Warum Beamte, Selbstständige & Co. nicht in die Rentenversicherung einzahlen
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1889 von Otto von Bismarck eingeführt. Das Ziel: Arbeiter sozial abzusichern, erklärt Marlene Haupt. Beamte mussten in keine Rentenversicherung einzahlen, weil sie durch den Staat abgesichert waren. Auch Angestellte waren in einem eigenen System.
Die Zusammenführung für Arbeiter und Angestellte erfolgte 2005 mit der Reform der Deutschen Rentenversicherung. Auch die zuvor getrennten Krankenkassen wurden in ein gemeinsames System geführt. Beamte, Politiker, Richter, Selbstständige etc. sind bei diesen Systemen – historisch gewachsen – nicht beteiligt.
Wir sind halt in einem System, das sehr nach Ständen sortiert. Das war damals die politische Absicht. Das führt dazu, dass wir bis heute Probleme haben, das wieder einzufangen.
Deshalb sind Frauen im deutschen Rentensystem oft benachteiligt
Die Benachteiligung von Frauen liege an der Konstruktion der gesetzlichen Rentenversicherung, so Marlene Haupt. Das System ist eng an die Erwerbsbiografie gekoppelt. Rentenansprüche entstehen durch Beitragszahlungen während der Beschäftigung – wer weniger einzahlt, erhält später weniger Rente.
Frauen sind davon besonders betroffen, weil sie häufiger Erwerbsunterbrechungen haben, etwa durch Kinderbetreuung. Diese Zeiten werden nur teilweise ausgeglichen. Das führt dazu, dass Frauen deutlich weniger Rentenpunkte sammeln.
Die Folge: Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ist größer als der ohnehin bestehende Gender Pay Gap. Dieser liege bei 16 bis 18 Prozent. Je nach Berechnungsgrundlage könne die Rentenlücke 50 bis 60 Prozent betragen.
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Rente: Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung
Es wurde und wird viel über die Haltelinie der Rente bei 48 Prozent diskutiert. Dabei handelt es sich um eine fiktive Rechengröße, erklärt Marlene Haupt. Es bedeutet nicht, dass jeder mit 48 Prozent vom letzten Gehalt rechnen kann, sondern bezieht sich auf eine Person, die 45 Jahre lange den Durchschnitt in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Dieser Prozentsatz ist vor allem für niedrige Einkommen im Alter ein Problem.
Da die gesetzliche Rente alleine zur Sicherung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, habe man schon lange das Drei-Säulen-Modell eingeführt. Es beinhaltet zusätzlich die betriebliche und die private Altersvorsorge.
Das Problem ist, dass dieses Drei-Säulen-Modell in der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir haben in Ost-Deutschland über 70 Prozent der Menschen, die nur gesetzliche Rente beziehen. In West-Deutschland sind es ungefähr 50 Prozent.
Altersarmut in Deutschland nimmt zu
Menschen, deren Einkünfte im Alter nicht ausreichen, können Grundsicherung beantragen. Damit soll ein steuerfinanziertes Existenzminimum garantiert werden. Man sehe allerdings, dass die Grundrente oft stigmatisiert und Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden, so Marlene Haupt.
Eigentlich haben wir ausreichend viele Elemente, um Menschen eine gute Existenzsicherung in unserem Land zu ermöglichen.