Für wen ist die Verhinderungspflege nützlich?
Die Verhinderungspflege hilft dann, wenn die angemeldete Pflegeperson vorübergehend ausfällt und das Familienmitglied einige Zeit nicht pflegen kann.
Es kann dafür vielfältige Gründe geben, wie eine Erkrankung, ein Urlaub oder auch eine Auszeit von nur wenigen Stunden. Für diesen Zeitrahmen kommt dann eine Ersatzperson nach Hause und übernimmt die Pflege.
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
1. Die Verhinderungspflege erhält man, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
2. Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden. Die Pflegekasse erstattet dann Kosten bis zu 1.612,- Euro im Jahr. Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden. Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung.
3. Die Pflegekasse erstattet insgesamt Kosten von bis zu 3.539 Euro. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden.
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege
Im Studio: Tanja Fröhlich, Leiterin des Pflegestützpunkts Baden-Baden