Wer ins Ausland fährt, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben. Im EU-Ausland reicht zwar grundsätzlich auch die Gesetzliche Krankenversicherung, aber nur für Leistungen, die in dem jeweiligen Reiseland durch die dortige Krankenversicherung abgedeckt sind. Und das kann eine wesentlich schlechtere Versorgung sein, als wir sie in Deutschland gewohnt sind.
Privatärztliche Rechnungen im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland nicht. Das gilt sowohl für den Arztbesuch, als auch für den Aufenthalt im Krankenhaus oder Medikamente.
Bei Fernreisen ist eine gesonderte Reisekrankenversicherung in jedem Fall wichtig, da mit den Reiseländern häufig kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und ein Krankenrücktransport, der zehntausende Euro kosten kann, ist in der normalen Krankenversicherung nie enthalten.
Welche Leistungen sollte eine Reisekrankenversicherung enthalten?
Die Reisekrankenversicherung sollte alle ambulanten und stationären Behandlungen bezahlen, außerdem Medikamente und Heilbehandlungen. Auch Zahnersatz oder eine Behandlung beim Zahnarzt sollte versichert sein. Außerdem sollten Bergungskosten und der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport übernommen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es im Heimatland gute Spezialisten gibt oder der Kontakt zur Familie wichtig ist. Übernimmt die Versicherung nur den medizinisch notwendigen Rücktransport, leistet sie nur, wenn eine Versorgung am Urlaubsort nicht möglich ist.
Worauf sollte man bei einer Reisekrankenversicherung noch achten?
Im Idealfall hat die Reisekrankenversicherung keinen Selbstbehalt. Eine Versicherung mit Eigenanteil ist in der Regel günstiger als eine Versicherung ohne Selbstbehalt, aber so bleibt man auf einem Teil der Kosten sitzen.
Die Anzahl der Reisetage, an denen man versichert ist, kann zwischen Reiseversicherungen erheblich schwanken. Der Versicherungsschutz sollte auch gelten, wenn sich der Aufenthalt aufgrund der Erkrankung verlängert. Die Versicherung sollte so lange leisten, bis ein Rücktransport möglich ist.
Was muss ich bei Vorerkrankungen beachten?
Reiseversicherungen leisten in der Regel nur für Erkrankungen, die während einer Reise neu auftreten. Für Erkrankungen, die bereits bei der Abreise bekannt sind, gibt es in der Regel keinen Versicherungsschutz.
Vorsicht ist insbesondere bei chronischen Erkrankungen geboten, denn dann bekommt man eventuell keinen Versicherungsschutz. Eine gute Versicherung sollte zahlen, wenn sich eine chronische Erkrankung im Urlaub verschlechtert.
Welche Unterlagen braucht man im Notfall?
Man sollte die Notrufnummer der Reiseversicherung und die Versicherungsnummer im Reisegepäck haben. Es ist wichtig, bei einer Erkrankung, die Versicherung zeitnah zu informieren. Die Versicherung kann so auch mitteilen, welche Belege sie zur Abrechnung benötigt. Die Rechnung sollte, wenn möglich, auf Deutsch oder Englisch verfasst sein und die Diagnose und den behandelnden Arzt enthalten. Bei sehr teuren Behandlungen, Operationen oder einem Rücktransport nach Deutschland sollte nach Möglichkeit der Versicherer vorab informiert werden.
Im Studio: Philipp Wolf, Versicherungsexperte Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz