Fachanwältin für Erbrecht Carina Amend

Testament, Erbe und Erbschaftssteuer: Das sind die wichtigsten Tipps

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich frühzeitig mit den Themen Testament, Schenkung und Erbschaftssteuer. Fachanwältin für Erbrecht Carina Amend gibt Tipps rund ums Erbe.

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Jährlich werden in Deutschland schätzungsweise 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Doch wer profitiert davon? Etwa 10 Prozent der Bevölkerung erhalten rund die Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen. Wann ist da ein Testament hilfreich und in welchem Fall die gesetzliche Erbfolge? Wie wird ein rechtsgültiges Testament verfasst? Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Carina Amend ist Fachanwältin für Erbrecht und hat in SWR1 Leute die wichtigsten Fragen rund um Erbe, Testament und Vorsorge erläutert.

  1. Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt und wie ist das geregelt?
  2. Testament: Was beachten, um Fehler zu vermeiden?
  3. Testament: Diese verschiedenen Arten gibt es
  4. Schenkung: Erbe reduzieren, Pflichtteil umgehen?
  5. Freibeträge bei Schenkungssteuer: Wie hoch sind sie?
  6. Erbschein: Wer muss den beantragen?
  7. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Was ist wichtig?

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Gesetzgeber hat darin festgelegt, wer wem nachfolgt und welche Verwandten in welcher Reihenfolge und zu welchen Quoten erben.

Beispiel – ein klassischer Fall: Vater, Mutter und zwei Kinder. Die Eltern sind (wie in Deutschland häufig) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Stirbt der Mann, gilt:

  • Die Ehefrau bekommt die Hälfte des Nachlasses.
  • Die andere Hälfte teilen sich die zwei Kinder, jedes Kind erhält also ein Viertel.

Aber Achtung: Es sind Erbquoten und die drei Personen bilden trotzdem eine Erbengemeinschaft und die muss auseinandergesetzt werden, erklärt die Fachanwältin. Bei Geld ist das leicht möglich, da wird das Konto entsprechend aufgeteilt. Bei einer Immobilie ist es dann schon schwieriger.

Gut zu wissen Erben und vererben für Ehepartner: Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist die bekannteste Form des Ehegattentestamentes. Tatsächlich ist diese Form des Testamentes nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnern geeignet.

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Beispiel – Pflichtteil auch ohne Kontakt zu den Kindern: Die gesetzliche Erbfolge unterschiedet nicht danach, wie gut die Beziehung zum Kind ist. Das Erbrecht schaut nur, ob ein Kind da ist, erklärt Carina Amend.

Es muss kein nettes Kind sein, kein gutes Kind, man muss keinen guten Kontakt gehabt haben. Selbst wenn man sagt: `Eigentlich fehlt jede Beziehung zu diesem Kind, ich möchte gar nicht, dass es etwas erhält.` Dann ist dieses "gar nichts" eben nicht nichts. Den Pflichtteil erhält auch ein Kind, zu dem kein Kontakt besteht.

Testament: Was beachten, um Fehler zu vermeiden?

Meist ist es nicht der Inhalt des Testaments, der ein Problem ist, sondern die Form. Diese muss korrekt eingehalten werden, damit ein Testament gültig und rechtswirksam ist. Beispiel: Es reicht nicht aus, dass man ein Testament am PC tippt und dann unterschreibt, sondern es muss komplett handschriftlich sein, betont die Fachanwältin.

Testament Unterschiede: Welche Arten gibt es?

  • Eigenhändiges Testament: Muss mit eigener Hand auf einem Stück Papier geschrieben sein. Und zwar komplett und unterschrieben.
  • Notarielles Testament:  Der Notar kann das Testament am PC schreiben und es genügt, wenn man selbst am Ende unterschreibt.
  • Alternative Erbvertrag: Auch der ist notariell, als weitere Form der Verfügung von Tod usw.

Welches Testament für wen?

Das ist immer ein Einzelfall, sagt Carina Amend. Wenn man wisse, dass sich in ein bis zwei Jahren wieder was ändern könnte, dann könne man es gut handschriftlich machen.  

Grundsätzlich ist es für jeden sinnvoll ein Testament zu haben, weil es bedeutet, dass ich mich mit einem eigenen Ableben befasst und mir Gedanken gemacht habe, wer mir nachfolgen soll.

Erben und vererben Deshalb lohnt sich ein Testament

Es ist nicht sehr angenehm, darüber nachzudenken, was nach dem Tod mit dem Hab und Gut passieren soll. Aber es ist wichtig. Hier ein paar Tipps, was Sie bei einem Testament alles beachten sollten!

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Schenkung: Erbe reduzieren, Pflichtteil umgehen?

Selbst wenn man eine Person enterbt, hat diese trotzdem eine sogenannte Mindestteilhabe; den Pflichtteil. Es gibt immer wieder den Mythos, dass man als findiger zukünftiger Erblasser, einfach alles wegschenken könne und dadurch keinen Nachlass mehr hat und der Pflichtteilsberechtigte dann leer ausgeht, so erzählt Carina Amend. Allerdings könnte man nur den Nachlass reduzieren und dadurch natürlich den Pflichtteil. Auch müssen bei Schenkungen auch Fristen beachtet werden.

Man muss aber aufpassen, denn es gibt auch Grenzen: Wenn ich zum Beispiel an den Ehegatten etwas schenke, dann läuft diese Zehnjahresfrist gar nicht oder auch wenn ich eine Immobilie verschenke und mir den Nießbrauch vorbehalte, dann läuft die Frist auch nicht an.

Freibeträge bei der Schenkungssteuer

Freibeträge gelten sowohl zu Lebzeiten, aber auch im Todesfall. Es gibt ganz klare Grenzen.

  • Ehegatte/Ehegattin 500.000 € Freibetrag
  • Kind 400.000 € Freibetrag je Elternteil

Diese Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder auf. Das heißt, dann kann ich den neu nutzen. Wenn allerdings innerhalb von 10 Jahren eine Schenkung und der Erbfall zusammentreffen, dann wird das addiert...dann hab ich halt einmal diesen Freibetrag.

Erbschein: Wer muss den beantragen?

Den Erbschein braucht grundsätzlich der, der sich als Erbe ausweisen muss. Das ist sozusagen sein Ausweis, erklärt Fachanwältin Carina Amend. Beispiel: Wenn ein wirksames handschriftliches Testament vorliegt und dort eine Person eingesetzt ist als Alleinerbe oder auch mehrere als Erbengemeinschaft, dann können die den Erbschein beantragen.

Ablauf: Über einen Notar wird ein Erbscheinverfahren durchgeführt, je nachdem, ob es eben auf grundgesetzlicher Erbfolge ist oder aufgrund eines Testaments. Manchmal braucht man den Erbschein nicht. Zum Beispiel, wenn es ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift gibt, dann ist das genauso wertig.

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Erstmals publiziert am
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Moderator/in
Nicole Köster
Moderatorin Nicole Köster aus dem SWR1 Team moderiert täglich außer samstags zwischen 10 und 12 Uhr die Sendung SWR1 Leute