Vorwurf der Vetternwirtschaft

Regeln zur Beschäftigung von Angehörigen verschärfen? AfD stellt sich hinter Frohnmaier

AfD-Spitzenkandidat Frohnmaier hält schärfere Regeln bei der Beschäftigung von Angehörigen für unnötig. Andere AfD-Kollegen sind dafür – sehen aber keinen Widerspruch zu Frohnmaier.

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Stand

Von Autor/in Henning Otte

In der AfD sorgt die Affäre um sogenannte Vetternwirtschaft weiter für Diskussionen. Der Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion will die Regeln für die Beschäftigung zwar verschärfen, doch in der Sitzung der Fraktion am Dienstag gab es keinen Beschluss dazu. Stattdessen wurde der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt aus Sachsen-Anhalt aus der Fraktion ausgeschlossen, weil er Vorwürfe gegen Parteikollegen öffentlich gemacht hatte.

Sitzung ohne Frohnmaier wegen USA-Reise

Die Sitzung fand ohne Fraktionsvize Markus Frohnmaier statt, der auch Spitzenkandidat der AfD in Baden-Württemberg ist. Er weilt in den USA, um an einer Konferenz mit US-Republikanern und Vertretern rechtsextremer Parteien aus verschiedenen Ländern teilzunehmen. Frohnmaier hatte mehrfach im SWR erklärt, dass er keinen Grund dafür sieht, die Vorschriften zu verschärfen. "Für mich ist nicht relevant, ob jemand mit einer Person verwandt ist oder nicht, sondern für mich ist wichtig, ob die Qualifikation da ist und die Person in der Lage ist diese Arbeit angemessen auszufüllen." Seine Frau ist bei dem Bundestagskollegen Johann Martel (Neckar-Odenwald) beschäftigt.

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Verschärfung der Vorschriften - aber keine Kritik an Frohnmaier

In einer SWR-Abfrage hatten drei AfD-Bundestagsabgeordnete aus BW erklärt, dass sie grundsätzlich für eine Verschärfung der Vorschriften seien. Das steht im Widerspruch zu Frohnmaiers Haltung. Doch als Kritik am Spitzenkandidaten und AfD-Landeschef wollen Diana Zimmer (Pforzheim), Michael Blos (Emmendingen-Lahr) und Paul Schmidt (Karlsruhe) das nicht verstanden wissen.   

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Zimmer hatte dem SWR zunächst erklärt, sie sei für eine "Revision der Compliance-Regeln bezüglich der Personalpolitik, wenn sie in ihrer Wirkung und Transparenz für alle Fraktionen und Abgeordneten gleichermaßen gelten". Am Mittwoch ergänzte sie: "Dies steht nicht im Gegensatz zur von Herrn Markus Frohnmaier vertretenen Auffassung, wonach die fachliche Eignung maßgeblich ist." Auf die Nachfrage, wie das zu Frohnmaiers Nein zu Verschärfungen passe, antwortete Zimmer nicht. Sie erklärte: "Es gibt keine parteiinterne Kritik an AfD-Spitzenkandidat Markus Frohnmaier."

Was genau ist bei der Anstellung von Angehörigen nicht statthaft?

Der AfD-Abgeordnete Blos hatte zunächst mitgeteilt, er sei für einen Beschluss der AfD-Bundestagsfraktion, "dass eine Anstellung von Lebensgefährten und direkte Überkreuz-Anstellungen nicht statthaft sind". Am Mittwoch fügte er hinzu: "Dass grundsätzlich die Beschäftigung von Angehörigen von Abgeordneten auf Grundlage ihrer Qualifikationen möglich sein sollte, finde ich auch, insofern sehe ich da keinen Widerspruch zu Markus Frohnmaier." Problematisch finde er dagegen die Beschäftigung von Lebensgefährten "im eigenen Büro" - und wenn Angehörige wirklich über Kreuz beschäftigt würden, das heißt, der eine Verwandte arbeitet in einem Abgeordnetenbüro und der Angehörige des anderen im Büro des Kollegen.

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Volle Unterstützung für Spitzenkandidat beteuert  

Auch Schmidt hatte dem SWR mitgeteilt, er "unterstütze eine rechtliche Nachschärfung, soweit sich diese als notwendig erweisen sollte". Am Mittwoch erklärte Schmidt: "Tatsächlich gibt es keine parteiinterne Kritik an AfD-Spitzenkandidat Markus Frohnmaier, auch nicht von mir." Schmidt beteuerte: "Markus Frohnmaier hat sowohl als Spitzenkandidat in Baden-Württemberg als auch in seinen Ämtern in unserer Bundestagsfraktion meine volle Unterstützung."

Frohnmaier hält Verwandtschaftsverhältnis für unproblematisch

Frohnmaier hat den Vorwurf der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen mehrfach zurückgewiesen. Er sagte zum Beispiel im Interview in der Sendung SWR1 Leute zu Beschäftigungsverhältnissen, "die wir hier haben, die sind alle absolut in Ordnung und rechtlich zulässig". Der 35-jährige Frohnmaier kandidiert nicht für den Landtag und will im Bundestag bleiben, wenn er nicht Ministerpräsident wird. Es gilt als ausgeschlossen, dass er Regierungschef wird, weil die AfD in Umfragen hinter CDU und Grünen auf Rang drei liegt und niemand mit ihr koalieren will.

Gut ein Dutzend Fälle in AfD-Bundestagsfraktion

Bei der AfD-Bundestagsfraktion soll es nach Medienberichten gut ein Dutzend Fälle geben, in denen Angehörige von AfD-Politikern in Büros von Parteifreunden beschäftigt werden. Neben Frohnmaiers Frau soll Marc Bernhard, Karlsruher Bundestagsabgeordneter und Vize-Landeschef, den Sohn der niedersächsischen Europaabgeordneten Anja Arndt beschäftigen. Laut Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ gibt es auch drei Fälle bei CDU/CSU.

Mehrere AfD-Abgeordnete wollen Fragen zu Beschäftigung nicht beantworten

Bei einer Umfrage des SWR bei allen 18 AfD-Bundestagsabgeordneten aus BW kamen keine zusätzlichen Fälle hinzu – allerdings haben sich auch nicht alle Parlamentarier zurückgemeldet. Drei Parlamentarier erklärten, dass sie sich nicht dazu äußern wollen, weil die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter dies nicht zuließen. Die drei Abgeordneten sind Diana Zimmer (Pforzheim), Heinrich Koch (Mannheim) und Achim Köhler (Rhein-Neckar).

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik
Onlinefassung
Andrea Blocksdorf
Bild von Andrea Blocksdorf

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