Liebesversprechen mit Vertrag

Der Ehevertrag

"Geld oder Liebe" heißt es oft. Es geht aber auch beides zusammen: Mit einem Ehevertrag lässt sich regeln, was aus dem Geld wird, wenn die Liebe geht.

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Stand

Von Autor/in Heidi Schnurr

Beim Wörtchen „Ehevertrag“ wittern viele gleich ein Misstrauensvotum. Dabei gibt es Paarkonstellationen, bei denen beide Seiten über einen Ehevertrag nachdenken sollten

  • Beispielsweise Unternehmer und Selbstständige, damit sich eine Scheidung nicht auf den Fortbestand des Unternehmens auswirken kann.
  • Paare, die sich einig sind, dass sie sich, im Falle einer Scheidung, ohne finanzielle Forderungen trennen wollen.
  • Für Partner mit unterschiedlich hohem Vermögen, z.B. um dem Vorwurf aus dem Weg zu gehen, man heirate nur wegen des Geldes.
  • Mütter wegen des grundsätzlich bis zum 3. Lebensjahrs begrenzten Betreuungsunterhalts für ein gemeinsames Kind.
  • Wenn beide Partner unterschiedliche Nationalitäten haben und man regeln will, dass deutsches Recht gelten soll, unabhängig davon, in welchem Land geheiratet wurde.

Wer sich zunächst selbst zum Thema „Ehevertrag“ einlesen will, findet erste Informationen z.B. im Infoheft "Ja, ich will!", das vom Familienministerium Rheinland-Pfalz herausgegeben wird. Es liegt bei vielen Standesämtern aus und steht über die Seite des Ministeriums kostenlos zum Download zur Verfügung.

Was gilt, wenn Sie keinen Ehevertrag haben

Wer weder einen Ehevertrag noch den gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart hat, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Bei einer Scheidung wird ein Strich unters aktuelle Vermögen gezogen und verglichen, was jeder vor und nach der Ehe an Vermögenswerten hatte.

Es wird also das Anfangs- mit dem aktuellen Endvermögen verglichen. Bei einer Zugewinngemeinschaft muss derjenige, der danach unterm Strich mehr hat, die Hälfte seines während der Ehe erwirtschafteten Vermögens mit dem anderen teilen. Dieses Teilenmüssen kann man aber beispielsweise mit einem Ehevertrag vermeiden bzw. auch den hälftigen Anteil beispielsweise um ein Viertel verringern. 

Statt Zugewinngemeinschaft: Was Sie im Ehevertrag regeln können

Sie können beispielsweise im Ehevertrag bestimmte Vermögensteile wie einzelne Häuser oder Aktien aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen oder den Zugewinnausgleich auf einen maximalen Betrag beschränken.

Man kann aber beispielsweise auch im Ehevertrag vereinbaren, dass bei einer Scheidung nicht fifty-fifty geteilt wird, sondern der andere z.B. nur ein Viertel oder gar nichts vom Zugewinn des anderen erhält.

Ehevertrag mit Haus und Eheringen

Ehevertrag und Altersvorsorge: Was möglich ist

Im Ehevertrag lässt sich nicht nur regeln, wie das Vermögen im Fall einer Scheidung geteilt wird, sondern auch was bezüglich der Altersvorsorge gelten soll. Bei einer Zugewinngemeinschaft findet laut Gesetz ein Versorgungsausgleich statt, so dass z.B. derjenige, der wegen der Kindererziehung während der Ehe weniger arbeiten konnte, auch von den Rentenansprüchen des Arbeitenden profitiert.

Erben während der Ehe: Geerbtes muss nicht geteilt werden

Wenn man weiß, dass man vermutlich in den nächsten Jahren ein Erbe oder eine Schenkung z.B. von seinen Eltern zu erwarten hat, muss man deswegen nicht gleich einen Ehevertrag abschließen. Denn auch bei der üblichen Zugewinngemeinschaft ist es so, dass während der Ehe ererbtes oder geschenktes Vermögen bei einer Scheidung nicht als Zugewinn ausgeglichen werden muss.

Rechtlich geschieht das so, dass diese Werte zum sogenannten Anfangsvermögen hinzugerechnet werden. Allerdings muss man bei einer geerbten Immobilie wissen: Steigt diese während der Ehe stark im Wert, dann muss man die Wertsteigerung bei einer Scheidung mit dem Ehepartner teilen!

Ehevertrag bei Angst vor Schulden

Viele wollen einen Ehevertrag, weil sie Angst davor haben, irgendwann vielleicht einmal für die Schulden des anderen aufkommen zu müssen. Doch selbst dann ist ein Ehevertrag kein Muss, denn davor schützt schon der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Wichtig ist nur, dass man während der Ehe nicht für die Schulden des anderen mitunterschrieben hat. Erst wenn man z.B. den Kreditvertrag fürs Haus zusammen unterschreibt, haftet man auch zusammen für die Schulden! Wer allerdings nicht z.B. den Kaufvertrag fürs Auto unterschreibt, haftet auch nicht für die Schulden, wenn der andere die Rate fürs Auto nicht mehr zahlen kann.

Ehepaar streitet wegen Schulden

Auch Unterhaltsansprüche sind ein Fall für den Ehevertrag

Vieles, was im Gesetz zum Ehegattenunterhalt steht, lässt sich in einem Ehevertrag ändern, erweitern und teilweise ausschließen. So kann man beispielsweise regeln, ob und wie lange nach einer Trennung oder Scheidung beispielsweise Unterhaltsleistungen für den Ehepartner gezahlt werden sollen.

Grundsätzlich ist es ja so, dass der Unterhalt für denjenigen, der die Kinder betreut mit dem 3. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes entfällt. Stattdessen könnte man z.B. regeln, dass dies erst ab der Schulpflicht – also ab dem 6. oder 7. Lebensjahr des Kindes – entfällt.

Oder – wenn einer der Ehegatten sehr viel verdient – könnte man auch einen Höchstbetrag festlegen, den man als Unterhaltsleistung an den Ehegatten im Fall einer Scheidung zahlen müsste.

Unterhaltszahlung, Familiengericht

Das sind die Grenzen beim Ehevertrag

Nicht alles lässt sich im Ehevertrag regeln, so beispielsweise, wenn es um den Versorgungsausgleich geht. Bei einer Zugewinngemeinschaft sieht das Gesetz vor, dass die Rentenanwartschaftsansprüche geteilt werden müssen. Allerdings kann man per Ehevertrag vereinbaren, dass z.B. Zugewinne aus einer Kapitallebensversicherung bei einer Scheidung nicht geteilt werden müssen.

Ein Ehevertrag ist jederzeit möglich

Manche denken, ein Ehevertrag könne man nur vor der Ehe schließen. Das ist falsch: Man kann jederzeit – auch noch z.B. nach 20 Jahren Ehe – einen Ehevertrag schließen.

Wer einen Ehevertrag schließen will, muss nicht, aber sollte zum Anwalt gehen, um sich beraten zu lassen und alle Wünsche in eine zulässige "Form zu gießen". Ein Muss ist allerdings der Gang zum Notar, denn Eheverträge bedürfen einer notariellen Beurkundung.

Raus aus dem Ehevertrag: So geht´s

Ein einmal geschlossener Ehevertrag lässt sich wieder ändern bzw. auch ganz aufheben. Allerdings geht das nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind und auch nur mit Notar!

So viel kostet ein Ehevertrag

Wieviel ein Ehevertrag beim Rechtsanwalt und Notar kostet, hängt immer vom Geschäftswert des Falles ab und der richtet sich wiederum nach der Höhe des Vermögens, das es zu regeln gilt.

Eine Pflicht zum Ehevertrag gibt es nicht

Besteht einer der Ehepartner auf einen Ehevertrag, stimmt der andere aber nicht zu, kann man keine Seite dazu zwingen. Auch hier gilt die Vertragsfreiheit. Man kann weder den einen zum Abschluss eines Ehevertrags zwingen, noch zur Ehe.

Gut zu wissen Erben und vererben für Ehepartner: Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist die bekannteste Form des Ehegattentestamentes. Tatsächlich ist diese Form des Testamentes nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnern geeignet.

Kaffee oder Tee SWR

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Heidi Schnurr