Von Abstand bis Zubehör

Rechtsfragen rund ums Fahrradfahren: Verkehrsregeln, Parken, Sicherheit

Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Was auf dem Fahrradweg oder an Ampeln erlaubt ist. Wann es für Radfahrer Punkte in Flensburg gibt und was beim Zubehör wichtig ist.

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Stand

Von Autor/in Martin Küstermann

Fahrräder rücken als Verkehrsteilnehmer mehr in den Fokus. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) können seit Frühjahr Kommunen leichter Fahrradwege und Fahrradstraßen ausweisen - der Nachweis einer Gefahrenlage entfällt. 

Grundsätzlich gilt: Pedelecs, die auf 25 Stundenkilometer begrenzt sind, gelten als Fahrräder. Motorisierte E-Bikes sind Kfz wie Autos.  

Strafen und Bußgelder für Fahrradfahrer 

Auch beim Radfahren sollte man sich an die Verkehrsregeln halten. Wird man von der Polizei erwischt, kann es auch da teuer werden. 

  • Rote Ampel und Handynutzung 

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Kreuzung fahren und dabei das Smartphone in der Hand halten und telefonieren: Den Radfahrer erwarten nun mindestens 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. 

Über Rot fahren ist auch mit dem Fahrrad keine gute Idee. Aufs Handy schauen ist verboten – telefonieren erstrecht. Also wie beim Autofahren auch.  

  • Fußgängerzone und freihändig fahren 

Freihändig fahren mit dem Rad ist generell nicht erlaubt. Auch Radfahren in der Fußgängerzone ist verboten. Das scheint aber nicht allen klar zu sein. Eine Verwarnung durch die Polizei kann 25 Euro kosten. 

Für Corinna Ruh, Polizistin in Freiburg, ist die Fußgängerzone eine besondere Konfliktzone. Ihre Begründung: "Weil hier sehr viele Fußgänger unterwegs sind, weil wir hier die Straßenbahn haben. Wir setzen uns für Radfahrer ein. Wir wollen, dass weniger Unfälle passieren."  

  • Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss 

Promillegrenzen auf dem Fahrrad: Beim Fahrradfahren liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille - etwas höher als beim Autofahren. Aber Vorsicht: Die relative Fahruntüchtigkeit greift schon ab 0,3 Promille.  

Das heißt, sobald man Ausfallerscheinungen durch Alkohol hat, wird es strafbar. Generell sollte man nicht unter Alkoholeinfluss fahren, auch nicht nach einem Glas Wein. 

Punkte in Flensburg für Radfahrer 

Einen Punkt in Flensburg kann es auch für Radfahrer geben, weil man auf dem Fahrrad im Verkehr etwas falsch gemacht hat. Seinen Autoführerschein verlieren, kann man auch durch Alkohol auf dem Fahrrad. 

Und wenn man gar keinen Führerschein hat? Die Strafen gelten auch ohne Führerschein, denn es handelt sich in Flensburg um ein “Fahreignungsregister”. Was im Register hinterlegt ist, wird auch noch angerechnet, wenn die Fahrerlaubnis beispielsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt wird.  

Wichtige Verkehrsregeln für Fahrradfahrer 

Was gilt in Fahrradstraßen? 

Was viele immer noch nicht wissen: In Fahrradstraßen gilt Tempo 30, auch wenn es kein Schild für eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. 

Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren und dürfen nicht von Pkw überholt werden. Generell dürfen Fahrräder von Pkw innerorts mit 1,5 Metern Abstand überholt werden. 

An einer roten Ampel mit dem Fahrrad die grüne Fußgängerampel nutzen zum Überqueren? 

Ja, aber nur mit Absteigen vom Fahrrad und schieben, also als Fußgänger. Das Fahren auf Fußgängerüberwegen ist verboten und wäre bei roter Ampel ein Rotlicht-Verstoß.  

Wenn es explizit Fahrrad-Ampeln gibt, müssen sich Radfahrer an diese halten und dürfen auch nicht fahren, wenn die allgemeine Ampel grün zeigt. 

Parken mit dem Fahrrad 

Regelkonform und damit sicher fahren ist das eine. Wo darf das Fahrrad parken? Darf man ein Fahrrad auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen? 

