Bundesweite Krankenhausreform wird konkret

Diese sieben Kliniken werden zu Regiokliniken in Rheinland-Pfalz

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat am Dienstag die neuen Standorte für die sogenannten Regiokliniken vorgestellt. Nach eigenen Angaben ist Rheinland-Pfalz das erste Land, das die bundesweite Reform so konkret umsetzt.

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Von Autor/in Gernot Ludwig

In Rheinland-Pfalz gibt es rund 80 Krankenhäuser. Wie viele sich davon halten können, ist derzeit offen. Ein Großteil der Kliniken schreibt rote Zahlen. Einige waren in der Insolvenz oder stecken gerade drin, so wie in Prüm in der Eifel. Acht Kliniken haben in den vergangenen Jahren sogar schließen müssen. Hinzu kommen Kliniken, die Regiokliniken werden. Wir sagen Ihnen, welche und welche weiteren Pläne das Land genau hat.

Sieben Kliniken sollen Regiokliniken werden

In Rheinland-Pfalz sollen von den rund 80 Kliniken im Rahmen der Krankenhausreform sieben Häuser in sogenannte Regiokliniken umgewandelt werden, wie Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) in einem Landtagsausschuss mitteilte. Es geht um die Krankenhäuser in Hermeskeil, Bingen, Boppard und Kirn, die schon Regioklinik sind oder von denen bekannt war, dass sie es werden sollen.

Neu hinzugekommen sind die Standorte Bernkastel-Kues, Bad Dürkheim und Frankenthal. Diese Krankenhäuser sollen ab dem 1. Januar oder später Regiokliniken werden. Das bedeutet: Es gibt dort grundsätzlich keine Notaufnahme und es gibt keine Möglichkeit, Herzinfarkte oder Schlaganfälle zu behandeln. Außerdem gibt es dort im Vergleich zu klassischen Krankenhäusern weniger Betten, weniger Personal und weniger Abteilungen.

In Regiokliniken sollen laut Minister "Alltagsnotfälle" wie Verletzungen beim Sport oder beim Heimwerken behandelt werden. Damit bleibt in Rheinland-Pfalz fast jede zehnte Klinik nicht mehr als klassisches Krankenhaus erhalten.

Regiokliniken als neues Modell

Diese Regiokliniken, wie sie in Rheinland-Pfalz heißen, führt der Bund deutschlandweit mit der Krankenhausreform ein - als sogenannte "sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen" (süV). Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz spricht von einer "abgespeckten Klinik". Sektorenübergreifend heißt, es gibt dort ambulante, stationäre und pflegerische Leistungen. Salopp gesagt werden dort Leistungen angeboten, die für den Hausarzt zu viel und für ein klassisches Krankenhaus zu wenig sind. Als Beispiele nennt die KGRP das 24-Stunden-EKG nach einem Hitzschlag oder Kreislaufproblemen.

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Regiokliniken können kleinere Krankenhäuser ersetzen

Regiokliniken können kleine Krankenhäuser ersetzen, sagte kürzlich Julia Oswald, Wirtschaftsprofessorin mit Krankenhausschwerpunkt an der Hochschule Osnabrück, in der Apotheken-Umschau: "Mit der Klinikreform werden einige Kliniken schließen. Damit die medizinische Grundversorgung auch in bevölkerungsschwachen Regionen erhalten bleibt, können vor allem die kleineren Kliniken dort zu süV umgerüstet werden."

Heißt: Regiokliniken bieten die Möglichkeit, Krankenhausstandorte, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind, in reduzierter Form zu erhalten. Was das bedeutet, sieht man in der Stadt Hermeskeil im Hunsrück. Dort wurde das frühere St.-Josef-Krankenhaus im Sommer vergangenen Jahres zu einer Regioklinik umgebaut, der ersten in Rheinland-Pfalz. Dabei wurden Abteilungen wie die Intensivstation und die Zentrale Notaufnahme geschlossen.

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Operationen werden von den umliegenden Kliniken übernommen, etwa in Trier. Im Gegenzug sind neue ambulante Angebote entstanden. Vor der Umwandlung verfügte das Krankenhaus über 140 Betten, heute sind es nur noch 20. Von den 342 Mitarbeitern 2024 sind inzwischen rund 100 weniger beschäftigt.

Reform tritt im Januar in Kraft

Die Krankenhausreform tritt am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Ab dann zahlen Krankenkassen nur noch Operationen und Behandlungen, die das Land den Kliniken zugewiesen hat. Die Reform hat zur Folge, dass die Zahl der klassischen Krankenhäuser zurückgeht und Patienten für planbare Eingriffe und Behandlungen im Einzelfall weitere Wege in Kauf nehmen müssen.

