- Welche Kommunen sind betroffen?
- Worum geht es in den einzelnen Fällen?
- Was sagt der Rechnungshof?
- Was sagen die Staatsanwaltschaften?
- Was sagen die Kommunen?
- Gibt es möglicherweise weitere Fälle in anderen Kommunen?
Welche Kommunen sind betroffen?
Es geht um die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain im Westerwald. Hier gibt es seit Ende 2023 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz. Dann geht es um die Stadt Ludwigshafen. Dort hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal kürzlich Vorermittlungen eingeleitet. Ebenfalls betroffen ist der Bezirksverband Pfalz – ein Kommunalverband. Dort hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern seit Kurzem Vorermittlungen gestartet.
Worum geht es in den einzelnen Fällen?
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hatte einem Beamten fünf Jahre lang Gehalt gezahlt, ohne dass er dafür arbeiten musste. Das Ganze war der zuständigen Kommunalaufsicht 2023 aufgefallen. Sie hatte den Fall an die Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. Der verantwortliche Bürgermeister Bernd Brato (SPD) trat zurück. Von ihm verlangt die Verbandsgemeinde inzwischen fast 600.000 Euro Schadenersatz.
Die Stadt Ludwigshafen hatte einem Mitarbeiter fünf Jahre lang bis zu seiner Rente das volle Gehalt gezahlt, ohne dass er arbeiten musste. In einem weiteren Fall ging das sogar neun Jahre lang so. Das hatte der Landesrechnungshof in seinem Ende November vorgestellten Kommunalbericht 2025 veröffentlicht. Der Schaden für den Steuerzahler liegt laut Rechnungshof bei rund einer Million Euro.
Der Kommunalverband Bezirksverband Pfalz hatte einen leitenden Beamten fünf Jahre lang bis zu seiner Pension bei vollen Bezügen freigestellt, seinen Stellvertreter ein Jahr bis zum Vorruhestand. Einem Verwandten des leitenden Beamten zahlte der Verband ein Jahr lang das Gehalt, obwohl er in dem Jahr in einer anderen Behörde beschäftigt war. Auch diese Fälle hatte der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2025 aufgedeckt. Der Schaden für Steuerzahler liegt laut Rechnungshof bei rund einer halben Million Euro.
Was sagt der Rechnungshof?
Der Rechnungshof wertet die Fälle in Ludwigshafen und beim Bezirksverband Pfalz alle als rechtswidrig. Darüber hinaus lässt der Rechnungshof im Kommunalbericht durchblicken, dass die bezahlten Freistellungen in seinen Augen vorsätzlich erfolgten. Sollte eine Staatsanwaltschaft zum selben Ergebnis kommen, würde den Verantwortlichen sogar Gefängnis oder Geldstrafe drohen.
Was sagen die Staatsanwaltschaften?
Im Fall der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat die Staatsanwaltschaft Koblenz dem SWR mitgeteilt, dass sie wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen den früheren Bürgermeister ermittelt. Die Ermittlungen seien zwar weit fortgeschritten (rund zwei Jahre), würden aber dennoch weiter andauern. Vorermittlungen habe es keine gegeben. Nach der Mitteilung der Kommunalaufsicht habe man direkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaften in Kaiserslautern und Frankenthal haben dem SWR mitgeteilt, dass sie im Fall des Bezirksverbands Pfalz und im Fall der Stadt Ludwigshafen jeweils Vorermittlungen eingeleitet hätten. Bedeutet: Es wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht der Untreue vorliegt. Wenn dem so sei, leite man ein Ermittlungsverfahren ein, heißt es. Bei erwiesener Untreue droht den Verantwortlichen eine Geld- oder Gefängnisstrafe.
Was sagen die Kommunen?
Für die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain scheint es erwiesen zu sein, dass der frühere Bürgermeister einen Beamten von 2017 bis 2022 ohne rechtliche Grundlage freigestellt hatte, dem weiterhin das volle Gehalt gezahlt wurde. Der Verbandsgemeinderat hat Anfang Oktober, noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens mehrheitlich beschlossen, vom früheren Bürgermeister Schadenersatz zu fordern – fast 600.000 Euro.
In den Fällen, die der Rechnungshof aufgedeckt hat, reagieren die Kommunen dagegen ganz anders. Die Stadt Ludwigshafen hat dem SWR zunächst mitgeteilt, die Prüfung des Rechnungshofs sei noch gar nicht abgeschlossen. Sie warf der Prüfungsbehörde vor, „Teilergebnisse“ zu veröffentlichen und sich nicht ausreichend mit der Rechtsauffassung der Stadt beschäftigt zu haben. Inzwischen teilt die Stadt mit, dass sie sich wegen der laufenden Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht weiter äußern werde.
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Warum die hoch verschuldete Stadt zwei Mitarbeiter jahrelang freistellte und ihnen trotzdem ein Gehalt zahlte (Gesamtschaden laut Rechnungshof rund eine Million Euro) bleibt damit weiter offen. Ebenso offen ist die Frage, was die scheidende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck wusste und warum sie die Steuergeldverschwendung nicht stoppte.
In den Fällen, die den Bezirksverband Pfalz betreffen, streitet die Kommune sogar ab, dass ein Schaden entstanden ist und verweist auf ein dazu erstelltes Sondergutachten.
Gibt es möglicherweise weitere Fälle in anderen Kommunen?
Das ist nicht ausgeschlossen. Der Landesrechnungshof hat den Fall im Westerwald zum Anlass genommen, bei seinen Prüfungen in Kommunen zu kontrollieren, ob es noch andere solcher Fälle gibt. Gleich bei seinen ersten Prüfungen dieser Art gab es Treffer. Deshalb dürfte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass künftig noch mehr solcher Fälle in rheinland-pfälzischen Kommunen aufgedeckt werden.