Abzocke

Neue Betrugsmasche im Immobiliengeschäft vor Zwangsversteigerungen

Im Internet werden Immobilien für attraktive Preise angeboten. Kriminelle Anbieter verlangen von Interessenten Zahlungen vor dem Kauf - danach herrscht Funkstille.  

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Von Autor/in Thorsten Link

Betrugsmaschen gibt es auch im Immobilienmarkt. Betrüger bieten auf seriösen Plattformen Immobilien für attraktive Preise an. Es werden etwa im Voraus Honorare für Dienstleistungen verlangt, die am Ende nicht erbracht werden. Zahlt man diese, bekommt man sie nicht zurück. Von Anbieterseite herrscht danach möglicherweise Funkstille.

Betrüger bieten Wohnobjekte online zum attraktiven Preis an

In einem uns bekannten Fall entdeckt eine Interessentin auf Immoscout24 eine Anzeige zu einem Objekt, das zwangsversteigert werden soll. Die Annonce stammt von einem Immobilienvermittler.

Das war natürlich verlockend. Ich habe dort angerufen, es ging aber erstmals keiner ran. Dann wurde ich anonym zurückgerufen.

Der Vermittler versprach ihr, das Objekt vor der Versteigerung bis zu 30 Prozent unter dem Wert zu sichern. Die Immobilie würde, laut Anbieter, die Interessentin nur noch 180.000 Euro kosten. Dafür solle sie jedoch vorab eine Beratungsgebühr von 0,8 Prozent des Verkehrswertes zahlen. In ihrem Fall waren das 4.500 Euro. Nachdem sie gezahlt hatte, meldete sich der Vermittler nicht mehr bei ihr.

Mit öffentlich zugänglichen Informationen zum Betrug

Informationen zu zwangsversteigerten Objekten sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder frei zugänglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Objekte auch auf dem freien Markt verkauft werden. Dennoch werden dort höhere Preise als bei einer Versteigerung erzielt. Dafür ist aber die Zustimmung der Eigentümer oder Gläubiger nötig. Nur dann wird das Verfahren vorzeitig eingestellt.

Immer häufiger nutzen aber fragwürdige Dienstleister diese Möglichkeit des freien Verkaufs vorab, um mit ahnungslosen Kaufinteressenten Gewinn zu machen.

Die dreiste Masche von kriminellen Dienstleistern – so läuft das ab

Der Dienstleister stellt die Gerichtsunterlagen als Verkaufs-Exposé auf ein gängiges Immobilienportal und eröffnet für das Objekt ein eigenes Bieterverfahren. Die Interessenten sollen vorab eine Prämie bezahlen. Das würde angeblich den Kaufprozess beschleunigen und das gerichtliche Versteigerungsverfahren beenden. Sollte der Interessent überboten werden, würde die Prämie zurückerstattet.

Dennoch verlangen die angeblichen Anbieter für nicht erbrachte Dienstleistungen Geld. Das sei, laut Deutschen Immobilien-Bundesverband, gewerbsmäßiger Betrug.

Kriminelle nutzen fehlendes Wissen der Verbraucher aus

Der von Marktcheck vorgestellte Fall ist kein Einzelfall. Täter nutzen das fehlende Wissen von Verbrauchern über Zwangsversteigerungen aus. 

Es wirkt erst einmal alles abschreckend und kompliziert. Diese Situation machen sich Betrüger zunutze, indem sie sagen, sie machen dieses Verfahren etwas einfacher. Die Chance oder die Perspektive, ein vermeintliches Schnäppchen zu machen, machen die Menschen unvorsichtig.

Die Betrugsmaschen nehmen immer weiter zu. Meistens ist es schwer, die Betrüger zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Oftmals agieren die Täter aus dem Ausland. Beim gewerbsmäßigen Betrug ist das keine Seltenheit.

Der Immobilienverband IVD Bundesverband e.V. sagt, dass man gerade bei Immobiliengeschäften auf Nummer sicher gehen solle. Je angespannter der Markt ist, umso leichter ist es für den Täter, an die Beute zu kommen.

Maßnahmen von Online-Plattformen

Doch was tun Marktplätze für Immobilien wie Immoscout24 gegen Betrüger? Interessenten können beim Kundenservice der Plattform Beschwerden über die jeweiligen Anbieter einreichen. Die werden geprüft.

„Erhärten sich jedoch die Vorwürfe, wird der Anbieter blockiert. Anschließend wird dieser um eine Stellungnahme gebeten“, so Lennart Dannenberg von Immobilien Scout GmbH. Im Fall der betroffenen Interessentin gab es jedoch nie eine Antwort des Dienstleisters.

Für Betroffene ist es schwer, den Schaden ersetzt zu bekommen

In unserem Beispielfall erstattete die Betroffene Anzeige bei der Polizei. Auch versuchte sie, selbst wieder an ihr Geld zu kommen. Durch eine eigenständige Recherche fand sie die Telefonnummer von einem anderen Berater der Firma heraus.

Am Telefon sagte dieser, dass alles juristisch abgesichert sei, die Firma sei eine GmbH. Auch habe die Interessentin zu wenige Beweise und keine Zeugen. Würde sie vor Gericht gehen und verlieren, würde sie nur noch mehr Geld los.

Tipps für sicheren Immobilienkauf im Internet

Für Verbraucher bedeutet das: Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen aus Zwangsversteigerungen. So können sich Immobilieninteressenten vor solchen Onlinebetrügern schützen:

  • Prüfen Sie den Anbieter. Gibt es ein Impressum?
  • Nach Möglichkeit nehmen Sie Kontakt zum Schuldner oder Gläubiger auf und klären Sie mit diesen, ob ein vorzeitiger Verkauf überhaupt geplant ist. Die Namen erhält man bei berechtigtem Interesse vom Gericht.
  • Bezahlen Sie niemals etwas im Voraus. Provisionen werden im Immobiliengeschäft immer erst nach dem Kaufabschluss fällig.
  • „Man kann auch einen etablierten Dienstleister, wie einen Immobilienmakler, fragen, was er von diesem Angebot hält“, rät Osthus.

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