Sehen und gesehen werden

Die richtige Fahrradbeleuchtung

Sicher durch Herbst und Winter: Gutes Licht am Rad ist lebenswichtig! Ohne Beleuchtung riskieren Radfahrer unsichtbar zu sein, mit teils fatalen Folgen. Darauf sollten Sie achten!

Teilen

Stand

Von Autor/in Stephan Gramsch

Ein ordnungsgemäß nach StVZO zugelassenes Fahrrad muss folgendermaßen ausgestattet sein

  • Scheinwerfer vorne mit K-Nummer und Wellenkennlinie
  • Rücklicht hinten mit K-Nummer und Wellenkennlinie
  • Reflektoren:  Vorne = weiß, hinten = rot mit Z-Kennzeichnung, an den Pedalen vorder- und rückseitig = 0range, an den Laufrädern = entweder orange in den Speichen eingeklemmt, 2 Stück pro Laufrad, oder weiß an den Reifenflanken (Reflexstreifen) oder weiß in Form von sogenannten Speichen-Sticks (dann allerdings ein Stick pro Speiche!)
Mountainbike liegt auf dem Boden mit hellem Licht

Weitere rechtliche Vorgaben

  • Es sind getrennte Licht-Systeme für vorne und hinten erlaubt und auch mit unterschiedlicher Spannung. Zum Bsp. Dynamo vorne und Batterie hinten.
  • Es sind Batterieleuchten für alle Arten von Rädern unabhängig vom Gewicht des Rades erlaubt – allerdings auch nur mit K-Nummer und Wellenkennlinie, also zugelassen gemäß StVZO
  • Es sind Rücklichter mit Bremslichtfunktion erlaubt
  • Die Frontscheinwerfer dürfen eine Tagfahrlichtfunktion, Abblendlicht und Fernlichtfunktion haben
  • Es gibt inzwischen schon Frontscheinwerfer mit 900 Lumen Lichtstrom, die eine Zulassung haben
  • Eine Lichtausrüstung muss nicht mehr permanent am Rad vorhanden sein, aber nur solange es die Lichtverhältnisse zulassen. Sobald die Dämmerung einsetzt, oder schlechte Sicht durch Nebel oder Regen, muss ein Licht vorhanden und eingeschaltet sein.
  • Es ist nur noch ein roter Reflektor hinten vorgeschrieben. Der darf im Rücklicht integriert sein, muss natürlich eine Z-Kennzeichnung haben.
  • Zwei Scheinwerfer vorne sowie ein zweites Rücklicht sind zugelassen
Fahrrad Rücklicht

Unverändert gilt

Blinkende Lichter am Fahrrad, sowohl weiße wie rote, sind nicht erlaubt. Sie haben keine StVZO-Zulassung. Hintergrund ist die Tatsache, dass von anderen Verkehrsteilnehmern, die Entfernung zu einem blinkenden Licht viel schwerer eingeschätzt werden kann.

Am Körper des Radfahrers und am Helm dürfen aber zusätzlich Licht-Elemente angebracht sein, die blinken. Alle Frontscheinwerfer oder auch Zusatzlampen am Helm müssen so eingestellt sein, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Fahrradhändler berät Kundin

Tipp

Wer gerade darüber nachdenkt sich ein neues Rad zu kaufen, der sollte darauf achten, dass ein vernünftiger Scheinwerfer mit mind. 20 Lux oder besser mehr montiert ist. Gegebenenfalls den Händler bitten, einen besseren Scheinwerfer gleich bei der Auslieferung gegen Aufpreis auszutauschen. Der Aufpreis ist meist geringer, als wenn man das später nachrüstet.

Ganz einfach nachrüsten Komfort-Tuning: So wird Ihr Rad bequemer

Ein Fahrrad muss nicht gleich neu gekauft werden, wenn es unbequem ist. Schon mit kleinen Veränderungen lässt sich der Fahrkomfort deutlich steigern. Unser Fahrradexperte zeigt, wie dies mit wenigen Handgriffen und erschwinglichen Nachrüstteilen funktioniert.

Kaffee oder Tee SWR

Das sollten Sie wissen Radfahren im Winter: Tipps rund ums Fahrrad, E-Bike, Kleidung, Fahrverhalten und Ausstattung

Auch im Winter das Fahrrad viel genutzt. Wir verraten, worauf Sie gerade im Winter beim Fahren mit dem Fahrrad oder E-Bike achten sollten. Hier ein paar wichtige Tipps:

Kaffee oder Tee SWR

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Stephan Gramsch