Politiker darf nicht bei OB-Wahl in Ludwigshafen antreten

AfD-Kandidat legt Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht ein

Der AfD-Politiker Joachim Paul hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt in der nächsthöheren Instanz Beschwerde eingelegt. Er will nun beim OVG erreichen, dass er doch noch bei der OB-Wahl in Ludwigshafen zugelassen wird.

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Stand

Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt ist bereits beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingegangen. Die Begründung liegt zwar noch nicht vor, aber das Koblenzer Gericht geht davon aus, dass sie demnächst eingereicht wird. Denn: In gut einem Monat findet in Ludwigshafen schon die OB-Wahl statt.

Wahlausschuss in Ludwigshafen: Zweifel an Verfassungstreue

Anfang August hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen die Bewerbung des AfD-Kandidaten Joachim Paul für die Oberbürgermeisterwahl zurückgewiesen. Der Grund: Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue.

Der Wahlausschuss hatte sich nach eigenen Angaben auf Informationen des Verfassungsschutzes gestützt, der in einem elfseitigen Schreiben an die Stadt Ludwigshafen Erkenntnisse über den Koblenzer Landtagsabgeordneten zusammengetragen hatte. Darin werden unter anderem Pauls Kontakte in rechtsextreme Kreise erwähnt.

Paul hat daraufhin beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße einen Antrag gegen seinen Ausschluss von der OB-Wahl in Ludwigshafen gestellt. Er argumentierte unter anderem, es bestünden keine Zweifel an seiner Verfassungstreue. 

Gericht: Eilantrag von AfD-Politiker Paul war unzulässig

Am Montag entschied das Verwaltungsgericht: Der Ausschluss bleibt bestehen, Joachim Paul darf bei der Wahl am 21. September nicht antreten. Der Eilantrag sei unzulässig. Eine umfassende Prüfung sei so kurz vor der Wahl im September nicht möglich. Bei der Begründung für Pauls Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl habe es keinen offensichtlichen Fehler gegeben.

Es sei zudem für die Beständigkeit von Wahlen besser, wenn es dem übergangenen Bewerber zugemutet werde, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die Wahl stattgefunden habe.

Kritik von Paul an Gerichtsentscheidung

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt sagte Paul: "Die politische Auseinandersetzung findet zukünftig also nicht mehr im Wahlkampf, sondern in den Wahlausschüssen statt." Nach Ansicht von Paul nimmt die Demokratie so schweren Schaden.

Innenminister Ebling: Angriffe auf Wahlausschuss nicht hinnehmbar

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) betonte, der Beschluss des Verwaltungsgerichts schaffe Klarheit für die Stadt Ludwigshafen und ihre Bürgerinnen und Bürger. "Aufs Schärfste" verurteilt er die Anfeindungen, denen die Wahlleiterin und die Mitglieder des Wahlausschusses in den vergangenen Tagen ausgesetzt gewesen seien. Paul solle die gerichtliche Entscheidung akzeptieren.

Ich fordere Joachim Paul nun auf, die gerichtliche Entscheidung zu akzeptieren, die weitere Aufheizung der Stimmung und bewusste Falschdarstellungen zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass seine Anhänger die Angriffe gegen die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Wahlausschusses einstellen.

Stadt Ludwigshafen: Druck der Wahlzettel eingestellt

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hatte zunächst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt, die Wahlvorbereitungen fortzusetzen und die Stimmzettel drucken zu lassen. Auf Nachfrage des SWR sagte ein Sprecherin der Stadt nun: "Da das Oberlandesgericht eine kurzfristige Entscheidung in Aussicht stellte, wurde der der Druck der Stimmzettel einstweilen zurückgestellt."

OB-Wahlen in Ludwigshafen: Nachfolge für Steinruck gesucht

Zur Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen sind derzeit drei Kandidaten und eine Kandidatin zugelassen. Sollte am 21. September niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, kommt es im Oktober zur Stichwahl.

Gesucht wird eine Nachfolge für die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck. Sie war aus der SPD ausgetreten und tritt nicht mehr an. Wahlberechtigt sind 122.000 Menschen.

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