Tipps der Polizei:
- Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
- Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
- Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
- Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.
- Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
- Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
Weitere Informationen:
Experte im Studio: Ralf Liebrecht, Polizeioberkommissar