Urteil am Landgericht

Amokfahrt mit zwei Toten in Mannheim: Angeklagter schuldig gesprochen

Zwei Tote, 14 Verletzte: Nach der Amokfahrt in Mannheim hat das Landgericht den 40-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er muss dauerhaft in die Psychiatrie.

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Von Autor/in Patrick Figaj

Nach der Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt am Rosenmontag hat das Landgericht am Donnerstag sein Urteil gesprochen. Der 40-jährige Angeklagte wurde wegen zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, wie zuvor von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert.

Der Mann aus Ludwigshafen war am 3. März mit seinem Auto in die Mannheimer Fußgängerzone gefahren. Der Deutsche hat laut Gericht beschleunigt und gezielt mit seinem Auto mehrere Passanten angefahren. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone. 14 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Landgericht Mannheim: Tat nur mit psychischer Erkrankung erklärbar

Die Tat des Angeklagten lässt sich laut Gericht nur vor dem Hintergrund der psychischen Erkrankung erklären. Er habe einen massiven Selbsthass entwickelt. Seine Wut habe sich auf seinen Vater und andere Personen gerichtet. Der Angeklagte sei für die Allgemeinheit gefährlich. Er neige zu paranoidem Verhalten und sei emotional labil. Bereits im Jugendalter habe er Anzeichen psychischer Erkrankung gezeigt.

Der Angeklagte im Mordprozess kurz vor der Urteilsverkündung mit einer Mappe vor dem Gesicht
Der Angeklagte im Mordprozess kurz vor der Urteilsverkündung

Keine Hinweise auf politisches Motiv

Hinweise auf ein politisches Motiv für die Tat hätten sich nicht bestätigt, so das Gericht weiter. Der Verurteilte sei zwar einsichtsfähig, seine Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit aber erheblich herabgesetzt gewesen. Deshalb sei er vermindert schuldfähig und wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Von der Möglichkeit, das Strafmaß abzumildern, machte das Gericht aber keinen Gebrauch. Zugunsten des Angeklagten spreche nur, dass er die Verantwortung für seine Tat übernommen hat.

Gericht sieht Wunsch nach "Aufmerksamkeit" als Motiv

Selbst hatte der Angeklagte im Prozess über seinen Verteidiger ausgesagt, samstags den Gedanken an Selbstmord gefasst zu haben. Dieser Gedanke sei am Sonntag vor der Tag weiter gereift. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter hatte er nach Schilderungen des Vorsitzenden Richters allerdings ein Gefühl des Scheiterns im Leben beschrieben, ohne Familie und ohne Beziehung. Außerdem hatte er seine Erbschaft aufgebraucht. Der Wunsch nach Aufmerksamkeit durch die Amokfahrt sei vorhanden gewesen – man sollte schon im Netz darüber lesen können, was er getan hat, so der Richter in der Urteilsbegründung am Donnerstag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Mannheims OB Specht: "Tiefe Erschütterung bleibt"

Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) sagte nach dem Urteil, das Verbrechen habe tiefe Spuren bei den Betroffenen, ihren Angehörigen und der gesamten Stadtgesellschaft hinterlassen.

Auch nach dem erwartungsgemäß harten Urteil bleibt die tiefe Erschütterung über die Todesfahrt.

Der Schmerz, die Trauer und die Verarbeitung des schrecklichen Geschehens würden Zeit brauchen und viele Menschen noch lange begleiten, so Specht in einer Pressemitteilung. Die Todesfahrt habe "deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich unsere Gemeinschaft ist – aber auch wie stark sie sein kann, wenn Menschen füreinander einstehen."

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Autor/in
Patrick Figaj
SWR Journalist Patrick Figaj
Onlinefassung
Matthias Wiest
Matthias Wiest

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