Die wichtigsten Infos zur Reha-Antrag und Co.

Reha-Maßnahmen – wer hat Anspruch, wer zahlt?

Unsere Gesundheit lange erhalten, das wollen wir alle. Und genau da setzen Reha-Maßnahmen an. "Reha vor Rente" lautet das Motto der Rentenversicherung, wenn es darum geht, durch geeignete Rehabilitationsmaßnahmen die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Reha.

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Von Autor/in Rainer Thienel

Wann habe ich Anspruch auf Reha?

Es gibt zwei Fälle von Reha: Die medizinische Rehabilitation und die berufliche Rehabilitation.

Bei der medizinischen Reha geht es beispielsweise um die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, um die Gesundheit wieder möglichst gut herzustellen. Bei der beruflichen Reha geht es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit, also der Teilhabe am Arbeitsleben durch Prävention.

Wer bezahlt die Reha?

Im Wesentlichen gibt es zwei Träger für Reha-Leistungen: Die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Ganz grob kann man sagen, dass die Rentenversicherung in der Regel der Leistungsträger ist, wenn man noch im Arbeitsleben ist.

Stempel mit der Aufschrift "Rehabilitation" und ein Ausweis der Deutschen Rentenversicherung

Die Krankenkasse ist in der Regel für Rentner zuständig, bei denen es nicht mehr um die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit geht, die aber nach einem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung brauchen.

Kann ich die Reha-Klinik auswählen?

Ja, das ist sogar ausdrücklich gewünscht. Unter meine-rehabilitation.de kann man nach geeigneten Einrichtungen recherchieren. Die Webseite kann helfen, wenn es um die medizinischen Möglichkeiten einer Klinik geht oder, spezielle Anforderungen bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn Haustiere mitgebracht werden müssen, Fremdsprachen-Kenntnisse erforderlich sind und ähnliches. Die Rentenversicherung empfiehlt, mehrere Wunschkliniken beim Antrag anzugeben, damit bei der Zuteilung noch eine gewisse Auswahlmöglichkeit besteht, wenn eine Klinik beispielsweise belegt ist.

Wer entscheidet, ob eine Reha stationär oder ambulant stattfindet?

Auch hier kann man einen Wunsch äußern, ob man die Reha lieber stationär oder ambulant machen möchte. Sie Wahl muss natürlich auch medizinisch sinnvoll sein.

Wer muss den Antrag auf Reha stellen?

Die Reha muss immer vom Versicherten beantragt werden. Ein Arzt oder der Sozialdienst eines Krankenhauses können helfen – aber den Antrag muss man selbst stellen.

Wo stellt man einen Reha-Antrag und wie lange dauert die Bearbeitung?

Aktenablage mit der Aufschrift "Rehabilitation – Anträge"

Der Antrag wird bei dem jeweils zuständigen Träger gestellt – also der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Aber keine Angst: Wenn man ihn bei der falschen Stelle abgegeben hat, wird er an die zuständige Einrichtung weitergeleitet. Die Frist für die Bearbeitung ist gesetzlich geregelt und beträgt im Regelfall zwei Wochen. Es gibt aber Fälle, in denen sich dieser Zeitraum verlängern kann, beispielsweise wenn man den Antrag zuerst an den falschen Reha-Träger geschickt hat und er erst weitergeleitet werden muss. Dann beginnt die Frist erneut.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Reha-Antrag?

Der Antrag für eine Reha muss auf einem entsprechenden Formblatt gestellt werden. Dort werden die wichtigen Informationen abgefragt. Außerdem sind natürlich medizinische Unterlagen wichtig, die den Grund für die Reha nennen und auch Anhaltspunkte geben, welche Klinik für die Reha geeignet ist.

Wie oft darf man überhaupt eine solche Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf eine Reha-Maßnahme alle vier Jahre beantragt werden. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine medizinische Notwendigkeit für eine Anschlussheilbehandlung besteht.

Wie unterstützt die Rentenversicherung bei der Prävention?

Unter rv-fit.de bietet die Deutsche Rentenversicherung im Internet ein kostenloses Angebot, das Tipps zu Bewegung, Ernährung und Stressabbau bietet. Es wurde von Ärzten entwickelt und ist speziell für Berufstätige geeignet.

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Rainer Thienel