Neues Landesbildungszeitgesetz

Was ihr über Bildungsurlaub wissen müsst

In einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt müssen sich Arbeitnehmende regelmäßig weiterbilden, um auf dem Laufenden zu bleiben.

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Stand

Diese Initiative fördert der Staat mit dem Bildungsurlaub, einer Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.
Trotzdem nehmen in Rheinland-Pfalz nur rund zwei Prozent der Beschäftigten Bildungsurlaub: Teils aus Unkenntnis, teils aus Angst vor Ärger mit dem Arbeitgeber.

Bundesland des Arbeitsplatzes ist entscheidend

Da es kein einheitliches Bundesgesetz gibt, haben alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen Landesgesetze verabschiedet. Sie sind im Kern gleich, weichen allerdings im Detail voneinander ab.
Ein Kurs im Rahmen des Bildungsurlaubs kann also in einem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein, in einem anderen jedoch nicht. Entscheidend ist das Bundesland des Arbeitsplatzes. Nur, wenn das Seminar dort anerkannt ist, haben Sie als Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, es zu buchen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Anspruch haben zudem nur Arbeitnehmer – keine Studierenden, Hausfrauen/-männer oder Rentner*innen. Für bestimmte Gruppen gelten eigene Regeln. So dürfen Auszubildende zwar grundsätzlich Bildungsurlaub nehmen, allerdings meist nur im Bereich politische Bildung.
Beamte sind in manchen Ländern mit dem Verweis auf eigene Weiterbildungsangebote für diese Gruppe ausgeschlossen, aber nicht in Rheinland-Pfalz. Hier können auch Beamte Bildungsurlaub nehmen.

Der Bildungsurlaub muss keinen beruflichen Bezug haben

Was Sie als Arbeitnehmer in Ihrem Bildungsurlaub dazulernen möchten, können Sie weitgehend frei entscheiden. Bedingung ist jedoch, dass der Kurs in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sie arbeiten.
In der Regel können Sie Bildungsurlaub für berufsbezogene und politische Themen nehmen, in manchen Bundesländern auch für die persönliche Weiterbildung oder Qualifizierung im Bereich Ehrenamt. Das wurde zusammen mit digitalen Bildungsurlaubs-Angeboten wurde im Januar in Rheinland-Pfalz eingeführt.

Bundesweite Kurse lassen sich beispielsweise über Weiterbildungsdatenbanken wie Bildung.de oder seminarboerse.de finden. Daneben gibt es spezielle landesweite oder regionale Datenbanken.
Günstige Angebote gibt es häufig bei den rund 1.000 Volkshochschulen (VHS) in Deutschland, solche Bildungsurlaubs-Kurse finden Sie in deren gedruckten Programmen oder über die Webseite der Volkshochschule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt.

Sie wollen Ihren Bildungsurlaub nehmen? So gehen Sie vor!

Finden Sie zuerst heraus, ob es in Ihrem Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz gibt und ob Sie Anspruch haben. Trifft beides zu, können Sie sich auf die Suche nach einem passenden Kurs machen. Bevor Sie verbindlich buchen, fragen Sie besser vorab noch mal beim Veranstalter nach, ob der Kurs tatsächlich in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Klären Sie zudem frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie in der fraglichen Zeit entbehren kann.

Haben Sie den Kurs gebucht, bekommen Sie meist alle erforderlichen Unterlagen wie Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und Ablaufplan vom Veranstalter zugeschickt. Reichen Sie alles beim Arbeitgeber ein und lassen Sie sich die Abgabe mit Datum schriftlich bestätigen. Nach Absolvieren des Kurses braucht er zudem die Teilnahmebestätigung.

Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaube nur aus wenigen Gründen ablehnen

Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub ab, sollten Sie sich das unbedingt schriftlich geben lassen. Prüfen Sie anschließend mithilfe des Betriebsrats oder eines Rechtsanwalts, ob die Ablehnung berechtigt war. In den jeweiligen Landesgesetzen ist genau definiert, welche Gründe zulässig sind.

Ihr Arbeitgeber kann Ihren Bildungsurlaub beispielsweise ablehnen, wenn Sie die Fristen nicht eingehalten haben oder in dem Zeitraum schon zu viele Kollegen Urlaub haben. Einige Bundesländer haben im Gesetz auch Schutzklauseln für Kleinunternehmen verankert. Wurde nur ein konkreter Kurstermin abgelehnt, suchen Sie sich einen neuen Kurs und stellen Sie erneut einen Antrag.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die zusätzlichen (Bildungs-)Urlaubstage, indem er Ihr Gehalt währenddessen weiterzahlt. Im Gegenzug müssen Sie als Arbeitnehmer die Kursgebühr, Reisekosten und ggf. Unterkunft aus eigener Tasche bezahlen.
Für den Fall, dass Sie erlerntes Wissen wie beispielsweise Sprachkenntnisse später in Ihrem Job anwenden können, lohnt sich die Nachfrage beim Arbeitgeber, ob die Firma vielleicht zusätzlich einen Teil der Kurskosten übernimmt.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR