Es war eine der größten Razzien in der Neonazi-Szene der Bundesrepublik: Am 6. April 2022 haben Polizisten 61 Häuser in ganz Deutschland durchsucht. Das Ziel: ein rechtsextremes Netzwerk zu zerschlagen und die Rädelsführer zu fassen. Darunter waren auch fünf Mitglieder der Gruppe "Sonderkommando 1418".
Ziel: Zerstörung der Demokratie
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war dieses "Sonderkommando" eine Chatgruppe, die zwischen Herbst 2019 und Februar 2020 aktiv war. Dort sollten Neonazis für Anschläge und einen sogenannten "Rassenkrieg" rekrutiert werden. Ihre Fantasie laut den Ermittlern: Die Zerstörung der Demokratie und die Herbeiführung eines "neofaschistischen Systems".
In diesem Zusammenhang ermittelt die Bundesanwaltschaft auch gegen einen ehemaligen Soldaten der Bundeswehr in Idar-Oberstein. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das bestätigte die Pressestelle auf SWR-Anfrage.
Verfahren gegen Soldaten läuft noch
Dieses Ermittlungsverfahren ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft aber noch nicht abgeschlossen. Vier Jahre nach der Razzia sei noch immer keine Anklage erhoben worden. Inwiefern der frühere Zeitsoldat aus dem Hunsrück in die Pläne der Gruppe verwickelt war, ist demnach unklar.
Weitere rechtsextreme Vorfälle in Idar-Oberstein
Was hingegen klar ist: Er ist nicht der einzige Soldat aus Idar-Oberstein, der in den vergangenen Jahren im Visier der Ermittlungsbehörden war. Die Linken im Bundestag stellen regelmäßig Fragen zu rechtsextremen Vorfällen bei der Truppe. Und wer die Antworten der Bundesregierung auf diese parlamentarischen Anfragen durchschaut, stößt noch auf weitere Fälle im Hunsrück.
Soldat soll Kellnerin rassistisch beleidigt haben
Demnach soll im Oktober 2023 ein Idar-Obersteiner Soldat auf einer Hochzeit eine Kellnerin als "Kanakenbraut" bezeichnet haben. Darüber hinaus habe der Mann in einer Befragung beim Militärischen Abschirmdienst ausgesagt, dass er sich mit der "Identitären Bewegung" beschäftigt habe. Er besitze sogar ein T-Shirt der rechtsextremen Gruppierung, das er zum Schlafen anziehe.
Von einer Disziplinarmaßnahme habe die Bundeswehr allerdings abgesehen, heißt es in dem Antwortschreiben auf die Anfrage der Linken. Der Soldat habe weiterhin Zugang zu Waffen, werde als Ausbilder eingesetzt und erteile als Vorgesetzter Befehle.
Verteidigungsministerium gibt keine Auskunft zu Details
2024 findet sich in der Liste ein weiterer Soldat aus Idar-Oberstein, der "rechtsradikale Inhalte verbreitet" haben soll. Was genau das heißt, wird aus den Angaben nicht klar.
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Das Bundesverteidigungsministerium liefert auf SWR-Nachfrage auch keine Details - weder zu diesem noch zu den anderen Fällen. Auch ob sich die Vorfälle in der Klotzberg-Kaserne oder der Artillerieschule abgespielt haben, lässt sich nicht nachvollziehen. Eine Sprecherin verweist auf den Datenschutz und erklärt, man gebe grundsätzlich keine Informationen zu einzelnen Soldaten oder Standorten heraus.
"Kein Platz für Extremisten bei der Bundeswehr"
Das Ministerium erklärt allgemein: "In der Bundeswehr ist kein Platz für Extremismus!" Alle Beschäftigten müssten "fest auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen".
"Anspruch und Ziel ist es, dass Personen mit extremistischer Gesinnung beziehungsweise fehlender Verfassungstreue aus dem Geschäftsbereich konsequent und unverzüglich entfernt beziehungsweise ferngehalten werden." Doch wird die Bundeswehr diesem Anspruch gerecht?
Zeitsoldat vom Dienst enthoben, Folgen unklar
Warum der Soldat mit dem Schlaf-Shirt der "Identitären Bewegung" trotz der Vorwürfe nicht aus der Truppe "entfernt" wurde, kommentiert das Verteidigungsministerium jedenfalls nicht. Ob das mutmaßliche Mitglied des "Sonderkommandos 1418" noch bei der Truppe ist, ist unklar.
Zumindest hatte die Bundeswehr den damaligen Zeitsoldaten aber bereits am 30. Mai 2022 vom Dienst enthoben und ihm verboten, die Uniform zu tragen. Sein Sold wurde gekürzt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Auch das ergibt die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken.
Nicht aber, wie das Verfahren ausging. Auf Nachfrage schreibt das Bundesverteidigungsministerium dazu lediglich: Auskünfte über Disziplinarmaßnahmen dürften "nicht ohne die Zustimmung des betroffenen Soldaten" erteilt werden.