Streit um die „Strat“

E-Gitarrenmodell Stratocaster: Wie Fender ein Kultdesign zurückfordert

Ein Gerichtsurteil könnte die Gitarrenwelt verändern: Fender geht gegen Plagiate seiner bekanntesten E-Gitarre vor – und bringt damit den Markt ins Wanken. Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wem gehört die Form der E-Gitarre?

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Von Autor/in Samira Straub

Reproduzierbarkeit wird zum Problem

Es begann wie ein routinierter Schlag gegen Produktpiraterie: Der amerikanische Gitarrenhersteller Fender klagte im Dezember erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Anbieter von Gitarrenkopien ihres Stratocaster-Modells, wie sie massenhaft über Plattformen wie AliExpress vertrieben werden. Ein erwartbarer Vorgang, der weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit blieb. 

Doch das erwartbare Urteil zugunsten von Fender greift tiefer, als es auf den ersten Blick scheint. Bislang war bei Fender-Gitarren nur der Headstock, also die charakteristische Kopfplatte, rechtlich geschützt, nicht jedoch der Korpus. 

Die 1954 von Leo Fender erfundene Stratocaster gilt als Urdesign der E-Gitarre: Von Jimi Hendrix über David Gilmour bis Eric Clapton gespielt, griffen unzählige Hersteller die Silhouette in den vergangenen Jahrzehnten auf und entwickelten sie weiter. Zur Ikone wurde die Stratocaster gerade durch ihre flächendeckende Reproduktion.  

Genau diese Reproduzierbarkeit gerät nun juristisch unter Druck. Denn das Urteil vom Landgericht Düsseldorf verschiebt diese Grenze: Erstmals wird nun auch die eigentliche Gitarrenform, der Korpus, als schützenswert bewertet.

Jimi Hendrix bei seinem Auftritt auf dem Woodstock-Festival
Ein Auftritt, der Musikgeschichte schrieb: Auch in Woodstock 1969 spielte Linkshänder Jimi Hendrix eine Stratocaster aus dem Hause Fender. imago images/MediaPunch

Auch inspirierte Modelle geraten ins Visier

Die Folgen könnten weitreichend sein. Laut Berichten aus der Branche und von Herstellern verschickt Fender – vertreten durch die internationale Wirtschaftskanzlei Bird & Bird, die bereits das Verfahren führte – nun zahlreiche Abmahnschreiben. Gefordert wird demnach, Produktion und Vertrieb bestimmter Modelle einzustellen, Lagerbestände zurückzurufen und Verkaufszahlen offenzulegen – ein Vorgehen, das für viele kleinere Hersteller faktisch existenzbedrohend werden könnte. 

Brisant wird der Fall, weil es nicht nur um plumpe Fälschungen mit fremdem Logo geht. Die Schreiben sollen sich auch gegen Hersteller von sogenannten S-Style-Gitarren richten: Instrumente, die zwar ohne Fender-Kennzeichnung auftreten, aber an der vertrauten Stratocaster-Silhouette angelehnt sind und mit eigenen Spezifikationen weiterentwickelt wurden.  

Bekannt wurde das Vorgehen, als der Boutique-Hersteller LSL Instruments im Mai ein entsprechendes Schreiben veröffentlichte. 

Der Headstock einer Fender Stratocaster
Hier endete bislang das Urheberrecht der Firma Fender: Beim Headstock, dem Kopf der Gitarre. IMAGO/imagebroker

Unmittelbar entschieden hat das Düsseldorfer Gericht über einen Vertrieb nach Deutschland. In einer global vernetzten Branche reicht dieses nationale Urteil dennoch weit: Wer Instrumente in Deutschland oder im europäischen Binnenmarkt anbietet, muss damit rechnen, dass Fender die Düsseldorfer Argumentation als Grundlage weiterer Ansprüche heranzieht.  

Wie die Händler darauf reagieren, ist noch unklar. Das Musikhaus Session bestätigt auf Anfrage des SWR eine direkte Kontaktaufnahme seitens Fender, möchte über die Inhalte, die sich in Klärung befänden, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nichts sagen.

Grundsätzlich beobachten wir die Situation sehr aufmerksam. Der Schutz geistigen Eigentums ist selbstverständlich legitim. Gleichzeitig zeichnet sich der Gitarrenmarkt seit Jahrzehnten durch Vielfalt und Wettbewerb aus, die wesentlich zu seiner Attraktivität beitragen.

Der deutsche Händler Thomann möchte sich nicht äußern. Eine Stellungnahme von Fender liegt bislang nicht vor.

Designs als geschützte Kunstwerke?

Die Grundlage für das Vorgehen liegt in der juristischen Bewertung des Urteils selbst. Das Landgericht Düsseldorf bewertet den Stratocaster-Korpus ausdrücklich als „Werk der angewandten Kunst“. Juristisch verschiebt sich die Stratocaster damit vom Gebrauchsgegenstand zum Kunstobjekt.   