Ja, das Fahrrad darf auch auf einem Parkplatz mit dem Schild „Richtzeichen 314“ - das weiße P auf blauem Grund – geparkt werden. Dieses Schild gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder.  

Gerade für Lastenräder ist das Parkproblem wichtig, da sie den Gehweg blockieren könnten. Gibt es Einschränkungen auf dem Parkplatz, etwa “Parken nur für Pkw” oder das Schild weißes Auto auf blauem Grund, darf das Fahrrad dort nicht geparkt werden. 

Dabei muss das Rad platzsparend abgestellt werden - einen ganzen Parkplatz mit einem Fahrrad zu blockieren, geht nicht und kostet auch ein Bußgeld. Nachts am Seitenstreifen geparkt, muss das Fahrrad beleuchtet sein. 

Fahrräder dürfen grundsätzlich auch auf Gehwegen abgestellt werden, sofern keine Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dadurch behindert werden.

Wo dürfen Fahrräder überall fahren?  

Mit dem Rad darf beispielsweise nicht auf dem Gehweg gefahren werden. Kinder bis zu 10 Jahren dürfen das aber. Kinder unter 8 Jahren müssen sogar auf dem Gehweg fahren. 

Ist eines der blauen Schilder mit einem weißen Fahrrad aufgestellt, müssen Radfahrer zwingend diesen Radweg oder die Radspur benutzen. Bei senkrechtem weißem Strich in der Mitte haben Radfahrer und Fußgänger nebeneinander jeweils eine eigene Spur. Bei waagerechtem weißem Strich teilt man sich denselben Weg und muss besonders aufeinander achtgeben. 

Fahren in Gegenrichtung auf einem Fahrradweg ist nur erlaubt, wenn das explizit ausgeschildert oder markiert ist.   

Sicherheit beim Radfahren 

Trotz der vielen Regeln und Vorschriften passieren leider doch Unfälle. Dann ist oft die Frage: Wer hat Schuld? Das Sichtfahrgebot verlangt zum Beispiel von Radfahrern, dass sie innerhalb ihrer Sichtweite vor einem Hindernis noch rechtzeitig bremsen können. Radfahrer müssen also immer sehr aufmerksam fahren.  

In unserem Fallbeispiel trägt daher die Radfahrerin nach ihrem Unfall wegen eines querliegenden Erdkabels vor Gericht dennoch die Hälfte der Schuld. Deswegen bekommt sie nicht nur weniger Schmerzensgeld, sondern muss auch einen Teil der Verfahrenskosten tragen. 

Wie sich Fahrradfahrer selbst schützen können 

Es gibt eine wichtige Neuerung: Blinker an Fahrrädern für die Anzeige der Fahrtrichtung sind nun generell erlaubt.  

Rückspiegel können einen besseren Überblick verschaffen und sind erlaubt, aber der Schulterblick sollte trotzdem immer gemacht werden. 

Abstandshalter sind zwar erlaubt, werden aber nicht empfohlen, da sie Überholmanöver eher gefährlicher machen.  

Was bei der Beleuchtung am Fahrrad wichtig ist  

Tatsächlich ist Beleuchtung nicht nur bei Dunkelheit Pflicht, sondern auch bei Wetter mit schlechten Sichtverhältnissen - also wie beim Auto. Blinkende Fahrradlampen sind für die Beleuchtung des Rads nicht erlaubt, sie irritieren andere Verkehrsteilnehmer. 

Wichtig zu wissen: Rennräder sind normalen Fahrrädern inzwischen gleichgestellt und müssen über ausreichend Beleuchtung und Reflektoren verfügen. Rennräder sind im Gegensatz zu anderen Fahrrädern jedoch auch mit wenig oder keinem Reifenprofil verkehrstauglich. 

Musik hören beim Fahrradfahren - keine gute Idee  

Verboten ist Musikhören auf dem Rad nicht. Aber man muss den Verkehr noch ausreichend akustisch wahrnehmen können. Noise-Cancelling beim Hören geht also nicht. Sicherer ist es, auf Kopfhörer und Beschallung während der Fahrt zu verzichten. 

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Martin Küstermann
Interview mit
Karl-Dieter Möller , SWR Rechtsexperte
Onlinefassung
Heidi Keller