Nach diesem Verteilungsschlüssel bekommen die Kommunen für insgesamt zwölf Jahre jährlich etwa 240 Millionen Euro für Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Brücken, Schulen oder Kitas. Insgesamt sind das rund 2,9 Milliarden Euro.
Zusätzlich zu diesem Geld vom Bund packt das Land jährlich 50 Millionen Euro drauf. Das entsprechende Gesetz soll spätestens im Januar verabschiedet werden. Das Geld sollen die Kommunen rückwirkend ab diesem Jahr erhalten.
Die Kommunalverbände auf Bundesebene hatten sich dafür ausgesprochen, den Kommunen mindestens 75 Prozent des Sondervermögens zu geben. Der Verteilungsschlüssel in Rheinland-Pfalz mit dem zusätzlichen Geld vom Land entspricht in etwa dieser Forderung. Offen bleibt, warum das Land den Kommunen nicht direkt die 75 Prozent vom Bundesgeld gibt.
Bundesregierung: 500 Milliarden Euro Sondervermögen
Die neue Bundesregierung hatte im Frühjahr ein sogenanntes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zwölf Jahren auf den Weg gebracht. 100 Milliarden davon bekommen die Länder. Rheinland-Pfalz erhält rund 4,8 Milliarden Euro.
Auf der Internetseite der Bundesregierung heißt es dazu:
„Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung.“
Hoher Investionsbedarf in Rheinland-Pfalz
Die Frage ist, ob die 4,8 Milliarden für Rheinland-Pfalz ausreichen? Der Landesrechnungshof hatte 2021 den Investitionsbedarf für Brücken in Städten und Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden Euro beziffert.
Reaktionen auf Sofortprogramm Kommunen in RLP: Lage trotz 600-Millionen-Förderprogramms "dramatisch"
Kommunen und Landkreise haben das von Ministerpräsident Schweitzer (SPD) angekündigte Sofortprogramm grundsätzlich begrüßt. Das Geld reiche aber nicht, um die Finanzprobleme zu lösen.
Den Investitionsbedarf für Brücken in Landkreisen bezifferte der Rechnungshof im Jahresbericht 2024 auf rund 1,5 Milliarden für die kommenden zehn Jahre. Für die Sanierung von Straßen in den Städten ging der Rechnungshof 2019 von rund 1,1 Milliarden aus. Und für die Sanierung von Kreisstraßen rechnet der Rechnungshof aktuell mit bis zu 1,2 Milliarden Euro.
Noch keine Lösung für den Investitionsstau?
Daraus ergibt sich ein Investitionsbedarf allein für kommunale Straßen und Brücken von 5,2 Milliarden Euro. Die Zahl dürfte heute geringer ausfallen, weil einige Straßen und Brücken inzwischen saniert wurden. Der Rechnungshof weist aber gleichzeitig darauf hin, dass sich die Baupreise seit der Feststellung der einzelnen Investitionsbedarfe deutlich erhöht hätten. Insofern geben die 5,2 Milliarden eine Orientierung.
Wenn man dann doch den Investitionsbedarf für Straßen und Brücken beim Land hinzurechnet, so wie den Investitionsbedarf für Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Schwimmbäder oder Sportplätze, dann wird schnell klar, dass die 4,8 Milliarden aus Berlin vermutlich nicht ausreichen werden, um den Investitionsstau bei der Infrastruktur tatsächlich aufzulösen.