Verkehr und Behörden

Brief vom Kraftfahrt-Bundesamt: Muss ich bei der Umfrage mitmachen?

Rund 200.000 Fahrzeughalter bekommen Post vom Kraftfahrt-Bundesamt. Wie Sie echte Schreiben erkennen, welche Tachostände abgefragt werden und was mit Ihren Daten passiert.

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Von Autor/in Matthias Hof , WDR

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind verunsichert, wenn plötzlich ein Schreiben aus Flensburg im Briefkasten liegt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fragt nach Tachoständen und Fahrverhalten – ist das seriös, muss man antworten, und landen die Daten am Ende bei Versicherung oder Finanzamt?  

Der Hintergrund: Es handelt sich um die bundesweite Fahrleistungserhebung 2026. Sie soll zeigen, wie viele Kilometer Fahrzeuge in Deutschland tatsächlich unterwegs sind und damit die Grundlage für Verkehrsplanung und Investitionen liefern.

Welche Behörde welche Fahrzeughalter anschreibt 

Die Fahrleistungserhebung 2026 wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) durchgeführt. Koordiniert wird sie von der Bundesanstalt für Straßen‑ und Verkehrswesen (BASt). Die Bundesbehörde KBA übernimmt die Halterbefragung.  

Rund 200.000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dafür zufällig ausgewählt – und bis 2027 in mehreren Wellen angeschrieben. Ziel ist es, ein möglichst genaues Bild der jährlichen Fahrleistung aller Kraftfahrzeuge in Deutschland zu erhalten.  

Angeschrieben werden nicht nur klassische Pkw-Halter. Das KBA zählt dazu auch Besitzer anderer zugelassener oder versicherter Fahrzeuge - etwa:

  • Motorräder,
  • Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen,
  • E‑Bikes, E‑Scooter und Segways oder
  • Krankenfahrstühle.

Wer in Deutschland ein solches Fahrzeug hält, kann zufällig ausgewählt werden und Post bekommen.

Fahrleistungserhebung 2026: Darum fragt das Kraftfahrt-Bundesamt nach Kilometern  

Die zentrale Frage der Fahrleistungserhebung lautet: Wie viele Kilometer legen Fahrzeuge in Deutschland innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurück? Um das zu ermitteln, setzt das KBA auf die Angaben der Halterinnen und Halter.  

Im Fragebogen wird zunächst der Tachostand zu einem klar festgelegten Stichtag abgefragt. Dieses Datum liegt nach Erhalt des Schreibens. Einige Wochen später folgt eine zweite Abfrage, ebenfalls per Post oder online. Aus der Differenz der beiden Tachostände berechnet das KBA, wie viel das Fahrzeug im Zeitraum zwischen den beiden Stichtagen gefahren ist.  

Diese Daten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgewertet, um ein besseres Bild der Fahrleistungen zu erhalten und Investitionen in Straßen und Infrastruktur zu planen. Auf dieser Grundlage sollen verkehrspolitische Entscheidungen getroffen und Investitionen in Straßen und Infrastruktur zielgerichtet geplant werden.

Teilnahme an der KBA-Befragung: Pflicht oder freiwillig?  

Wer einen solchen Brief im Briefkasten findet, ist zur Teilnahme nicht verpflichtet. Die Halterbefragung ist ausdrücklich freiwillig.  

Es drohen also keine Mahnungen und keine Bußgelder, wenn Fahrzeughalter nicht auf das Schreiben reagieren oder den Fragebogen nicht ausfüllen. Das KBA weist allerdings darauf hin, dass jede Rückmeldung wichtig ist, damit die Ergebnisse am Ende möglichst repräsentativ sind.  

Je mehr zufällig ausgewählte Halterinnen und Halter mitmachen, desto genauer lassen sich die Fahrleistungen verschiedener Fahrzeugarten und Regionen bestimmen. 

Echter KBA-Brief oder Fake: So erkennen Sie ein echtes Schreiben 

Entscheidend ist, echte Post vom Kraftfahrt-Bundesamt zu erkennen. Hinweise dafür liefern folgende Merkmale:  

  • Absender und Briefkopf: Das Schreiben kommt vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Sowohl auf dem Umschlag als auch im Briefkopf ist die Behörde genannt.
  • Persönliche Referenznummer: Im Schreiben findet sich eine persönliche Referenznummer, die zur Fahrleistungserhebung gehört.
  • Verweis auf offizielle KBA-Webseite: Im Text wird auf die offizielle Internetseite zur Fahrleistungserhebung 2026 verlinkt (Domain „kba.de“ bzw. die Projektseite).
  • Fahrzeugkennzeichen: In der rechten oberen Ecke des Anschreibens ist das Kennzeichen eines Fahrzeugs angegeben, das der Empfänger des Briefs aktuell angemeldet hat. 

Ein besonders wichtiges Merkmal:

Seriöse KBA-Schreiben enthalten keine Aufforderung zur Zahlung und keine Bitte um Bank‑ oder Kreditkartendaten. Wird in einem vermeintlichen KBA-Brief Geld verlangt oder sollen Kontodaten angegeben werden, handelt es sich nicht um ein legitimes Schreiben der Behörde.  

In solchen Fällen sollten Sie das Schreiben ignorieren, gegebenenfalls der Polizei melden und keine Daten preisgeben.

Fragebogen zur Fahrleistung: Welche Angaben das Kraftfahrt-Bundesamt braucht

Mit der Post erhalten ausgewählte Halterinnen und Halter einen Fragebogen. Die zentrale Angabe ist der Tachostand zu zwei verschiedenen Zeitpunkten.  

Konkret werden gefragt: Tachostand Ihres Fahrzeugs zu einem Stichtag nach Erhalt des Briefes und Tachostand desselben Fahrzeugs einige Wochen später. Weitere persönliche Details werden nicht abgefragt.  

Die Teilnahme ist auf zwei Wegen möglich:  

  • Per Post: Sie tragen die Tachostände in den Fragebogen ein und senden ihn portofrei an das Kraftfahrt-Bundesamt zurück.
  • Online: Mit den Zugangsdaten im Anschreiben können Sie die Befragung auch online durchführen und dort Ihre Werte eingeben.

Datenschutz beim Kraftfahrt-Bundesamt: Wer sieht die Kilometerstände?

Laut KBA landen die Angaben später nicht bei Versicherern, Finanzämtern oder der Polizei. Für die Befragung gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das KBA betont eine strenge Zweckbindung.

Wesentliche Punkte des Datenschutzkonzepts:  

  • Ausschließliche Nutzung für die Fahrleistungserhebung: Die Daten dienen nur der statistischen Auswertung der Fahrleistungen.
  • Löschung personenbezogener Daten: Spätestens drei Monate nach Abschluss der Befragung werden personenbezogene Daten gelöscht.
  • Keine Weitergabe an Dritte: Versicherungen, Finanzämter oder die Polizei erhalten keinen Zugriff auf individuelle Kilometerstände. Gegenüber Dritten liegen die Daten nur pseudonymisiert oder anonymisiert vor. 

Damit soll sichergestellt werden, dass niemand aus der Teilnahme konkrete Nachteile befürchten muss. Die Fahrleistungserhebung dient der Auswertung der Fahrleistungen, um Investitionen in Straßen und Infrastruktur zu planen.

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt es umfangreiche Informationen zur Fahrleistungserhebung 2026 - unter anderem eine Liste von häufigen Fragen und Antworten, eine E-Mail-Kontaktadresse und eine Telefonnummer für Fragen zur Erhebung.

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Autor/in
Matthias Hof , WDR
Onlinefassung
Heidi Keller