Es geht um Projekte wie den Lückenschluss an der A1: Seit Jahrzehnten klafft zwischen Kelberg und Blankenheim in Nordrhein-Westfalen eine insgesamt 25 Kilometer lange Lücke in der Autobahn. Unternehmen in der Eifel hatten immer wieder gefordert, dass die A1 erweitert wird.
Doch Umweltschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) befürchteten Nachteile für die Natur und klagten gegen den Ausbau. Damit wurde dieser um Jahre verzögert. Ende 2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht: Die Klage des BUND wird abgewiesen. Der Lückenschluss sei ein "wichtiges europäisches Infrastrukturprojekt" und eine Maßnahme zugunsten der "öffentlichen Sicherheit", so das Gericht.
Verteidigung im Ernstfall Warum der A1-Lückenschluss in der Eifel für die Bundeswehr so wichtig ist
Die Entscheidung steht: Die Autobahn 1 in der Eifel wird ausgebaut. Die Bundeswehr findet das gut, denn sie braucht die Straße, um das Land militärisch verteidigen zu können.
Bauwirtschaft beruft sich auf Gemeinwohlinteressen
Das Verbandsklagerecht ermöglicht es Interessensgruppen wie etwa dem BUND, gerichtlich prüfen zu lassen, wie sich Bauvorhaben auf die Umwelt auswirken. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Schmitt will solche Klagemöglichkeiten nun aber abschaffen. Sie sagte bei einer Veranstaltung der rheinland-pfälzischen Bauwirtschaft, das Verbandsklagerecht sorge immer wieder für Verzögerungen und gehe zu Lasten der Planungssicherheit. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung das angehe und es zur Abschaffung komme.
Unterstützung erhielt die FDP-Politikerin vom Präsidenten der rheinland-pfälzischen Bauwirtschaft, Klaus Rohletter. Auch er forderte, das Verbandsklagerecht abzuschaffen, weil das Gemeinwohl darunter leide. Rohletter sprach von einer Ideologie einer Minderheit, die der Mehrheit sage, was zu tun sei.
Kritik an Schmitt vom NABU und von den Grünen
Der Naturschutzbund NABU kritisiert die Forderungen. Die NABU-Landesvorsitzende, Cosima Lindemann, sagte, es müsse weiterhin möglich sein, aufzudecken, wenn sich der Staat nicht an geltendes Recht halte. Lindemann wies darauf hin, dass einer Studie zufolge jede zweite Klage von Umweltverbänden erfolgreich ist. Auch die rheinland-pfälzischen Grünen äußerten sich kritisch. Beschleunigung dürfe nicht auf Kosten von Rechtsstaatlichkeit, Beteiligung und Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gehen.
Bund will Verbandsklagerecht einschränken
Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien im Bund hatte sich Ende des Jahres darauf verständigt, das Verbandsklagerecht einzuschränken. Eine vollständige Streichung könnte gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Von Seiten des Bundesverkehrsministeriums heißt es, eine Abschaffung sei nur auf EU-Ebene möglich.