- Wie hoch darf mein Nachbar die Bäume wachsen lassen?
- Was kann ich tun, wenn der Nachbar seine Bäume nicht schneidet?
- Wann darf ich Äste vom Nachbarn abschneiden?
- Was kann ich tun, wenn der Schatten der Bäume nervt?
- Wem gehört das Obst, das über den Zaun hängt?
- Wer muss Grenzbäume schneiden?
Wie hoch darf mein Nachbar die Bäume wachsen lassen?
Die zulässige Höhe von Bäumen ist unterschiedlich. Details zu den jeweiligen Regelungen sehen in den Nachbarschaftsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes. Auch die Nachfrage bei der Gemeinde hilft weiter. Ein bis zu vier Meter hoher Kirschbaum muss in Baden-Württemberg innerorts beispielsweise einen Abstand zur Grundstücksgrenze von einem, in Rheinland-Pfalz hingegen von zwei Metern haben. Die erlaubte Höhe eines Baums unterscheidet sich zum Teil auch nach Art des Baumes.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Baum, desto weiter der Abstand zur Grenze. Wenn man einen zu hohen Baum auf dem Grundstück des Nachbarn eine bestimmte Zeit lang geduldet hat, kann man in vielen Bundesländern allerdings nicht mehr verlangen, dass der Baum gefällt wird. Die Nachbarn müssen den Baum dann lediglich auf die erlaubte Höhe schneiden.
Was kann ich tun, wenn der Nachbar seine Bäume nicht schneidet?
Zunächst gilt natürlich: Am besten erstmal mit den Nachbarn sprechen. Bestenfalls reicht der Hinweis, dass die Äste ihres Baumes über den Zaun oder die Hecke auf das eigene Grundstück wachsen und dass das stört. Wenn die Nachbarin oder der Nachbar darauf nicht reagieren, sollte man ihnen eine angemessene Frist setzen.
Handelt der betroffene Nachbarn innerhalb dieser Frist nicht, darf man auch selbst zur Gartenschere greifen und störende Äste entfernen. Prinzipiell sollte man sich davor natürlich ein paar Gedanken machen: Wie reagiert die Nachbarin oder der Nachbar? Droht dann ein größerer Konflikt? Lohnt sich so eine Auseinandersetzung? Immerhin sind die Polizeimeldungen voll von Fällen, bei denen ein Nachbarschaftsstreit eskaliert ist.
Wann darf ich Äste vom Nachbarn abschneiden?
Zunächst ist mal Vorsicht angesagt: Die Zweige des Nachbarn müssen die Nutzung des eigenen Grundstücks tatsächlich auch beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung kann dabei nicht nur von den Ästen selbst ausgehen. Auch herabfallende Nadeln oder Zapfen können als Störung gelten.
Auch beim Rückschnitt der Bäume oder der Hecke des Nachbarn sind allgemeine Regelungen zum Baumschnitt zu beachten: So darf man Bäume im Garten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September meist nur Form- und Pflegeschnitte verpassen, aber nicht radikal zurückschneiden. Auch gilt zu beachten, dass abgeschnittene Zweige und dranhängende Früchte einem dann zwar gehören, man sie aber nach dem Rückschnitt auch selbst entsorgen muss.
Was kann ich tun, wenn der Schatten der Bäume nervt?
Gegen Schatten oder eine ähnliche Beeinträchtigung von regelkonform wachsenden Bäumen oder Hecken auf dem Nachbargrundstück ist man hingegen praktisch machtlos. Lediglich in extremen Einzelfällen kann man hier von einer so starken Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks ausgehen, dass man vom Nachbarn verlangen kann zu handeln.
Wem gehört das Obst, das über den Zaun hängt?
Auch dieses Szenario ist mit Sicherheit vielen Gartenfreunden bekannt: Die Kirschen am Nachbarsbaum strahlen verlockend und hängen dazu schon über dem eigenen Grundstück. Aber hier muss man vorsichtig sein: Solange die Früchte noch am Baum hängen, gehören sie dem Nachbarn und man darf sich nicht einfach daran bedienen. Erst wenn die Früchte vom Baum auf das eigene Grundstück fallen, darf man sie aufsammeln.
Wer muss Grenzbäume schneiden?
Ein Grenzbaum ist ein Baum, der auf der Grenze des eigenen Grundstücks und des Nachbarn steht. Grundsätzlich darf dieser nur im Einverständnis beider Nachbarn gefällt werden. Das Obst, aber auch die Pflege des Baumes, gebühren den Grundstückseigentümern grundsätzlich gleichermaßen.