Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsminderungsrente erhält, wer nicht mehr voll erwerbsfähig ist. Das ist der Fall, wenn man weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Dann greift die teilweise Erwerbsminderung. Wenn man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, ist man voll erwerbsgemindert. Und natürlich darf das Rentenalter noch nicht erreicht sein, also im Regelfall darf man noch keine 67 Jahre alt sein. Außerdem gibt es noch einige formelle Voraussetzungen. Dazu zählt, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein muss und dass in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Welche Arbeit muss ich annehmen?
Für die Erwerbsminderungsrente ist ausschließlich entscheidend, ob man noch arbeiten kann. Das kann auch ein völlig anderer Beruf sein. Darin unterscheidet sich die Erwerbsminderungsrente auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung, die man privat abschließen kann.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist häufig eine Klausel enthalten, dass man auf keinen anderen Beruf als den gelernten oder ausgeübten verwiesen werden kann. Das gilt für die Erwerbsminderungsrente nicht - hier geht es wirklich nur über die Fähigkeit, noch am Arbeitsleben teilzunehmen.
Eine Ausnahme bilden übrigens Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden - da kann der erlernte Beruf noch eine Rolle spielen. Da diese aber in diesem Jahr 65 Jahre oder älter werden, dürfte dieser Personenkreis kaum noch eine Rolle spielen.
Wie viele Erwerbsminderungsrentner gibt es in Deutschland und wie viele Anträge werden im Schnitt im Jahr gestellt?
In Deutschland erhalten etwa 1,8 Millionen Menschen Erwerbsminderungsrente - und jedes Jahr werden rund 350.000 Anträge neu gestellt, von denen aber nicht alle genehmigt werden können.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Gerade in jüngeren Jahren hat man ja noch gar nicht so viel in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Erwerbsminderungsrente wird aus allen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten ermittelt - also vor allem die Beitragszeiten - und die Zurechnungszeit. Zurechnungszeit ist die Zeit, die man aufgrund der Erwerbsminderung nicht mehr bis zum Erreichen des Regelrentenalters einzahlen kann. Es erfolgt eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze.
Es wird unterstellt, dass der bisher gezahlte persönliche Durchschnittsbeitrag bis zum 67. Geburtstag weitergezahlt wird. Somit kommt es auch in sehr jungen Jahren zu einer gewissen adäquaten Rentenhöhe im Falle einer Erwerbsminderung. Wichtig ist, dass Ausbildungszeiten nicht mit dem oft geringen Ausbildungslohn in die Berechnung einfließen, sondern für diese Zeit ein durchschnittlicher Bruttoverdienst von etwa 50.000 Euro zugrundegelegt wird.
Trotzdem sollte man sich klar machen, dass im Laufe des Lebens ja üblicherweise das Gehalt steigt - das fließt natürlich nicht in die Berechnung ein. Man wird quasi auf dem Gehaltsniveau, das man bis zur Erwerbsminderung durchschnittlich hatte, festgeschrieben.
Wie hoch war 2024 die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland?
Die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung lag 2024 bei 1.176 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung ist es die Hälfte. Man sollte sich genau überlegen, ob das reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch für den Fall einer Erwerbsminderung kann es sehr sinnvoll sein, sich zusätzlich privat abzusichern - beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Darf ich zur Erwerbsminderungsrente etwas hinzuverdienen? Ich bin ja eigentlich offiziell nicht arbeitsfähig.
Ja, es ist eine gewisser Hinzuverdienst erlaubt. Die Grenzen ändern sich immer zum 1. Januar. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente darf man im Jahr 2025 zumindest 39.322,50 Euro verdienen und bei einer vollen Erwerbsminderungsrente sind es 19.661,25 Euro. Man darf auch mehr verdienen - aber dann werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages von der Rente abgezogen. Seit letztem Jahr darf man übrigens für ein halbes Jahr auch mehr arbeiten als es der Arzt attestiert hat, ohne dass der Rentenanspruch entfällt.
Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?
Man kann einen Rentenantrag schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Für einen Online-Antrag benötigt man die Steueridentifikationsnummer und muss weniger Angaben machen als bei einem schriftlichen Antrag.
Alternativ kann man das Antragsformular herunterladen, ausfüllen und postalisch oder persönlich einreichen oder ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle wahrnehmen. Man kann auch bei sich auf die Ortsbehörde gehen und dort einen Rentenantrag aufnehmen lassen. Dabei braucht man seinen Personalausweis, die Rentenversicherungsnummer, die Bankverbindung (IBAN) und die Daten der Krankenkasse. Ergänzend am besten einen aktuellen Versicherungsverlauf und medizinische Unterlagen wie Diagnosen und Arztberichte.
Im Studio: Harald Rihm, Deutsche Rentenversicherung
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