Während vergangene Woche im Umweltausschuss über finale Änderungen im Entwurf des Jagdgesetzes beraten wurde, demonstrierten rund 5.000 Jäger im Regierungsviertel in Mainz gegen die Vorhaben der Landesregierung. Nach wochenlangem Streit einigten sich die Ampel-Parteien schließlich auf weitere Änderungen an dem Gesetzentwurf. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sie von einem "praxisgerechten Jagdgesetz".
Die Opposition aus CDU, Freien Wählern und AfD übte aber weiter scharfe Kritik an der Novelle. Die Gesetzesnovelle wurde in namentlicher Abstimmung mit 52 Ja- und 46 Nein-Stimmen beschlossen und soll im April 2027 in Kraft treten.
Was das Gesetz beinhaltet und warum es so umstritten war - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
- Schutz des Waldes in Zeiten des Klimawandels
- Tierschutz bei der Jagd
- Biodiversität im Wald angestrebt
- Digitalisierung soll Jäger entlasten
- Jäger als Berater der Kommunen
- Schutz der Landwirtschaft
- Wolf soll ins Jagdrecht
Mehr Schutz des Waldes in Zeiten des Klimawandels
Die Landesregierung will mit dem neuen Jagdgesetz erreichen, dass der Wald besser an den Klimawandel angepasst wird. Zum Beispiel mit Baumarten, die mit Trockenheit und Hitze besser klarkommen. Das Problem: Vor allem Rotwild frisst besonders gern die jungen Triebe dieser neuen Bäume. Wenn zu viele Tiere unterwegs sind, schaffen es die Bäume gar nicht erst, groß zu werden.
In solchen Fällen sollen Jäger gemeinsam mit den Waldbesitzern einen Plan aufstellen, wie man das Wild gezielt bejagt, um solche Schäden zu vermeiden. Viele Jäger befürchten, dass sie in betroffenen Wäldern künftig zur Erfüllung eines Mindestabschussplans verpflichtet werden können. Im mehrfach überarbeiteten Gesetzentwurf ist das nur noch in den Fällen vorgesehen, in denen erhebliche Schäden im Wald vor Ort festgestellt werden.
Oberste Jagdbehörde nur in Ausnahmefällen zuständig
Ebenfalls nur in solchen Fällen soll die Oberste Jagdbehörde des Landes zuständig sein. Ansonsten bleiben die Unteren Jagdbehörden der Kreisverwaltungen für das Rotwild zuständig. Auch hierüber war bis zuletzt diskutiert worden.
Kritik am Gesetz gibt es dennoch weiterhin. Joachim Streit, Spitzenkandidat der Freien Wähler für die Landtagswahl 2026, beispielsweise lehnt Abschussquoten für Wild seitens des Staats generell ab. Diese sollten lediglich zwischen Waldbesitzern und Jägern festgelegt werden.
Mehr Tierschutz bei der Jagd
Auch über Praktiken bei der Ausbildung von Jagdhunden wurde heftig diskutiert. Übungen mit lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Enten sollten nicht mehr erlaubt sein. Das explizite Verbot wurde auf den letzten Metern aber noch gekippt. Stattdessen soll ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken in der Hundeausbildung im Gesetz stehen.
Mehr Biodiversität im Wald angestrebt
Der neue Mischwald soll besser geschützt werden, damit er artenreicher und widerstandsfähiger wird. Invasive Arten - also Pflanzen oder Tiere, die das Gleichgewicht im Wald stören - sollen einfacher entfernt werden können. Beim Rotwild ist geplant, die Lebensräume so zu managen, dass die Tiere sich gesünder und vielfältiger entwickeln können. Außerdem soll in fünf Jahren nur noch bleifreie Munition erlaubt sein, um Umwelt und Tiere vor Bleirückständen zu schützen.
Digitalisierung soll Jäger entlasten
Weniger Papierkram: Durch einfachere Abschussregeln und eine digitale Jagdverwaltung soll die Bürokratie deutlich reduziert werden.
Jäger als Berater der Kommunen
Die Jäger sollen so ausgebildet werden, dass sie künftig Kommunen und Bevölkerung im Umgang mit Wildtieren beraten können.
Schutz der Landwirtschaft
Landwirte sollen Wildschäden künftig flexibler melden können. Gleichzeitig ist geplant, Wildschadenschätzer besser auszubilden. Wenn ein Betrieb zum Beispiel durch Wildschweine unter Druck gerät, sollen Jäger und Landwirte gemeinsam an Lösungen vor Ort arbeiten.
Landtag soll im Sommer beschließen Abschuss von Wölfen soll in RLP erleichtert werden
Die grüne Umweltministerin Katrin Eder will den Wolf in RLP nun doch ins Jagdrecht aufnehmen. Wölfe, die Nutztiere reißen, sollen so leichter getötet werden können.
Wolf ist weniger geschützt
Der Wolf wurde im Rahmen der Berner Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft – das gilt seit dem 7. März. Der Wolf soll daher ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. Trotzdem bleibt der Wolf eine besonders geschützte Art: Er darf nur dann getötet werden, wenn ein einzelnes Tier mehrfach Zäune überwunden und Weidetiere gerissen hat. Und auch dann nur unter strengen Bedingungen.