Die ersten Sekunden: Ruhe bewahren und Signale geben
Wenn die Polizei zum Anhalten auffordert, gilt es, besonnen zu reagieren. Suchen Sie sich einen sicheren Platz, an dem der fließende Verkehr nicht behindert wird. Sobald Sie stehen, gilt für beide Seiten Transparenz: Machen Sie das Fenster herunter, schalten Sie bei Dunkelheit das Innenlicht ein und lassen Sie die Hände gut sichtbar am Lenkrad. Kramen Sie nicht sofort hektisch im Handschuhfach – warten Sie, bis die Polizisten am Fahrzeug sind und Sie dazu auffordern.
Welche Angaben sind Pflicht?
Personalien: Sie müssen Ihren Namen, die Adresse und das Geburtsdatum angeben. Dies geschieht in der Regel durch das Vorzeigen von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die im Original mitgeführt werden müssen. Digitale Kopien auf dem Smartphone reichen rechtlich nicht aus.
Angaben zur Sache: Sie haben das Recht zu schweigen. Auf Fangfragen wie „Wissen Sie, warum wir Sie anhalten?“ oder Fragen zum Fahrtziel müssen Sie nicht antworten. Ein höfliches „Dazu möchte ich nichts sagen“ ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
Alkohol- und Drogentests: Atemalkoholtests oder Urinvortests vor Ort sind freiwillig. Sie dürfen diese ablehnen. Haben die Einsatzkräfte jedoch den begründeten Verdacht auf Fahruntüchtigkeit, kann eine Blutprobe auf der Dienststelle angeordnet werden.
Cannabis am Steuer: Die geltenden Freigaben im Gesetz bedeuten kein Freigabe-Signal fürs Fahren. Es gilt ein strikter Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen überschreitet, riskiert empfindliche Bußgelder und Fahrverbote.
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot und Null-Toleranz.
Das muss im Auto mit: Warndreieck, Weste und Verbandkasten
Bei einer Kontrolle wird auch die Pflichtausstattung überprüft:
Warnweste: Mindestens eine Weste ist vorgeschrieben (empfohlen für alle Insassen), und sie sollte griffbereit im Fahrgastraum liegen, nicht tief unten im Kofferraum.
Verbandkasten: Dieser muss vorhanden, vollständig und nicht abgelaufen sein. Ein überschrittenes Ablaufdatum bei sterilen Kompressen oder veraltete DIN-Normen können ein Verwarngeld nach sich ziehen.
Sind Blitzer-Warner und Dashcams erlaubt?
Blitzer-Warn-Apps sind in Deutschland nicht zulässig. Sieht die Polizei eine Blitzer-App aktiv auf dem Display, ist das ein Verstoß. Ein gesperrtes Handy dürfen die Beamten aber ohne richterlichen Beschluss oder konkreten Strafverdacht nicht einfach so auslesen oder beschlagnahmen.
Dashcams sind in Deutschland nur eingeschränkt erlaubt. Das dauerhafte und anlasslose Filmen des öffentlichen Verkehrs verstößt gegen den Datenschutz und ist verboten. Zulässig ist eine Dashcam, wenn sie im Loop überschreibt und nur bei einem Unfall speichert. Die Polizei darf die Kamera im Zuge einer normalen Kontrolle nicht einfach so auslesen oder verlangen, dass Sie die Speicherkarte herausgeben – es sei denn, es liegt eine konkrete Straftat oder ein Unfall vor, bei dem die Kamera als Beweismittel beschlagnahmt werden muss.
Im Studio: Sarah Schröder, Polizeidirektion Mainz