In eigener Sache

Korrekturen im Programm des SWR

Unsere Inhalte sind auf zahlreichen Kanälen wie Fernsehen, Radio und Online-Plattformen verfügbar, wir senden rund um die Uhr Hörfunk- und TV-Programme sowie eine Vielzahl an Online-Angeboten. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen umfassende, objektive und journalistisch fundierte Informationen bereitzustellen. Dabei verpflichten wir uns der Faktentreue und der klaren Trennung von Nachricht und Kommentar.

Von der Themenauswahl über die Produktion bis hin zur Veröffentlichung arbeiten wir mit höchster Sorgfalt und Professionalität. Dennoch können bei der Vielzahl an Beiträgen trotz aller Anstrengungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fehler passieren. Das ist bedauerlich, und wir bitten dafür um Entschuldigung.

Uns ist es wichtig, offen, transparent und konstruktiv mit solchen Fehlern umzugehen. Deshalb veröffentlichen wir Richtigstellungen, die Sie in chronologischer Reihenfolge auf unserer Seite finden können. Kleinere Unstimmigkeiten wie Tippfehler oder Versprecher werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Mit diesem Ansatz wollen wir Vertrauen schaffen und Ihnen unsere Haltung zu Kritik und Fehlern klar und nachvollziehbar darlegen.

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Stand

Korrektur: Falsche Jahreszahl bei Wahlkreisportrait Wahlkreis 44 (Enz)

Beim Wahlkreisportrait zur baden-württembergischen Landtagswahl zum Wahlkreis Enz (44) haben wir eine Jahreszahl korrigiert. In einer früheren Version hieß es, dass FDP-Kandidat Erik Schweickert seit 2004 im Landtag sitzt. Das war falsch. Er ist seit 2004 Mitglied des Kreistags und erst seit 2016 Landtagsabgeordneter. Wir haben die Jahreszahl in der Infobox berichtigt. 

Korrektur: Präzisierung bei Wahlkreisportrait Wahlkreis 30 (Bretten)

Beim Wahlkreisportrait Bretten (Wahlkreis 30) für die baden-württembergische Landtagswahl haben wir nachgeschärft. In einer früheren Version hieß es, FDP-Kandidat Christian Jung käme aus der Bundespolitik. Das war unpräzise. Jung war von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordneter, bevor er für die FDP in den BW-Landtag einzog. Wir haben die Infobox korrigiert.

Korrektur: Faktencheck präzisiert

Im Live-Blog zur Wahlarena vom 26.2.2026 haben wir die Faktenbasis zum Thema Gruppenvergewaltigungen präzisiert und ergänzt. Dabei wurde auch die Zahl der statistisch erfassten Fälle von 49 auf 39 nach unten korrigiert.

Korrektur: Rechenfehler bei Zahl zusätzlicher Beamtenstellen

In einem Beitrag in „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ vom 26.2.2026 zum Stellenzuwachs in der Landesregierung haben wir die Zahl zusätzlicher Beamtenstellen in Staatskanzlei und Fachministerien seit 2021 mit 285 angegeben. Tatsächlich beträgt der Anstieg 275 Stellen. Wir haben die Angabe korrigiert.

Korrektur: Kein Personalabbau bei Hitachi wegen S21

In der ersten Version des Online-Artikel „Stuttgart 21: Eröffnung des Tiefbahnhofs wohl erst 2030“ vom 26.2.2026 hieß es, dass es bei der Firma Hitachi eine Kündigungswelle gab und die Firma ihre Abteilung für digitale Technik aufs Nötigste reduziert hat. Das ist nicht korrekt. Wir haben den Beitrag etwa eine Stunde nach Erscheinen aktualisiert und auf den Fehler aufmerksam gemacht.

Korrektur: Fehlerhafte Meldung zu Gewalt in Zügen und Bahnhöfen

In gemeinsamen Nachrichtensendungen der Radioprogramme SWR1 und SWR 4 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurde am 15.2.2026 um 9 und 10 Uhr gemeldet, die Kriminalität in Zügen und auf Bahnhöfen sei im vergangenen Jahr nicht gestiegen. Ferner hieß es, Bundespolizei und Bahn hätten von einer Verdreifachung der Aufklärungsquote von Gewaltverbrechen in Zügen und Bahnhöfen gesprochen. Die Meldung enthielt drei handwerkliche Fehler. Hintergrund war ein Bericht der „Bild am Sonntag“. Darin wurden Zahlen zu Gewaltdelikten an zehn deutschen Bahnhöfen abgebildet. Der in der Radionachrichten-Meldung erweckte Eindruck, es handle sich um eine Gesamtstatistik der erfassten Gewalt in Zugverkehr und Bahnhöfen, ist falsch. Die Behauptung, die Kriminalität sei insgesamt zurückgegangen, ist ebenfalls nicht haltbar. Tatsächlich belegen die im Bericht der „Bild am Sonntag“ erwähnten Daten der Bundespolizei einen leichten Anstieg von Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte. Auch die Aussage, die Bundespolizei habe durch Schwerpunktkontrollen und Videoüberwachung die Aufklärungsquote verdreifacht, stimmt nicht. Tatsächlich hat sich die absolute Zahl der aufgeklärten Straftaten verdreifacht, nicht aber die Quote. 

