Seit im Frühjahr 2025 ein Gutachten bekannt wurde, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, gewinnt diese Frage an Brisanz. Zwar hat der Verfassungsschutz aufgrund eines Rechtsstreits mit der Partei eine sogenannte Stillhaltezusage gegeben und nennt die AfD öffentlich nicht mehr "rechtsextrem". Dennoch wollen manche Länder wie z. B. Rheinland-Pfalz Beamte vor einer Einstellung stärker auf ihre politische Gesinnung überprüfen.
In den 1970er-Jahren hatte die Politik mit dem umstrittenen Radikalenerlass schon mal versucht, gegen – damals linke – Verfassungsfeinde vorzugehen. Kehren jetzt die Berufsverbote zurück?