Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) die Kurtaxe für Bootsliegeplätze in Kressbronn am Bodensee (Bodenseekreis) für zulässig erklärt hat, wollen weitere Gemeinden am See prüfen, ob sie auch eine solche Regelung einführen. Eine Gemeinde hat bereits reagiert. Das ergab eine SWR-Anfrage.
Kurtaxe für Bootsliegeplätze künftig auch in Langenargen
So beschloss der Gemeinderat in Langenargen (Bodenseekreis) Ende Januar, künftig eine Kurtaxe für ortsfremde Inhaber von Bootsliegeplätzen zu erheben. Der Gemeinderat hatte sich bereits 2024 mit der Regelung beschäftigt, teilte die Gemeinde Langenargen dem SWR mit. Damals sei eine Entscheidung jedoch vertagt worden, da das Verfahren am Verwaltungsgerichtshof noch anhängig war.
Überlingen und Bodman-Ludwigshafen prüfen Kurtaxe für Bootsliegeplätze
Auch die Stadt Überlingen (Bodenseekreis) hatte den jahrelangen Rechtsstreit in Kressbronn nach eigenen Angaben aufmerksam verfolgt. Nun will die Verwaltung im Laufe des Jahres ebenfalls eine Regelung über eine Kurtaxe für Dauerbootsliegeplätze dem Gemeinderat vorlegen. Bodman-Ludwigshafen (Kreis Konstanz) hat ähnliche Pläne, will sich laut Bürgermeister Christoph Stolz zuvor noch mit Kressbronn austauschen.
Nach jahrelangem Rechtsstreit Kurtaxe für Bootsliegeplätze in Kressbronn ist gültig
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee darf eine Kurtaxe für Bootsliegeplätze erheben. Das teilte die Gemeinde mit Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit.
Friedrichshafen, Uhldingen-Mühlhofen und Sipplingen (alle Bodenseekreis) hatten bereits vor dem Urteil entsprechende Regelungen, wie sie dem SWR auf Anfrage mitteilten.
Yacht Club akzeptiert VGH-Urteil zu Kurtaxe für Bootsliegeplätze
Der Verwaltungsgerichtshof hatte nach jahrelangem juristischem Tauziehen erneute Anträge gegen die Boots-Kurtaxe für Kressbronn Ende vergangenen Jahres abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist endet am 13. Februar. Möglich wäre eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision. Der Kläger, der Motor Yacht Club Obersee, will laut seinem Vorsitzenden Harald Krug die VGH-Entscheidung aber nicht mehr anfechten, wie er dem SWR mitteilte.