Die Bundesregierung nimmt den Wolf in das Bundesjagdgesetz. Diese Meldung aus der vergangenen Woche macht einigen Tierhaltern im Kreis Kusel Hoffnung. Denn dieser Schritt könnte bedeuten: Der Wolf dürfte in Deutschland bald bejagt werden - zumindest unter Bedingungen. Um bestimmte Wölfe zum Abschuss freizugeben, muss der Bundesrat aber erst zustimmen. Danach wird die Abschussregelung in das Landesjagdgesetz überführt. Was bedeutet das aber für die Weidetierhalter?
Es müssen ein paar Tiere entnommen werden.
Schafhalter Herbert Drumm aus St. Julian hat seit Januar dieses Jahres zwölf Schafe weniger. Alle zwölf gerissen von einem Wolf, der wohl im Kreis unterwegs ist. Vier im Dezember und acht im Januar. Dazu noch einige verletzt. "Ein Drittel meiner Herde ist weg", sagt Drumm. Er hat seit vielen Jahrzehnten Schafe. Die Tiere tot oder verletzt auf der Koppel zu sehen, sei nicht schön, erzählt er frustriert. Nach den Rissen hat er sofort Maßnahmen ergriffen, um die übrigen Tiere zu schützen, zum Beispiel mit einem Zaun. Er ist der Meinung: "Es müssen ein paar Tiere entnommen werden."
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Schutz vor Wolf im Kreis Kusel ist "verdammt" viel Arbeit
Weidetiere jetzt vor einem Wolf schützen zu müssen, sei laut des Schafhalters "verdammt" viel Arbeit. Für die Tierhalter bedeute das eine große Umstellung. So sieht es auch der Vorsitzende des Schafhaltervereins Mittleres Glantan in Ulmet, Michael Grabowski. Koppeln im Nordpfälzer Bergland zum Beispiel mit Elektrozäunen wolfssicher zu machen, ist nach Angaben des Vorsitzenden wegen der unebenen Fläche ein Riesenaufwand. Zwar gibt es finanzielle Unterstützung vom Land, aber das erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand. Ob ein Wolf, der Tiere gerissen hat, tatsächlich geschossen werden soll, darüber sind sich auch einige Tierhalter nicht einig, so Grabowski. Er selbst würde es befürworten.
Wie sehen Tierschützer die Situation im Kreis Kusel?
Ein ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter aus der Westpfalz versteht die Aufregung um den sogenannten Problemwolf überhaupt nicht. Laut ihm ist bereits die Bezeichnung ungünstig. "Was ist denn ein Problemwolf?“, fragt der Mann, der anonym bleiben möchte. Einen Wolf anhand der gerissenen Weidetiere zu identifizieren, ginge ja noch, aber geklärt sind bei der Abschussdiskussion folgende Fragen nicht: Wie will man dieses eine auffällig gewordene Tier im Kreis denn finden und noch dazu sicher sein, dass es das gesuchte Tier ist? Erwischt ein Jäger oder eine Jägerin nämlich das falsche, machen sie sich strafbar. Denn unter Artenschutz bleibe der Wolf selbst, wenn er in das Landesjagdgesetz aufgenommen würde.
Weidetierhalter sind dafür verantwortlich ihre Tiere entsprechend zu schützen. In der Fläche gebe es diesen Schutz bisher nicht, merkt der Tierschützer an.
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Forstamt Kusel: Abschuss von Wolf in der Praxis schwer umsetzbar
Sollte der Wolf in das rheinland-pfälzische Jagdgesetz aufgenommen werden, dann ohnehin nur unter Bedingungen. Einen detaillierten Plan gebe es da laut der Forstamtleiterin Gabi Kleinhämpl noch nicht. Klar sei aber auch, dass ein Abschuss in der Realität nicht so einfach wäre. "Der Wolf hat ein Streifgebiet von 150 Quadratkilometern. Das ist schon sehr viel“, sagt sie. Bedeutet: Der Wolf bewegt sich in mehreren Jagdrevieren, für die unterschiedliche Jäger zuständig sind.
Ich sehe diesen Wolf, der in der Gegend umherläuft nicht als Problemwolf an. Das ist ein einzelner Wolf. […] Ohne Herdenschutz ist dort natürlich das Schaf oder die Ziege sehr gefährdet, weil der Wolf geht den Weg des geringsten Widerstandes.“
Weidetiere sind für den Wolf leichte Beute, besonders wenn sie nicht gut genug geschützt sind, das sieht auch der Tierschützer so. Der Wolf hat laut Forstleitung allerdings ein Beutespektrum, das nur zu 2 Prozent aus Haustieren besteht.