lächelt von Bildern im Wohnzimmer. Auch in der Küche hängen Collagen mit Fotos. Und im Flur wartet sein Hund Ragnar seit zweieinhalb Jahren darauf, dass sein Herrchen zurückkommt.

Der 28-Jährige ist im August 2023 bei der Säubrennerkirmes in Wittlich erstochen worden. Ein Jahr später wurde der angeklagte US-Soldat von einem Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem freigesprochen. Seitdem wollen die Hinterbliebenen erreichen, dass jemand für den Tod des jungen Mannes die Verantwortung übernimmt.

Michael Ovsjannikov spielt mit dem Hund seines verstorbenen Sohns.
Der Rottweiler Ragnar vermisst den toten Sohn von Michael Ovsjannikov.

"Wir sind im Kampfmodus", sagt sein Vater Michael Ovsjannikov: "Seit zweieinhalb Jahren haben wir kein Privatleben mehr." Sein 24-jähriger Sohn Daniel ergänzt: "Wir müssen stark sein und als Familie zusammenhalten."

Familie fordert: Schwere Verbrechen nur noch vor deutschen Gerichten

Der Vater und der Bruder des Getöteten glauben: Vor einem deutschen Gericht wäre der US-Soldat verurteilt worden. Ihrer Ansicht nach hätte die Trierer Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Angeklagten deshalb niemals an die US-amerikanische Militärjustiz abgeben dürfen.

Der 24-jährige Daniel Ovsjannikov blickt direkt in die Kamera.
Der 24-jährige Daniel Ovsjannikov hat bei dem Messerangriff vor zweieinhalb Jahren seinen Bruder verloren.

Gemäß dem NATO-Truppenstatut ist das üblich, wenn Militärangehörige eines verbündeten Staates unter Verdacht stehen. "Schwere Verbrechen müssen in Deutschland ermittelt werden", meint Michael Ovsjannikov: "Das Vertrauen ist nicht mehr da."

Geständnis wurde wegen "Trick" nicht zugelassen

Das hat mit den Erfahrungen zu tun, die die Familie in dem Militärprozess gemacht hat. "Wir haben uns gefühlt wie in einem schlechten Film", sagt Daniel Ovsjannikov. Zum einen durften sie in dem Gerichtssaal in Spangdahlem nicht als Nebenkläger auftreten. Zum anderen wurde in dem Prozess ein Geständnis des angeklagten US-Soldaten nicht als Beweis zugelassen.

Der Gerichtssaal in Spangdahlem.
Der Gerichtssaal in Spangdahlem, in dem die Tötung um die Messerstecherei an der Wittlicher Säubrennerkirmes verhandelt wurde.

Der SWR hatte in den Gerichtsakten recherchiert, warum der Jury das Geständnis vorenthalten wurde. Demnach haben die US-Ermittler strategisch entschieden, den Soldaten nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu belehren und nicht wegen eines Tötungsdeliktes. Die Richterin im Militärprozess wertete das als "Trick" und erklärte das Geständnis für nicht zulässig. Die Jury hörte also nie davon und sprach den US-Soldaten frei.

Land hat Umgang mit Statut prüfen lassen

Das umstrittene Urteil führte zu Demonstrationen vor der Air Base Spangdahlem. Bei einer Sitzung des Rechtsausschusses im Mainzer Landtag hatte der inzwischen verstorbene Justizminister Herbert Mertin (FDP) angekündigt, den Fall aufarbeiten zu wollen. Das Land wolle "Erfahrungen der Staatsanwaltschaften auswerten und prüfen, ob konkretere Vorgaben sinnvoll erscheinen."

Der Tatort: Hier wurde Micha Ovsjannikov auf der Säubrennerkirmes im August 2023 erstochen.
Der Tatort: Hier wurde Micha Ovsjannikov auf der Säubrennerkirmes im August 2023 erstochen.

Diese Gespräche sind abgeschlossen, teilte das Justizministerium mit. Mertins Nachfolger Philipp Fernis (FDP) hat am Donnerstag im Rechtsausschuss erklärt, wie die Staatsanwaltschaften künftig mit dem Truppenstatut umgehen sollen. Demnach sollen die Staatsanwaltschaften künftig freier darüber entscheiden können, welche Verfahren sie an die US-Militärjustiz abgeben und welche nicht.

