Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Erwachsene können sich hiervon befreien, wenn sie im laufenden Kalenderjahr einen bestimmten Betrag, die sogenannte Belastungsgrenze, überschreiten. Die Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen, abzüglich gewisser Freibeträge für Partner*in und Kinder. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Einkommensgrenze bei einem Prozent. Wie hoch die eigene Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt, lässt sich auch mithilfe eines Online-Zuzahlungsrechners ermitteln.
Befreiungsbescheinigung
Wenn Kassenpatient*innen wissen, dass sie im nächsten Kalenderjahr mehr zuzahlen müssen, können sie den fälligen Betrag im Voraus bei ihrer Krankenkasse bezahlen und erhalten eine Befreiungsbescheinigung.
Eine schon zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann in der Apotheke, bei Arzt- oder Klinikbesuchen hilfreich sein und erspart den Betroffenen Bürokratie
Weitere Informationen:
https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsrechner
verbraucherzentrale.de/regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse
Experte: Peter Springborn, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Saarland
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