Vermindert schuldfähig?

Amokfahrt Mannheim: Urteil gegen Alexander S. erwartet

Am 3. März hat Alexander S. aus Ludwigshafen zwei Menschen mit seinem Auto in Mannheim getötet. Am Landgericht soll am Donnerstag das Urteil verkündet werden.

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Von Autor/in Patrick Figaj, Christoph Kehlbach

Gut zehn Monate nach der Amokfahrt durch die Mannheimer Innenstadt wird der Vorsitzende Richter am Mannheimer Landgericht an diesem Donnerstag das Urteil gegen Alexander S. verkünden. Am 3. März - Rosenmontag - war der zur Tatzeit 40-jährige Mann aus Ludwigshafen mit seinem schwarzen Kleinwagen durch die Fußgängerzone, die Planken gerast.

Etliche Video-Aufnahmen hatten schon zu Beginn der Hauptverhandlung die Tat kleinteilig dokumentiert. Er war mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren, hatte teilweise Tempo 80 erreicht. Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt. Ein Taxifahrer hatte Alexander S. den Fluchtweg schließlich versperrt, daraufhin floh der Mann und verschanzte sich in einem alten Kran. Zuvor wollte er sich offenbar selbst töten. Polizeibeamte nahmen den Deutschen wenig später fest. Alexander S. hinterließ am Tag der Tat ein Bild der Verwüstung. Und versetzte die ganze Stadt Mannheim in Aufruhr.

Vorwurf: Mord - Angeklagter hatte Tat gestanden

Die Anklage wirft dem mehrfach vorbestraften Mann unter anderem Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Zeugen hatten während des Prozesses ausgesagt, dass der Angeklagte sein Auto bewusst in eine Menschenmenge gesteuert hatte. Bereits zum Prozessauftakt hatte Alexander S. über seinen Verteidiger die Tat eingeräumt. Er bestreite nichts und erkenne an, was er getan habe, hieß es. Seine Tat sei ein "spontaner, aufdringlicher Gedanke" gewesen. Blitzartig habe er die Idee gehabt, in die Planken einzubiegen. Allerdings: Ohne planvolle Absicht zu töten, so die Verteidigung. Zu Beginn des Prozesses hatte auch ein womöglich rechtsextremes Motiv des Angeklagten im Raum gestanden.

Gedenkort nach Amokfahrt in Mannheim
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Staatsanwaltschaft Mannheim fordert lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in Psychiatrie

Zuletzt hatte der Prozess allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Sowohl in Bezug auf das psychiatrische Gutachten als auch auf die Plädoyers. Grund dafür war eine minderjährige Zeugin. Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft Mannheim eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Außerdem soll der Mann in einer forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Dem schlossen sich die Nebenkläger im Verfahren an. Die Verteidigung des Angeklagten hatte ebenfalls die Unterbringung in einer solchen spezialisierten Einrichtung gefordert, allerdings verzichtete sie auf die Forderung nach einem bestimmten Strafmaß. 

Frage der Schuldfähigkeit von Alexander S. zentral für Urteil

Doch was ging in Alexander S. im Moment der Tat tatsächlich vor? Die Antwort darauf wirkt sich auf das Strafmaß aus. Der entscheidende Punkt im Urteil dürfte deshalb sein, wie das Gericht die Frage der Schuldfähigkeit bewertet und was daraus dann folgt. Alexander S. hatte offenbar schon länger psychische Probleme. Die Staatsanwaltschaft selbst sagte schon vor dem Verfahren: "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet." In den nicht öffentlichen Plädoyers sind dann auch offenbar alle Beteiligten, auch die Nebenklage und Verteidigung, von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Das im Verfahren (nicht öffentlich) erstattete Gutachten scheint also sehr stark zu diesem Schluss gekommen sein.  

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Unterbringung in forensischer Psychiatrie?

Juristisch heißt das: Wäre die Schuldfähigkeit im Fall von Alexander S. letztendlich vermindert, kann das Gericht die Strafe mildern. Statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe (die für Mord vorgesehen ist), käme dann eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren in Betracht. Sofern das Gericht zu dem Entschluss kommt, dass Alexander S. weiter gefährlich für die Öffentlichkeit ist, hieße das: Er würde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Dort bliebe er dann solange, bis er als "geheilt" gilt. Das kann unter Umständen länger dauern als eine mögliche Freiheitsstrafe. 

Aber: Sowohl bei einer völligen Schuldunfähigkeit, wie auch bei einer verminderten Schuldfähigkeit muss das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Und zwar dann, wenn Tat und Täter zusammen betrachten nur den Schluss zulassen: Es liegt eine seelische Störung vor. Und der Angeklagte bleibt weiter gefährlich für die Allgemeinheit. Das wäre dann keine Strafe, sondern korrekt eine "Maßregel der Besserung und Sicherung".

Am Donnerstag muss das Gericht all diese Fragen abwägen. Gegen das Urteil wäre eine Revision möglich.

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Patrick Figaj
SWR Journalist Patrick Figaj
Christoph Kehlbach

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