Die Abgeordneten kamen am Dienstag in den insgesamt 14 Ausschüssen im neu gewählten Landtag erstmals zusammen. Ein Tagesordnungspunkt: die Wahl der jeweiligen Vorsitzenden.
Der AfD-Fraktion stehen aufgrund ihrer Größe drei Ausschuss-Vorsitzende und drei Stellvertreter zu. CDU, SPD und Grüne hatten jedoch schon im Vorfeld mitgeteilt, dass sie AfD-Kandidaten nicht wählen werden. Die Begründung der SPD: Eine Zusammenarbeit mit einer Partei, die demokratische Grundwerte infrage stelle, komme nicht in Betracht. Fraktionschef Alexander Schweitzer hatte erklärt, es habe dazu in der Fraktion eine große Übereinstimmung gegeben.
Auch die Unionsfraktion hatte mitgeteilt, man werde keinen AfD-Kandidaten wählen. Zu dem Thema habe es zuvor Beratungen innerhalb der Fraktion und der Koalition gegeben, in denen man sich auf dieses gemeinsame Vorgehen verständigt habe.
Auch Grüne wollten die AfD-Vertreter nicht wählen
Für die oppositionelle Grünen-Fraktion hatte die Vorsitzende Katrin Eder gesagt: "Wir werden die Vorschläge der AfD ablehnen. Das gilt ausdrücklich unabhängig von den jeweils vorgeschlagenen Personen."
Die AfD sei eine "von der Basis bis in die Führungsebene hinein" rechtsextreme Partei. Wer für diese Partei in einem Landtag sitze, unterstütze damit bewusst rechtsextreme Positionen oder nehme sie zumindest in Kauf.
AfD weist Vorwürfe zurück
Die AfD kritisierte: Es sei undemokratisch, Kandidaten allein wegen ihres Parteibuchs nicht zu wählen. Die AfD werde sich an einem solchen Vorgehen nicht beteiligen und die Kandidaten der anderen Parteien trotzdem wählen.
Die AfD hatte Joachim Paul für den Bildungsausschuss, Ralf Schönborn für den Wirtschaftsaussschuss und Albert Breininger für den Kulturaussschuss vorgeschlagen.
Stellvertreter führen die drei Ausschüsse nun kommissarisch
In einem Zugriffsverfahren können sich in einer von der Stärke im Plenum abhängigen Reihenfolge die Fraktionen für Ausschüsse entscheiden, in denen sie den Vorsitz haben wollen. Der AfD-Fraktion steht demnach zu, Kandidaten im Bildungs-, Wirtschafts- und Kulturausschuss zu benennen.
Wenn ein Kandidat für den Vorsitz nicht gewählt wird, übernimmt der Stellvertreter dessen Aufgaben kommissarisch. Das Vorschlagsrecht bleibt bei der ursprünglich dazu berechtigten Fraktion - und zwar die gesamte Legislaturperiode lang. Sie kann entweder einen nicht gewählten Kandidaten erneut aufstellen oder jemand anderen benennen. Denkbar ist auch, dass ein Ausschuss die gesamte Legislaturperiode lang ohne eigentlichen Vorsitzenden bleibt. Die Fachausschüsse haben jeweils zehn Mitglieder.