Pauschalreise oder Einzelbuchung: Was ist besser?
Schon bei der Flugbuchung können Sie viel richtig machen: Wer Flug und Unterkunft als Pauschalreise bucht, ist meist besser abgesichert – durch die Reiseleitung und einen Sicherungsschein für den Fall einer Insolvenz. Bei separat gebuchten Flügen gelten andere Regeln – die Verantwortung liegt dann bei der Airline.
Beachten Sie auch: Bei Einzelbuchungen sind Hotelkosten oft nicht abgesichert, wenn der Flug ausfällt. Nur bei Pauschalreisen trägt der Veranstalter die Verantwortung für alle Reisebestandteile.
Rückerstattung oder Entschädigung – was ist der Unterschied?
- Rückerstattung: Sie erhalten den Ticketpreis zurück, wenn der Flug ausfällt oder annulliert wird.
- Entschädigung: Sie bekommen zusätzlich eine pauschale Zahlung, wenn Sie mindestens 3 Stunden verspätet ankommen, nicht mitfliegen dürfen (z. B. bei Überbuchung) oder der Flug kurzfristig gestrichen wird.
Wichtig: Eine Entschädigung gibt es nur, wenn die Fluggesellschaft den Vorfall selbst zu verantworten hat.
Wann haftet die Airline – und wann nicht?
Bei außergewöhnlichen Umständen wie starkem Unwetter, Naturkatastrophen oder bestimmten Streiks, können sich Fluggesellschaften aus der Entschädigungspflicht befreien. Trotzdem müssen sie sich um die Passagiere kümmern, zum Beispiel in Form von Verpflegung, Getränken oder Ersatzbeförderungen.
Gesetzliche Grundlage: Die EU-Fluggastrechteverordnung
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Flugreisenden bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung. Sie gilt für:
- alle Flüge, die in der EU starten
- Flüge mit EU-Airlines, die in der EU landen
Sie legt unter anderem fest:
- ab wann ein Anspruch besteht
- welche Ersatzleistungen gewährt werden müssen
- wie hoch die Entschädigung ausfällt
Was tun, wenn der Flug verspätet oder gestrichen ist?
Wer am Flughafen festhängt, sollte Beweise sichern und Ansprüche dokumentieren:
- Flugnummer und Verspätung notieren
- Screenshots von Anzeigetafeln
- Quittungen aufbewahren (z. B. für Snacks oder Hotelübernachtung)
- Betreuungsleistungen einfordern (entsprechende Formulare am Airline-Schalter verlangen)
Wie lange habe ich Zeit, um meine Ansprüche geltend zu machen?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Flugdatum. Danach können keine Forderungen mehr gestellt werden – es lohnt sich also, nicht zu lange zu warten.
Tipp: Die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale hilft dabei, Ihre Ansprüche zu berechnen und direkt bei der Airline geltend zu machen.
Link zur App: www.verbraucherzentrale.de
Expertin im Studio: Sonja Guettat, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Alle Ratgeber-Themen von Kaffee oder Tee
Unsere Ratgeber auf einen Blick!