Der Markt für Elektrogeräte wächst und wächst: Ständig werden neue Smartphones oder Fernseher auf den Markt gebracht, die tatsächlich oder vermeintlich besser und leistungsstärker sind als die Generation zuvor. Das mag für uns praktisch sein - für die Umwelt aber ist es ein zunehmendes Problem. Denn die Produktion der Geräte verbraucht wertvolle Ressourcen, kostet viel Energie und erzeugt jede Menge Elektroschrott, der dann wieder aufwändig recycelt werden muss.
Das geht besser, dachte sich die EU-Kommission. Schon im Sommer 2024 trat in der Europäischen Union die sogenannte Ökodesign-Verordnung in Kraft. Sie setzt neue Vorschriften mit dem Ziel, dass nachhaltige elektrische Geräte "zur Norm im EU-Binnenmarkt" werden, wie es die EU-Kommission formuliert hat. Produkte sollen länger halten, sie sollen (leichter) repariert und recycelt werden können und mehr recycelte Materialien enthalten.
EU verlangt verfügbare Ersatzteile und Reparatur ohne Spezialwerkzeug
Seit dem Inkrafttreten ergänzt die EU die allgemeine Verordnung nach und nach um spezifische Vorschriften für bestimmte Produkte oder Produktgruppen, zum Beispiel für Bildschirme und Fernseher, für Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Ab Freitag (20. Juni 2025) müssen nun Handys und Tablets, die verkauft werden, neue Anforderungen erfüllen:
- Ab sofort müssen Ersatzteile für Handys und Tablets wie Akkus, Kameras oder Anschlüsse noch für sieben Jahre verfügbar sein, nachdem der Anbieter das Gerät vom Markt genommen hat.
- Die Ersatzteile müssen außerdem schnell verfügbar sein. In den ersten Jahren darf die Lieferzeit höchstens fünf Tage betragen, danach müssen die Ersatzteile binnen zehn Tagen lieferbar sein. Die Ersatzteilpreise regelt die EU allerdings nicht.
- Es muss Reparaturanleitungen geben, sodass auch durchschnittlich begabte Menschen das Gerät selbst zu Hause reparieren können. Handelsübliches Werkzeug muss dafür ausreichen - tut es das nicht, muss es mitgeliefert werden. Auf diese Weise sollen teure Reparaturen in Spezialwerkstätten weitgehend überflüssig werden.
- Damit Reparaturen überhaupt nicht so oft anfallen, sollen die Geräte robuster werden, Stürze und Stöße möglichst unbeschadet überstehen.
Akkus sollen länger halten
Der Hintergrund: Derzeit lassen sich viele Geräte - wenn sie kaputt sind - nur schlecht bis gar nicht reparieren. Entweder sind Teile kompliziert verbaut oder es gibt keine Ersatzteile. Ist eine Reparatur möglich, ist sie oft so teuer, dass es sich nicht lohnen würde, sie machen zu lassen.
Der Akku darf in Zukunft auch nicht mehr so schnell schlapp machen: Nach 500 Ladezyklen muss die Kapazität noch mindestens 83 Prozent betragen. Hersteller müssen außerdem mindestens fünf Jahre lang Updates für Betriebssysteme und Sicherheitsupdates anbieten.
Neues Label informiert über Nachhaltigkeit der Geräte
Hinzu kommt ein Label, wie es Verbraucherinnen und Verbraucher in ähnlicher Form schon von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennen: Auch bei Smartphones und Tablets wird ab jetzt eine Kennzeichnung mit Angaben zur Energieeffizienz, Akkulebensdauer, Robustheit und Reparierbarkeit Pflicht, mit einer Skala von A bis E.
Mit diesen Vorschriften soll die Lebenszeit digitaler Endgeräte deutlich verlängert und die Masse an Elektroschrott in der EU spürbar verringert werden. Eine Umfrage des TÜV-Verbandes zeigte im vergangenen Jahr, dass nur jeder Dritte ein defektes Smartphone reparieren lässt. Zudem wechseln 35 Prozent ihr Smartphone nach drei bis vier Jahren, 16 Prozent sogar bereits nach zwei Jahren.
Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, die Einhaltung der neuen Vorgaben im Handel zu überprüfen und gegen mögliche Verstöße rechtlich vorgehen zu wollen. Die EU-Regeln seien eine "positive Entwicklung" sowohl für die Umwelt als auch für Kundinnen und Kunden, so der Lobbyverband. Er fordert, die Kennzeichnungs- und Ökodesignregeln auf sämtliche Elektrogeräte auszuweiten.