Krankenhäuser konnten Wünsche äußern

In den vergangenen Monaten konnten die Krankenhäuser sagen, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin zum Beispiel, Geburtshilfe, Bauchchirurgie oder Altersmedizin. Anschließend wurde geprüft, ob die Kliniken auch jeweils die Voraussetzungen erfüllen. Sprich: Gibt es vor Ort die erforderliche Anzahl an Ärzten, hat die Klinik die erforderliche Anzahl an Fällen und gibt es die erforderliche Anzahl an Pflegekräften?

Zwischenergebnis: Änderungen sind noch möglich

Am Dienstag präsentierte der Gesundheitsminister das Ergebnis. Das ist aber nicht in Stein gemeißelt. Kliniken, die unzufrieden sind, hätten die Möglichkeit, im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme einzureichen, heißt es in einem Rundschreiben des Ministeriums an die Krankenhäuser. Diese können also Argumente darlegen, um die Entscheidung des Landes gegebenenfalls zu ändern. In den kommenden Wochen will das Ministerium dann die finalen Entscheidungen verkünden, die ab dem 1. Januar 2027 gelten sollen.

Was sich durch die Krankenhausreform ab Januar ändert

Die Dachorganisation der rund 80 Kliniken im Land, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP), sagt, mit der Reform werde viel konkreter als bisher formuliert, wofür es Geld gibt. Bisher habe eine Klinik zum Beispiel Geld dafür bekommen, dass sie eine Orthopädieabteilung hat. Das Krankenhaus konnte dann Knieoperationen oder Hüftoperationen machen. Nach der Reform sind das jeweils eigene Leistungsgruppen. Es könne sein, dass die Klinik nur noch Hüft-, aber keine Knieoperationen machen dürfe.

Die Idee heißt Spezialisierung

Die Idee hinter der Krankenhausreform heißt Spezialisierung. Nicht mehr viele Kliniken wie bisher, sondern künftig nur noch wenige Häuser sollen Behandlungen und Operationen anbieten. Das soll einerseits eine Überversorgung bei planbaren Eingriffen verhindern, andererseits geht es um Qualität. Sprich: Ein Patient sei grundsätzlich besser in einer Klinik aufgehoben, die 150 Knieoperationen im Jahr durchführt, als in einer Klinik mit nur 50 Operationen - so die Annahme. Die spannende Frage ist: Welche Operationen werden mir im nahegelegenen Krankenhaus künftig noch angeboten?

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Wie die Bürger die Reform zu spüren bekommen

Inwieweit Bürger die Krankenhausreform zu spüren bekommen, hängt stark davon ab, welche Behandlungen und Operationen den einzelnen Häusern genehmigt werden. Dabei kann es Fälle geben, bei denen eine Klinik alle Voraussetzungen für die Zuweisung einer Leistungsgruppe erfüllt, sie aber trotzdem nicht erhält. Die finale Entscheidung liegt beim Land. Wenn es beispielsweise feststellt, dass zwei Kliniken, die nahe beieinander liegen, beide Hüftgelenksoperationen anbieten wollen, kann es einer der beiden die Zuweisung verweigern - um eine lokale Überversorgung zu verhindern. Die Auswirkung für Patienten wäre in dem Fall überschaubar.

Für Bürger spürbarer dagegen wäre, wenn Krankenhäuser bestimmte Akut- und Notfallleistungen nicht mehr anbieten dürften: zum Beispiel die Schlaganfall- oder Herzinfarktbehandlung. Die KGRP geht nicht davon aus, dass es in diesem sensiblen Bereich zu gravierenden Einschränkungen kommt. Die Standesorganisation rechnet eher damit, dass bei planbaren Operationen und Behandlungen einzelnen Häusern Leistungsgruppen nicht zugewiesen werden. Betroffene Patienten müssten dann für diese Fälle weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen.

Auswirkung auf Klinikinsolvenzen

Dass sich die wirtschaftliche Lage der Kliniken durch die Reform ändert, ist eher unwahrscheinlich. Die KGRP sagt, die Kliniken würden infolge der Reform nicht mehr Geld bekommen. Der Verband rechnet deshalb damit, dass weiterhin Insolvenzen von Kliniken möglich sind. 

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Gernot Ludwig
Gernot Ludwig ist Autor bei SWR Aktuell Rheinland-Pfalz und landespolitischer Korrespondent
Onlinefassung
Christian Papadopoulos

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