Recht: Enterben statt vererben - Das ist zu beachten!

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Wer Erben ausschließen will, sollte das ausdrücklich tun. Der Enterbte kann aber trotzdem auf den Pflichtteil pochen. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Fachanwältin Leonie Lehrmann informiert.

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Autor/in
SWR