Staatsanwaltschaften sollen freier entscheiden

Um gegen verdächtige US-Soldaten zu ermitteln, brauchen die deutschen Staatsanwaltschaften nun nicht mehr die Zustimmung des Justizministeriums. Außerdem sollen sie die Interessen der Tatopfer stärker berücksichtigen. Wenn es Verletzte oder Hinterbliebene gibt, die als Nebenkläger auftreten wollen, wäre das jetzt ein Grund, die Täter selbst zu verfolgen.

Außerdem sollen bei Verhören nach schweren Straftaten nicht mehr die US-Ermittler, sondern vereidigte Dolmetscher für die Beschuldigten auf Englisch übersetzen. Insbesondere diese Änderung geht laut dem Justizminister auf die Erfahrungen mit dem Wittlicher Fall zurück. Bis heute ist unklar, ob dem angeklagten US-Soldaten die Tatvorwürfe in der Befragung bei der Wittlicher Polizei korrekt übersetzt wurden.

"Land kann Truppenstatut nicht verändern oder kippen"

Für Michael Ovsjannikov gehen diese Änderungen aber nicht weit genug: "Man darf nicht so tun, als würden sie uns einen Gefallen tun. Es ist ihre Pflicht, uns zu schützen." Sein Ziel bleibt, dass das NATO-Truppenstatut ganz abgeschafft wird.

Darüber allerdings darf das Land Rheinland-Pfalz gar nicht entscheiden, erklärt Christoph Kehlbach aus der SWR-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Das Statut gilt in der ganzen Bundesrepublik: "Rheinland-Pfalz kann nicht im Alleingang das NATO-Truppenstatut ändern oder gar kippen."

Der Journalist und Jurist Christoph Kehlbach.
Christoph Kehlbach ist in der SWR-Rechtsredaktion in Karlsruhe unter anderem für Fragen des Völkerrechtes zuständig.

"Wenn es um die Strafverfolgung geht, haben die Behörden im Land etwas Spielraum", so die Einschätzung des Juristen: "Wenn sie in einem Fall der Meinung sind, dass doch Deutschland zuständig sein sollte, dann können sie darauf hinwirken." Allerdings müsste die Staatsanwaltschaft im Einzelfall weiterhin gut begründen, warum aus ihrer Sicht ein deutsches Gericht zuständig sein sollte.

Falschfahrer wurde in Trier der Prozess gemacht

Beim Prozess gegen einen US-Soldaten, der als Falschfahrer bei Landscheid einen tödlichen Unfall verursacht hat, ist das bereits so abgelaufen. Das Landgericht Trier - und nicht das Militärgericht in Spangdahlem - hatte den Fall verhandelt und den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Ausschlaggebend dafür, das Verfahren nicht abzugeben, war laut Staatsanwaltschaft Trier, dass deutsche Staatsangehörige betroffen waren. Und dass das deutsche Strafprozessrecht den Hinterbliebenen der getöteten Frau und der beiden Verletzten mehr Beteiligungsrechte einräumt als das US-Militärrecht.

Familie erwartet Entschuldigung von Staatsanwaltschaft

Genauso hätte die Staatsanwaltschaft aber auch im Fall des Messerangriffs auf der Säubrennerkirmes argumentieren können. Michael Ovsjannikov ist sich daher sicher: "Ich denke mal, sie wissen ganz genau, dass sie damals falsch gehandelt haben."

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Entschuldigt allerdings habe sich bei der Familie noch immer niemand. "Heute stellt sich keiner mehr hin und sagt, dass er was falsch gemacht hat", meint Daniel Ovsjannikov.

Vater will den Rechtsweg ausschöpfen

Klar ist: Die Ovsjannikovs wollen weiterkämpfen. Aktuell liegt ein Antrag von ihnen beim Oberlandesgericht Koblenz. Die Familie will feststellen lassen, dass die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren in die deutsche Gerichtsbarkeit hätte überführen müssen. Weil sie das nicht getan habe, sei sie um ihr Recht an einer effektiven Strafverfolgung gebracht worden.

Noch hat das Oberlandesgericht nicht entschieden. Wenn die Richter den Antrag ablehnen, will die Familie aber nicht aufgeben. "Wir ziehen zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", sagt Michael Ovsjannikov: "Dieser Fall wird in die Geschichte eingehen."

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