Instagram und Facebook

Sammelklage gegen Meta: Schadenersatz einfordern für unerlaubte Datennutzung

Medikamente kaufen, Nachrichten lesen, Datingplattformen nutzen - und Meta sammelt unerlaubt Nutzerdaten dieser Webseiten. Verbraucher können sich bei der Verbandsklage eintragen.

Teilen

Stand

Von Autor/in Jörg Pfuhl , NDR/ARD Verbraucher-Redaktion

Bei der letzten Facebook-Klage 2024 ging es um das Sammeln von Basisdaten wie Name, Geburtsdatum oder die Handynummer. Nun werden von Meta offenbar noch mehr Daten gesammelt: Welche Medikamente kaufen die Internetnutzer? Wo verabreden sich Nutzer für ihre Dates?

Der Verbraucherschutzvereins (VSV) hat deshalb eine weitere Klage eingereicht gegen Meta. Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen und möglicherweise bares Geld bekommen. Das ist ganz einfach - wir erklären wie das geht.

Daten-Tracking durch Meta Business Tools

Millionen Websites wie zum Beispiel Airbnb, Otto oder Parship nutzen die praktischen Meta Business Tools, um etwa selbst zu messen, wie und wohin Nutzer auf den Internetseiten des eigenen Unternehmens klicken – etwa auf Werbung. An sich kein Problem.

Allerdings leiten diese Meta Business Tools diese Daten an die Meta-Töchter Facebook und Instagram weiter. Das wiederum verstößt laut Juristen von Stiftung Warentest gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Dass Facebook Daten kriegt, wenn man bei spiegel.de Nachrichten liest oder bei otto.de einkauft, damit muss niemand rechnen. Selbst wenn im Kleingedruckten entweder von Meta oder von Otto eine Einwilligung drinstehen würde - diese ist unwirksam.

Meta dürfe die Daten seiner Nutzer speichern. Otto dürfe die Daten seiner Nutzer speichern. Aber Meta dürfe keinesfalls die Daten von Otto-Kunden an sich selbst weiterleiten.

“Das ist das, was im Augenblick läuft. Es ermöglicht Meta wirklich sehr mächtige Profile zu erstellen. Das halte ich für klar rechtswidrig und das ist schadenersatzpflichtig”, erklärt Christoph Herrmann.

Instagram, Facebook, Tiktok & Co. Werbung so persönlich: Hören uns Apps auf dem Smartphone ab?

Gestern mit Freunden über ein bestimmtes Produkt gesprochen, heute erscheint im Netz oder in einer App passende Werbung dazu: Zufall, Magie oder hört mein Smartphone mich ab?

Zahlreiche Klagen gegen Meta

Deutsche Gerichte haben in Verfahren gegen Meta bisher bereits rund 500 Mal Schadenersatz zugesprochen. Allerdings sind doppelt so viele Klagen auch schon gescheitert. Bislang in erster Instanz, also nicht rechtskräftig.

Die Juristen von Stiftung Warentest sind sich in dem aktuellen Fall sicher, dass die Gerichte in letzter Instanz die Weiterleitung von Daten Dritter an Meta als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung werten.

Deshalb gehen sie auch davon aus, dass jeder Geschädigte dabei mehrere hundert bis zu tausende von Euros als Schadenersatz bekommen könnte.

Wie kann man sich bei der Sammelklage beteiligen?

An der Sammelklage kann man sich auf zwei Wegen beteiligen:

  • Verbraucherschutzverein (VSV): mit Prozessfinanzierer

Bei der Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) können Verbraucher sich kostenlos auf der Website meta-klage.de anmelden und einen kurzen Fragebogen ausfüllen. Kosten fallen dabei nicht an.

Bei Erfolg müssen jedoch knapp zehn Prozent der Entschädigung an den Prozessfinanzierer abgegeben werden.

  • Bundesamt für Justiz: im Klageregister selbst eintragen

Verbraucher können sich auch einfach direkt selbst auf der Website des Bundesamts für Justiz eintragen. Folgendes muss beim Ausfüllen beachtet werden:

  • Punkt I bis III ausfüllen.
  • Falls man keinen rechtlichen Vertreter nennen möchte, muss Punkt IV nicht ausgefüllt werden.
  • Punkt V wird automatisch ausgefüllt. Bitte nichts daran ändern.
  • Für Punkt VI empfiehlt Stiftung Warentest folgende Formulierung:

"Ich benutze Facebook seit ungefähr (zum Beispiel) zwei Jahren und melde mich mit meine@facebook-email.adresse an. Ich benutze Instagram unter dem Akronym Mein.Instagram-Name seit ungefähr (zum Beispiel) einem Jahr und melde mich mit meine@instagram-email.adresse an. Soweit Meta seither Daten über meine Besuche auf Drittseiten erhebt, speichert und/oder verarbeitet, fordere ich Schadenersatz."

  • Punkt VII ist optional.

Wer mehr wissen möchte über die Klage und was man beim Ausfüllen berücksichtigen sollte, findet weitere Informationen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale oder bei Stiftung Warentest. Hier gibt es auch eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten zur Verbandsklage gegen Meta.

Wer kann mitmachen bei der Verbandsklage gegen Meta?

Mitmachen können User, die einen Instagram- oder Facebook-Account besitzen. Minderjährige können mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Verbraucherrecht gestärkt Sammelklagen gegen Unternehmen: Einfach und kostenlos

Sogenannten Abhilfeklagen können sich Verbraucher seit Oktober 2023 anschließen und so gemeinsam mit Verbraucherschutzorganisationen gegen Unternehmen vorgehen. Ganz ohne Risiko.

Marktcheck SWR

Gibt es Risiken, wenn man sich bei der Sammelklage einträgt?

"Nein, es gibt überhaupt kein Risiko, dass da irgendwelche Kosten kommen oder ich vor Gericht irgendwie herbeizitiert werde oder ins Kreuzfeuer genommen werde. Gibt es alles nicht", versichert Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest.

Allerdings würde das Verfahren nicht schnell gehen. Zuerst urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg – das geschieht möglicherweise nächstes oder übernächstes Jahr. Und der Unterlegene geht anschließend mit Sicherheit zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe.

Christoph Herrmann von Stiftung Warentest vermutet daher, dass das Urteil erst im Laufe des Jahres 2028 rechtskräftig wird.

Marktcheck checkt Amazon Private Daten: So seht ihr, was Amazon über euch weiß

Ihr sucht, ihr klickt, ihr kauft – und währenddessen sammelt Amazon riesige Datenmengen zu eurem Verhalten. Wir zeigen euch, wie ihr abfragen könnt, was Amazon über euch speichert.

Smartphone, Tablet und Co. Apps als Datensammler - FAQ für Menschen, die nichts zu verbergen haben

Apps zu Wetter, Reisen, Kochen: Viele davon sind scheinbar kostenlos, aber statt mit Geld zahlen wir mit persönlichen Daten. Warum das zum Problem werden kann.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Jörg Pfuhl , NDR/ARD Verbraucher-Redaktion
Onlinefassung
Sofie Knorr