Viele Menschen lassen nicht mehr genutzte Verträge zu lange laufen - weil sie den Aufwand scheuen, sie zu kündigen. Dabei ist es oft nicht schwer, überflüssige Abos wieder loszuwerden und so die Kosten dafür einzusparen.
Online abgeschlossene Verträge auch online kündbar
Abos für Zeitschriften, Streamingdienste, diverse Premium-Zugänge, Spiele und Apps auf dem Smartphone werden oft online abgeschlossen und lassen sich in der Regel auch auf demselben Weg beenden - ohne viel Aufwand, sagt Rechtsanwalt und Wettbewerbsrechtler Gereon Gromek. Neben einem Abschlussbutton müsse es auch einen funktionierenden Kündigungsbutton geben.
Und das gilt nicht nur für Apps: Alle Abos und Verträge, die beim Anbieter auch online abgeschlossen werden können - also etwa über eine Homepage - müssen seit Juli 2022 auch online zu kündigen sein. Die Fristen dafür sind deutlich kundenfreundlicher geworden.
Anwalt rät: Kündigungsbedingungen checken und Zeitplan machen
Grundsätzlich gilt zwar: Eine Mindestvertragslaufzeit muss eingehalten werden - aber danach kann monatlich gekündigt werden. Das gilt für alle Verbraucher-Verträge, die nach März 2022 geschlossen wurden.
Für Versicherungen gibt es andere Regeln, aber die meisten Abos können sich nicht direkt um ein ganzes Jahr verlängern, nur weil jemand den Kündigungsstichtag verpasst hat.
Ich würde mir meine Apps und die Kündigungsbedingungen anschauen. Und dann ganz rigoros mit dem anfangen, was ich am schnellsten kündigen kann und dann einfach zeitlich vorgehen.
Wichtig: Mindestvertragslaufzeiten müssen beachtet werden
Wer mit guten Vorsätzen und einem Vertrag im Fitnessstudio ins Jahr gestartet ist und doch kaum noch hingeht, muss das Abo in der Regel weiterzahlen. Gerichte haben entschieden: Selbst eine vereinbarte Mindestlaufzeit von zwei Jahren ist in Ordnung. Vorher auszusteigen ist eher schwierig, sagt Diana Meschke von der Verbraucherzentrale.
Es gebe nur wenige Umstände, unter denen man früher aus dem Vertrag kommen könne. Das wäre zum Beispiel, wenn man gesundheitlich wirklich so angeschlagen ist, dass man auf Dauer nicht trainieren kann - mit Attest.
Auch ein Umzug reicht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus, um das Abo mit dem Fitnessstudio vorzeitig zu beenden. Die Mindestlaufzeit des Vertrags muss eingehalten werden.
Kündigungs-Tipps für Abos, die nicht online abgeschlossen wurden
Verträge, die in einem Fitnessstudio oder Handyladen abgeschlossen wurden, sollten schriftlich gekündigt werden - per Einschreiben. Wer nur per E-Mail schreibt, sollte zumindest einen Screenshot machen und darauf achten, eine Bestätigung zu erhalten.
Selbstverständlich kann man offline geschlossene Abos auch direkt vor Ort im Laden kündigen. Doch davon rät Rechtsanwalt Gromek nach seinen Erfahrungen eher ab.
Zu oft hätten ihm Menschen berichtet, ihre vor Ort abgegebene Kündigung sei nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil: Teils seien weitere Verträge dazugebucht worden.
Der Anwalt rät daher, nicht in Läden zu kündigen. Oder zumindest einen Zeugen mitzunehmen, zum Beispiel eine Freundin oder einen Bekannten.
Außerdem wichtig zu wissen: Eine zusätzliche Bestätigung der Kündigung per Telefon ist nicht nötig, auch wenn Anbieter das einfordern. Nach Auskunft der Verbraucherschützer geht es in solchen Gesprächen meist nur um Werbung - für neue Abos.