| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| Bis 10 km/h | 30 Euro | - | - |
| 11-15 km/h | 50 Euro | - | - |
| 16-20 km/h | 70 Euro | - | - |
| 21-25 km/h | 115 Euro | 1 | - |
| 26-30 km/h | 180 Euro | 1 | - |
| 31-40 km/h | 260 Euro | 2 | 1 Monat |
| 41- 50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
| 51-60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate |
| 61-70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
| Über 70 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
Wichtig zu wissen: Zu den Regelsätzen kommen noch Auslagen und eine Bearbeitungsgebühr hinzu
Ab wann es Punkte in Flensburg gibt
Ab 21 km/h zu schnell gibt es bereits zusätzlich zum Bußgeld noch einen Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h zu schnell sind es schon 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Wer z.B. in einer geschlossenen Ortschaft, wo nur 50 erlaubt sind, schneller als 120 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von 800 Euro zzgl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
In 30er Zone geblitzt: So teuer wird es
Laut Bußgeldkatalog macht es keinen Unterschied, ob Sie in einer 30-er Zone schneller fahren als in einer 50-er Zone. Beides sind innerorts. Die Bußgeldkatalogverordnung unterscheidet nur zwischen innerorts und außerorts. In der Praxis kann eine 30er Zone mit Kindern, Schule oder Kindergarten zu strengeren Bewertungen bei Gerichten oder Bußgeldstellen führen.
Ein erhöhtes Bußgeld kann bei einer besonderen Gefährdung, insbesondere in einer 30er Zone, verhängt werden oder bei Vorsatz.
Außerorts geblitzt: Geringeres Bußgeld
Der Gesetzgeber unterscheidet beim Fahrverbot oder auch bei der Höhe der Geldbuße danach, ob Sie innerorts und außerorts zu schnell gefahren sind. Günstiger ist es außerorts, nämlich da kosten bis 10 km/h mehr, 20 Euro, Innerorts würde es 30 Euro kosten.
Nach was sich die Höhe des Bußgeldes richtet
Im Gegensatz zum Strafverfahren, wo sich die Höhe des verhängten Tagessatzes an den Einkommensverhältnissen orientiert, ist das im Bußgeldverfahren in der Regel nicht der Fall: Hier richtet sich die Höhe der Strafe nach dem Bußgeldkatalog und der dortigen Regelgeldbuße.
Ausnahme: Bei wiederholten Verstößen, grober Rücksichtslosigkeit oder vorsätzlichem Verhalten kann das Bußgeld erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt dann aber pauschal nach den Vorgaben der Bußgeldbehörde oder des Gerichts, nicht einkommensabhängig.
Blitzer-Apps im Auto können teuer werden
Statt vom Gas zu gehen, benutzen viele Autofahrer auch sogenannte Blitzer-Warnapps während der Autofahrt. Die sagen dann an, wo ein Blitzer steht.
Solche Blitzer-Warnapps im Auto sind nicht erlaubt. Werden Sie beim Benutzen erwischt, kann das ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Sie dürfen solche Apps auf dem Handy haben und sich vor der Fahrt informieren, wo sie stehen. Allerdings nicht während der Fahrt!
Beifahrer darf keine Blitzer-App benutzen
Benutzt der Beifahrer die Blitzer-Warnapp, gilt: Die Vorschrift im Gesetz richtet sich eigentlich an den Fahrer selbst. Allerdings hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden, dass es auch verboten ist, wenn der Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat.
Per Lichthupe warnen: Bußgeld droht
Per Lichthupe anderer Verkehrsteilnehmer vor Blitzer warnen: Ist das strafbar? Eigentlich ist die Lichthupe ausschließlich dazu da, vor Gefahrensituationen zu warnen oder einen Überholvorgang außerhalb geschlossener Ortschaften anzukündigen. Blitzer fallen nicht in diese Kategorie.
Wird die Lichthupe missbräuchlich genutzt, kann ein Verwarngeld zwischen fünf und zehn Euro verhängt werden. Es gibt aber keine Punkte oder strafrechtliche Konsequenzen.
Schlechtes Blitzerfoto, gute Ausrede?
Angenommen, Sie wurden in Ihrem Auto geblitzt. Als Sie das Foto mit dem Bußgeldbescheid bekommen, erkennen Sie sich selbst nur schlecht, z.B. weil Sie eine Sonnenbrille tragen. Was passiert, wenn Sie behaupten: „Das bin ich nicht!“.
Niemand ist verpflichtet, sich selbst oder andere zu belasten. Wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, wird evtl. eine Ermittlung durch die Polizei eingeleitet. Da kann auch mal ein Polizist vor Ihrer Haustür stehen, um das Foto mit der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, zu vergleichen.
Wer lügt, macht sich stafbar
Ist das Gesicht schlecht erkennbar, kann das Foto möglicherweise nicht als eindeutiger Beweis für Ihre Fahrereigenschaft gelten. Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann das Verfahren eingestellt werden.
Achtung: Sagen Sie wissentlich die Unwahrheit und schieben Sie, z. B. eine andere Person vor oder nennen Sie einen falschen Fahrer, kann das als Strafvereitelung (§ 258 StGB) oder falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) gewertet werden. Das wäre dann strafbar!
Expertin im Studio: Eda Öztürk, Fachanwältin für Verkehrsrecht
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