Wort der Woche

Mikrojob - erklärt von Annette Klosa-Kückelhaus

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Wer sich ein Zubrot zu seinem Gehalt oder seiner Rente verdienen möchte, kann einen Minijob annehmen. Für so eine Beschäftigung muss man keine Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Aber egal, ob Mini- oder Midijob, beides ist nicht zu verwechseln mit dem Mikrojob. Wo dieser Begriff herkommt und was es damit auf sich hat, das erläutert Annette Klosa-Kückelhaus vom Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim.

Erstmals publiziert am
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Das Gespräch führte
Markus Brock
Gespräch mit
Annette Klosa-Kückelhaus