Korrektur: Schlagzeile zum RLP-Trend

In einer Überschrift zum Artikel über die Ergebnisse des „RLP-Trend“ am 26.2.2026 wurde fälschlicherweise formuliert: „Hauchdünner Vorsprung: Aktuelle Umfrage sieht SPD nur einen Punkt vor CDU“. Richtig ist, dass die CDU laut der repräsentativen Umfrage einen hauchdünnen Vorsprung vor der SPD hat. Die falsche Schlagzeile war gut vier Stunden über die Google-Suche auffindbar. Hintergrund ist, dass im Contentmanagement-System mehrere Schlagzeilen angelegt werden. Eine davon wies den Fehler auf. Nachdem der Fehler aufgefallen war, wurde diese Schlagzeile umgehend korrigiert.

Korrektur: Präzisierung beim Vorgehen bei einem Anfangsverdacht

In einer ersten Version des Artikels „Anzeige wegen ‚Pinocchio‘-Kommentars: Heftige Kritik an Polizei Heilbronn“ hieß es, dem Gesetz zufolge seien Beamte verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht auch Strafanzeige zu stellen. Inzwischen haben wir die entsprechende Passage präzisiert:  Strafverfolgungsbehörden – also Staatsanwaltschaft und Polizei – „sind gesetzlich verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht den Sachverhalt zu erforschen (§§ 160, 163 StPO)“, je nach Fall nimmt die Polizei dann Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf oder ermittelt ohne Anweisung. Im vorliegenden Fall hatte die Polizei eine Liste mit 38 Facebook-Kommentaren an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese entschied dann in allen Fällen, also auch bei dem „Pinocchio-Kommentar“, zunächst Ermittlungen einzuleiten. Letzten Endes entscheidet immer die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren fortgeführt oder eingestellt wird. 

Korrektur: Falsche Informationen zu Bäckereien in Tübingen

In einem Post auf dem Instagram-Kanal „DASDING Tübingen“ vom 21.2.2026 wurde bei der Auflistung von Bäckereien, die ihre Brezeln vegan, vegetarisch und mit Schweineschmalz anbieten, drei der Bäckereien falsch eingeordnet. Die Bäckerei BeckaBeck verwendet kein Schweineschmalz für ihre Brezeln. Sie verwenden Kuhmilch, die Brezeln sind also vegetarisch. Die Bäckerei Fischer verwendet kein Schweineschmalz für ihre Brezeln. Sie werden mit pflanzlichem Fett und Kuhmilch gemacht und sind damit vegetarisch. Die Bäckerei Walker bietet neben den Brezeln mit Schweineschmalz auch vegane Dinkelbrezeln an. Da der Post auf Instagram nachträglich nicht bearbeitet werden kann, wurde er gelöscht und auf den Fehler in der Story des Kanals aufmerksam gemacht.

Korrektur: Falscher Ort

In den Fernsehnachrichten SWR Aktuell vom 20.2.2026 wurde zur Olympiasiegerin Daniela Maier ein falscher Heimatort eingeblendet. Wir haben den Fehler korrigiert und die aktualisierte Fassung der Sendung in der Mediathek erneut veröffentlicht.

Korrektur: Richtigstellung eines falschen AFP-Zitats

Im Radioprogramm SWR Aktuell am 19.2.2026 wurde darüber berichtet, dass der chilenische Forscher Victor Neira davor warnt, dass das Vogelgrippevirus in der Antarktis 100 Prozent der infizierten Vögel töten könnte. Neira wurde von der Nachrichtenagentur AFP entsprechend zitiert. Der Antarktisforscher hat sich nun beim SWR gemeldet und gesagt, die Nachrichtenagentur habe seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen. In dem Interview habe er über Fälle in Geflügelzuchtbetrieben an der chilenischen Küste gesprochen. Aus diesem Grund haben wir den Beitrag zurückgezogen, eine korrigierte Fassung folgt in Kürze.

Korrektur: Fehlende Nennung aller Parteien

Am 17.2.2026  hieß es im Beitrag „Parteiprogramme Bildung“ in der Fernsehsendung SWR Aktuell Baden-Württemberg um 19:30 Uhr: „Damit alle Schulanfänger vergleichbare Startchancen haben, müsse das letzte Kita-Jahr vor der Schule verpflichtend werden, sagen Grüne und SPD." Dabei wurde versäumt zu erwähnen, dass auch die CDU für ein verpflichtendes letztes Kita-Jahr ist. Wir haben den Beitrag nachträglich entsprechend um die Nennung der CDU ergänzt und eine korrigierte Fassung des Beitrags erneut veröffentlicht.  

Korrektur: Falsche Monatsangabe im SWR3-Topthema am Mittag

In der Anmoderation zum SWR3-Topthema „Die elektronische Patientenakte bleibt ungenutzt“ am 18.2.2026 um 12:15 Uhr hieß es, dass Ärztinnen und Ärzte seit August bestimmte Daten in die ePA einpflegen müssen. Tatsächlich ist das erst seit Oktober 2025 der Fall. Der Podcast zum Topthema wurde mit der korrekten Monatsangabe hochgeladen.

Korrektur: Falsche Formulierung

In einem Hörfunk-Beitrag für die SWR Nachrichten am 18.2.2026 über eine Studie zu „Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen“ hieß es, die Fahrzeuge würden „dreimal so viel Kraftstoff verbrauchen“, wie in der EU-Typgenehmigung angegeben. Diese Formulierung war nicht korrekt, das Ergebnis der Studie belegte eine Überschreitung der Angaben um „300 %“. Richtig muss es daher heißen: Die Fahrzeuge verbrauchen „dreimal mehr Kraftstoff, als in der EU-Typgenehmigung angegeben“. Wir haben den Fehler entsprechend korrigiert.  

Korrektur: Falsche Einordnung der Bürgerinitiative "LindA"

Es gab einen Fehler im Artikel „Meinung: Kneipen schließen früher – Ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen in Heidelberg“. In einer ersten Version hieß es, dass die Heidelberger Bürgerinitiative „LindA“ (Leben in der Altstadt) selbst geklagt hatte. Das ist so nicht richtig: „LindA“ hatte die Anwohnerinnen und Anwohner tatsächlich nur ideell unterstützt und Spenden für die Finanzierung der Klage gesammelt. Wir haben dies entsprechend korrigiert.

Korrektur: Falsche Zeitbezüge

Es gab einen Fehler im Artikel „Wer darf kommunale Räume nutzen? Reutlingens Oberbürgermeister Keck fordert Reform“. In einer vorherigen Version stand, die AfD plane, gerichtlich gegen die Stadt wegen des geschlossenen Mietvertrags vorzugehen. Richtig ist: Die AfD hat dies bereits getan und vom Gericht Recht bekommen. Sie durfte ihren Landesparteitag in der Stadthalle veranstalten. Die neue Nutzungsordnung in Hechingen gilt erst für künftige Parteiveranstaltungen. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.

Korrektur: Falscher Kontext

Im Online-Artikel zur Debatte um Sicherheit an Schulen (Artikel vom 23.1.2026, 20:24 Uhr) wurde als Beispiel für Fälle von Gewalt und Vandalismus ein Fall an der Karolina-Burger-Realschule in Ludwigshafen hervorgehoben. Es handelte sich um den Angriff einer psychisch erkrankten 17-Jährigen auf eine Lehrerin. Mit Blick auf die Erkrankung der Schülerin wurde hier ein falscher Kontext zu den weiteren Vorfällen an der Schule hergestellt. Die entsprechende Passage wurde deshalb in dem Artikel eingekürzt, die Korrektur wurde in einem Info-Kasten am Ende des Artikels kenntlich gemacht.  

Korrektur: Falsche Amtsbezeichnung bei Michael Ebling

In der Fernsehsendung SWR Aktuell Rheinland-Pfalz am 8. Februar 2026 wurde in einem Bericht zu einer Verkehrskontrolle Michael Ebling, SPD, als „Verkehrsminister“ bezeichnet. Richtig ist, dass Michael Ebling Innenminister von Rheinland-Pfalz ist. 

Korrektur einer falschen Zahl

Im Artikel „Digitale Schulstunde zu KI in Ludwigshafen: 1.700 Schulklassen aus ganz Deutschland dabei“ ist uns ein Fehler unterlaufen. In der ersten Version hieß es, bei einer digitalen Schulstunde in Ludwigshafen seien 5.300 Schüler zugeschaltet gewesen. Das war nicht korrekt. Tatsächlich waren am Dienstag 53.000 Schüler beim Livestream der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz aus Ludwigshafen zugeschaltet. Wir haben die entsprechende Zahl korrigiert.

Korrektur: Falsche Funktionsbezeichnung

In der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ vom 15.1.2026 hatten wir einen Bundeswehrreservisten als Vorsitzenden des „Bundes Deutscher Fallschirmjäger“ bezeichnet. Richtig ist: Er ist saarländischer Landesvorsitzender des entsprechenden Vereins. Wir haben dies im Beitragsmitschnitt entsprechend korrigiert.

Korrektur: Begriff und Bedeutung „lebenslang“

Es gab einen Fehler im Artikel "Mord in der Familie: Diana aus Ludwigshafen über den Tod ihrer Tante": In einer ersten Version hieß es, das Urteil laute auf „lebenslänglich wegen Mordes“. Zudem wurde es mit 15 Jahren Gefängnis gleichgesetzt. Beides ist nicht korrekt. Der juristische Begriff ist „lebenslang“ und bedeutet in Deutschland grundsätzlich eine unbefristete, lebenslange Freiheitsstrafe. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aussetzung zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren möglich. Das ist aber kein Automatismus. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR