Das Licht der späten Nachmittagssonne fällt schräg auf die Reihe kleiner Gräber. Bei vielen stehen weiße, kleine Holzkreuze. Sie sind mit Herzen oder Sternen verziert. Auf einem anderen Grabstein steht das Foto eines Kindes.
Auch Jana und Lena liegen hier auf dem Gräberfeld für Kinder auf dem Trierer Hauptfriedhof. Ein Stern aus Ton erinnert an Ella. Es sind die Töchter von Lisa Girmscheid und Andreas Keuchel. Das Paar hat in den vergangenen Jahren drei Kinder in der Schwangerschaft verloren. Erst im Dezember war Lisa das letzte Mal schwanger.
Sie war im 8. Monat, als sich das Kind im Bauch nicht mehr bewegte. "Sie kam tot zur Welt. Aber ich hatte sie drei Tage bei mir im Krankenhaus. Ich konnte mich ganz intensiv von diesem Kind verabschieden", erzählt die 39-Jährige aus Schleidweiler. Eigene Kinder kann das Paar nicht mehr bekommen.
Väter werden bei Trauerarbeit vernachlässigt
Kurz nach dem Tod ihres dritten Kindes sind sie jeden Sonntag zum Grab auf dem Trierer Friedhof gegangen, sagt Andreas Keuchel. Das Leid der Väter, die auch um ihr totes Kind trauern, werde aber oft vergessen oder vernachlässigt.
Männer machen da auch psychisch viel mit.
So empfindet es der 36-Jährige. Auf der Arbeit ginge das schon los. Da komme zuerst die Frage, wie es der Frau gehe. Und das war es dann meist, sagt er. "Ich weiß nicht, ob das Viele verdrängen. Aber es ist für uns auch oft extrem schwierig. Für die Frau ist es sehr schlimm. Sicher. Aber auch für uns Männer. Wir machen da auch psychisch viel mit."
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Die Änderung des Mutterschutzgesetzes ist beschlossene Sache: Künftig haben auch Frauen nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz. Eine Betroffene aus BW berichtet.
Sternenkind statt Fehlgeburt
Lisa und Andreas haben Hilfe und Unterstützung im Trierer Verein Stiller Stern gefunden. Der Verein begleitet mit unterschiedlichen Angeboten Eltern und Hinterbliebene in der Trauer. Vereinen wie diesen ist es zu verdanken, dass Sternenkinder-Eltern im neuen Bestattungsgesetz mehr Rechte bekommen. Ulrike Grandjean, Mitglied des Vereins Stiller Stern und im Vorstand des Bestatter Verbands Rheinland-Pfalz weiß, warum das wichtig ist.
Das beginne schon bei der Geburt. Im neuen Bestattungsgesetz wird deshalb der Begriff Fehlgeburt durch Sternenkind ersetzt. "Fehlgeburt wird natürlich von vielen negativ in Verbindung gebracht", so Grandjean. Allerdings werden im Entwurf des neuen Gesetzes nur Kinder unter 500 Gramm, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden, dort als Sternenkind bezeichnet.
Warum das so ist, konnte das zuständige Gesundheitsministerium auf SWR-Anfrage jedoch nicht beantworten. Einzelne Betroffene haben das bereits kritisiert.
Eltern und Sternenkinder können zusammen bestattet werden
Neu im Bestattungsgesetz ist auch, dass Sternenkinder zusammen mit ihren Eltern, Mutter oder Vater bestattet werden können. Das heißt, stirbt die Mutter bei Geburt des Kindes, können sie gemeinsam in einem Sarg oder in einem Urnengrab beigesetzt werden. In der Praxis war das manchmal schon möglich, wenn die Friedhofsverwaltung das bei Anfrage genehmigt hat, erklärt Grandjean.
Ein Segen ist, dass die Eltern einfach auch eine gesetzliche Grundlage haben.
Einer der wichtigsten Punkte im neuen Gesetz ist wohl der, dass Krankenhäuser nun verpflichtet sind, Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm auf Wunsch der Eltern zu bestatten. Bisher haben Klinken das unterschiedlich gehandhabt. Zudem müssen sie, wenn es keinen Antrag der Eltern gibt, dafür sorgen, dass Kinder unter 500 Gramm unter würdigen Bedingungen an einem Ort gesammelt und später würdig bestattet werden.
Solche Sammelorte müssen auf Nachfrage der Behörden nachgewiesen werden. Für die Betroffenen ein wichtiger Fortschritt, sagt Grandjean.
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Rheinland-Pfalz reformiert das Bestattungsgesetz. Entscheidend: Zu Lebzeiten müssen Verstorbene ihren Willen klar schriftlich festlegen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
"Ein Segen ist, dass die Eltern einfach auch eine gesetzliche Grundlage haben. Dass man, wenn es mal schwierig ist, nicht darum bitten muss, Kinder beisetzen zu können. Sondern, dass man sich auf das Gesetz berufen und sagen kann, ich habe aber das Recht, mein Kind individuell bestatten zu dürfen, also gerade für die Kinder unter 500 Gramm."
Mehr Beratungsstellen für trauende Väter
Auch Lisa Girmscheid, die Mutter von drei Sternenkindern, findet es richtig, dass Betroffenen nun mehr Rechte bekommen. Wünsche bleiben trotzdem. "Dass die Sternenkinder mehr gesehen werden. Denn wir sind auch Eltern. Stolze Eltern von ganz wunderbaren Kindern. Ich finde, es wird noch zu wenig drüber gesprochen."
Andreas Keuchel hat ganz klare Vorstellungen. Er plädiert dafür, dass es für Väter von Sternenkindern mehr Anlauf- und Beratungsstellen gebe müsse: "Ich glaube, es war schon immer in der Gesellschaft, der Mann sollte immer den Starken oder so was markieren. Ich weiß nicht, ob es damit zu tun hat, warum sich viele nicht öffnen."
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Zukunft als Pflegefamilie?
Lisa Girmscheid und Andreas Keuchel blicken trotz ihrer Schicksalsschläge nach vorn. Im Oktober wird erst mal mit einem großen Fest geheiratet, erzählt die 39-Jährige. Weil die beiden keine eigenen Kinder mehr bekommen können, wollen sie künftig als Pflegefamilie für andere Kinder da sein.
Der Termin mit dem Jugendamt, um sich dort darüber beraten zulassen, ist schon in zwei Wochen. "Wir würden uns freuen, wenn wir einem Kind, dem es nicht so gut geht, ein zu Hause geben dürfen. Wenn das unser Weg ist, ist das in Ordnung."