Die Versichertenkarte der gesetzlich Versicherten wird in Kürze mehr sein als nur die “Eintrittskarte” beim Arzt. Hinter ihr verbirgt sich bald auch die Elektronische Patientenakte. Sie wird künftig der persönliche, digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Versicherte sein. In ihr werden Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde und später auch Röntgen- oder MRT Aufnahmen gespeichert.
Was ist die elektronische Patientenakte - und welche Vorteile hat sie?
Die Akte soll Stück für Stück von all jenen befüllt werden, die uns Patienten behandeln: Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser. Sie tragen zum Beispiel Medikamentenliste, Diagnosen und Arztbriefe ein. Alle Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen finden Eingang in die digitale Akte.
Damit soll der Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patienten erleichtert werden, argumentieren die Befürworter, da Unterlagen sofort vorhanden seien und nicht erst angefordert werden müssten. Beispiel: Überweist ein Hausarzt an einen Facharzt, kann dieser die Dokumente zu dem Patienten, der von beiden Ärzten behandelt wird, sofort einsehen.
Zudem könnten Wechselwirkungen der Medikamente oder Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ärzte würden einen besseren Überblick über vorangegangene Behandlungen erhalten. Dadurch könnten Therapien individueller und besser auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten werden.
Für die Patienten würde die elektronische Akte bedeuten, dass sie alle wichtigen Informationen dauerhaft in dieser digital gespeichert und jederzeit darauf Zugriff haben.
Digitaler Gesundheitsordner Elektronische Patientenakte jetzt Pflicht für Ärzte - was Sie über die ePA wissen müssen
Eingeführt wurde sie bereits Ende April. Nun ist sie Pflicht: Ärztinnen und Ärzte müssen ab dem 1. Oktober Patienteninfos in die elektronische Patientenakte (ePA) eintragen.
Wie können Patienten auf die ePA zugreifen und welche Rechte haben sie?
Damit Versicherte auch selbstständig - außerhalb von einer Arztpraxis, einer Apotheke oder einem Krankenhaus - auf ihre ePA zugreifen und sie verwalten können, bieten Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA-App an. Dafür muss man sich bei seiner Krankenkasse registrieren lassen.
Über die ePA-App auf dem Smartphone, Tablet oder PC wird der Patient auch bestimmen können, welchem Arzt er eine Berechtigung zu seinen Gesundheitsdaten geben möchte. Er darf auch die Berechtigung zeitlich begrenzen. Zudem können Gesundheitsdaten, die man nicht jeden Arzt wissen lassen möchte, verborgen oder gelöscht werden können.
Wie kann ich meine Patientenakte selbst verwalten? Gibt es Schulungen?
Der Versicherte kann aber auch selbst in die ePA-App gesammelte Unterlagen von früheren Behandlungen wie Arztbriefe, Befunde, Laborberichte etc. hochladen.
Ältere Patienten, die vielleicht nicht mehr so digital unterwegs sind, haben die Möglichkeit, einen Vertrauten, z.B. Tochter oder Sohn, zu benennen, der für sie die ePA verwalten soll.
Damit sich die Verbraucher mit der neuen Elektronischen Patientenakte zurechtfinden können und über ihre Rechte Bescheid wissen, bietet auch die Verbraucherzentrale NRW kostenlos Selbstlern-Online-Kurse an, die bundesweit gebucht werden können.
Wie sicher ist die ePA - und was ist mit dem Datenschutz?
Die Daten der ePA werden auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Sie unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
In den vergangenen Monaten hat der Chaos Computer Club jedoch noch Sicherheitslücken in der ePA entdeckt. Demnach können Betrüger theoretisch Zugriff auf fremde Patientenakten bekommen.
Die Gematik, der Entwickler der ePA- Software, hat darauf reagiert. Sie hat nach eigenen Angaben weitere Maßnahmen ergriffen, um missbräuchliche Zugriffe noch besser erkennen und verhindern zu können.
Wenn Zweifel an der Sicherheit der ePA bestehen - muss jeder Patient der ePA zustimmen?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Patienten wegen der Datensicherheit Bedenken haben, können sie bei den Krankenkassen jederzeit - online, schriftlich oder auch telefonisch - der ePA widersprechen.