Bemerkenswert ist dabei auch die ästhetische Argumentation des Gerichts: Die Gestaltung als kantenloses, weich geschwungenes Korpus wecke Assoziationen mit einem weiblichen Rumpf aus Hüfte, Taille und Armen, heißt es im Urteil. Nach der Rechtsauffassung könnte der Schutz der Stratocaster-Form nach derzeitiger Auslegung bis mindestens 2041 gelten, also 70 Jahre nach dem Tod des Erfinders, wie beim Urheberrecht üblich. 

Dass ein solcher Ansatz keineswegs selbstverständlich ist, zeigt ein Blick auf andere Branchen: So scheiterte etwa die Schuhmarke Birkenstock jüngst mit dem Versuch, seine Sandalen ebenfalls als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke anerkennen zu lassen – obwohl auch sie als ikonisches Design gelten. 

Die Strat ist in allen Variationen beliebt

Die Einordnung als Kunstobjekt hat unmittelbare Folgen für den Markt. Damit geraten ganze Produktkategorien ins Visier. „S-Style“-Gitarren bilden seit Jahrzehnten das Rückgrat eines vielfältigen Marktes – von Einsteigermarken wie Harley Benton bis hin zu Boutique-Herstellern wie Suhr Guitars sowie etablierten Anbietern wie ESP oder der beliebten „Superstrat“ von Jackson: Gitarren im klassischen Strat-Design zählen zu den am weitesten verbreiteten E-Gitarrenformen weltweit. 

Die enorme Auswahl an erschwinglichen Instrumenten, die bislang den Zugang zur E-Gitarre niedrigschwellig machte, könnte deutlich schrumpfen. Steigende Preise wären ebenso denkbar wie eine stärkere Marktkonzentration auf einige wenige Hersteller.  

Der Korpus einer Fender Stratocaster
Der Korpus der Stratocaster hat eine weiche, doppelt geschwungene Form mit zwei Einbuchtungen – fast wie eine Sanduhr mit Hörnern. IMAGO/Dreamstime

Untergräbt die Marke Fender sich selbst?

Ein Blick in die jüngere Branchengeschichte zeigt, dass der Konflikt nicht ohne Vorläufer ist. Während Rivale Gibson über Jahrzehnte hinweg immer wieder juristisch gegen Nachahmungen seiner ikonischen Modelle vorging, etwa im vielbeachteten Streit mit Dean Guitars um Flying V und Explorer, galt Fender lange als Gegenentwurf: als Hersteller, dessen Designs gerade durch ihre Offenheit zum industriellen Standard wurden, eine Art Open-Source-Design der Popmusik.  

Dass nun ausgerechnet Fender eine restriktivere Linie verfolgt, wirft damit nicht nur wirtschaftsrechtliche Fragen auf. Der Konflikt ist auch kulturell aufgeladen: Wer die Form der Stratocaster kontrolliert, greift damit auch in ein kollektives Bildarchiv ein, das weit über Fragen des Markenrechts hinausreicht.

Gerade deshalb wird die Entwicklung in der Szene so aufmerksam verfolgt. In sozialen Medien, Foren und auf YouTube wird der Fall intensiv diskutiert, vielfach mit deutlicher Kritik. Die Sorge: Ein über Jahrzehnte gewachsenes, informelles Gleichgewicht könnte kippen. Auch profilierte Studio-Musiker wie Tim Pierce äußern sich in aktuellen Beiträgen skeptisch über mögliche Folgen für Vielfalt und Zugang.  

Abseits der Debatte ist die juristische Lage zudem weniger eindeutig, als es scheint. Bei dem Düsseldorfer Urteil handelt es sich um ein Säumnisurteil. Das ist eine Entscheidung, die ohne umfassende inhaltliche Auseinandersetzung beider Seiten erging. Juristisch ist sie damit voll wirksam. Allerdings bleibt offen, wie eine spätere richterliche Prüfung ausfallen würde. Würden sich Hersteller und Händler gegen Fender wehren, könnte der Fall erneut vor Gericht landen. 

Ein Markt gerät ins Wanken

Ein Markt, in dem sich bislang alles zwischen günstiger Parts-Strat und High-End-Boutique bewegte, gerät damit nicht nur ökonomisch, sondern auch ästhetisch ins Wanken. 

Der Fall berührt grundsätzliche Fragen der Kultur- und Designindustrie: Wann wird die Form eines Gebrauchsgegenstands zu einem schützenswerten Kunstwerk – und wem gehört sie dann? Wo endet Inspiration, wo beginnt Kopie? Sollte sich die Argumentation des Düsseldorfer Gerichts durchsetzen, könnte sie weit über die Welt der Gitarren hinausreichen und zum Präzedenzfall für andere ikonische Marken werden.

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