Kuriose Regeln in Spanien
In einigen spanischen Städten, wie etwa in Barcelona, ist es untersagt, in Badekleidung oder mit Badelatschen durch die Straßen zu laufen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 120 und 300 Euro rechnen.
Außerdem wird an bestimmten Stränden Spaniens besonders auf Sauberkeit und Hygiene geachtet: In Orten wie A Coruña oder in der Gemeinde Vigo ist das Urinieren im Meer ausdrücklich verboten, um die Wasserqualität zu schützen. Bei Verstoß ist mit einer Strafe von 750 Euro zu rechnen.
Frankreich: Die richtige Hose ist gefragt
In manchen Freibädern ist das Tragen weiter Badehosen für Männer aus hygienischen Gründen unerwünscht. Der Hintergrund: Locker sitzende Badehosen werden häufig auch außerhalb des Schwimmbads als Freizeitkleidung getragen, beispielsweise in der Bahn auf dem Weg zum Bad.
Einheitlich geregelt ist dieses Verbot jedoch nicht. Dennoch heißt es im offziellen Règlement intérieur (zu Deutsch: Betriebsvereinbarung) "les shorts longs et caleçons sont interdits" – lange Shorts und Unterhosen sind verboten. Erlaubt sind dort ausschließlich eng anliegende Badehosen wie Boxer oder Slips, so in der offiziellen Badeordnung der Agglomération de Cergy‑Pontoise, einigen Gemeinden im Großraum von Paris.
Urlaubsland Griechenland: Bitte keine High Heels!
Griechenland ist bekannt für seine weißen Bauten aus Marmor. Und diese sollen auch noch lange erhalten bleiben! Um vor allem die Böden vor Erosion zu schützen, sind in archäologischen Stätten wie der Akropolis keine High Heels erlaubt. Also lieber auf Sandalen oder Sneaker umsteigen – ist auch viel bequemer!
Italien: Liegen reservieren kann teuer werden
Wir Deutschen sind dafür bekannt und machen uns mitunter auch unbeliebt durch das Reservieren von Liegen am Pool oder Strand mit unseren Handtüchern. In Italien wird deshalb in manchen Badeorten dagegen vorgegangen, wie etwa in Livorno in der Toskana.
Wer sich trotzdem mit seinem Handtuch breitmacht, riskiert, dass das Handtuch eingesammelt und ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro fällig wird. Schließlich sollten alle Badegäste das gleiche Recht auf einen Liegestuhl haben, auch wenn sie gerne länger schlafen.