Auf einem von ihm selten genutzten Konto findet ein Marktcheck-Zuschauer eine Abbuchung in Höhe von 89,90 Euro mit dem Verwendungszweck „Patenschaft Walnussbaum“. Davon hat er noch nie etwas gehört.
Die Abbuchung war von einer DMS GmbH über SEPA-Lastschrift erfolgt. Der Betroffene stellt fest: Seit Monaten wird bei ihm für eine Nussbaumpatenschaft Geld abgebucht, insgesamt mehr als 600 Euro.
Können Fremde einfach Geld abbuchen lassen?
Eine Lastschrift kann jeder veranlassen, der Daten wie die IBAN und den Namen des Kontoinhabers hat. Die Daten werden beispielsweise von Hackern im Darknet verkauft.
Eigentlich muss der Kontoinhaber der Lastschrift zustimmen. Die Bank überprüft aber üblicherweise nicht, ob der Kontobesitzer zum Beispiel wirklich Nussbaumpate werden möchte. Das Geld wird einfach abgebucht.
Wo landet das abgebuchte Geld?
Bei einer der Abbuchungen des Betroffenen ging das Geld auf ein Konto bei der Hamburger Sparkasse. Auf Nachfrage teilt das Institut der Marktcheck-Redaktion mit, dass man die Geschäftsverbindung zu dem abbuchenden Kunden bereits vor einiger Zeit beendet habe - und weiter:
Ganz generell wird eine Überprüfung der Geschäftsverbindung vorgenommen, wenn intern festgelegte Lastschrift-Retourenquoten überschritten werden.
Die anderen Abbuchungen des Marktcheck-Zuschauers liefen über ein sogenanntes Fintech - ein Zahlungsdienstleister - mit Sitz auf Malta.
So können Sie sich schützen Sicherheitslücke bei SEPA-Lastschrift: Betrug mit Deutschlandticket, Abos & Co.?
Kriminelle nützen fehlende Kontrollen beim SEPA-Lastschriftverfahren zu Betrugszwecken. Theoretisch kann es jeden treffen. Doch Verbraucher sind nicht schutzlos.
Betrug über Fintechs
Steuerfahnderin und Buchautorin Birgit Orths ermittelt seit 20 Jahren in großen Betrugsfällen und Geldwäscheverfahren. Immer wieder hat sie bei ihren Ermittlungen auch mit Fintechs zu tun, denn sie bieten auch fragwürdigen Unternehmen die Möglichkeit, komplett anonym zu bleiben. Auf Kontoauszügen tauchen sie nämlich nicht namentlich als Auftraggeber auf.
„Das ist ja genau der Vorteil, den die Betrüger haben. Sie brauchen nicht persönlich in Erscheinung zu treten. Da man nicht nachvollziehen kann, was das für eine Firma ist, kann sie wunderbar verschleiert im Hintergrund bleiben“, so Birgit Orths.
Und eine Firma zu gründen, sei in Deutschland sehr einfach. Volljährigkeit und keine Vorstrafen würden zu den wenigen Mindestbedingungen gehören. Die DMS GmbH, die auf dem Kontoauszug des betroffenen Marktcheck-Zuschauers auftaucht, lässt sich im Handelsregister nicht eindeutig zuordnen.
Recherche: Wer steckt hinter der Fake-Baumpatenschaft?
Auf den Kontoauszügen entdeckt die Marktcheck-Redaktion die Nummer einer Telefon-Hotline. Aber entweder es hebt niemand ab, oder es läuft eine Bandansage, die auffordert, es später noch einmal zu versuchen.
Als die Marktcheck-Reporterin die Telefonnummer googelt, stößt sie auf zwei andere Firmennamen: das „Verlagshaus Bergheim“ sowie einen „MVD Medienvertrieb“ – beide ansässig unter der gleichen Adresse in Düsseldorf, edel auf der Königsallee.
Doch bei den angegebenen Adressen findet die Marktcheck-Redaktion keine Hinweise auf die Firmen - nur leere Mietbüros, die man auch als Firmensitz eintragen lassen kann, und Nachbarn, denen die Firmennamen nichts sagen. Bei ihren Ermittlungen stößt Birgit Orths immer wieder auf solche Mietbüros, denn dort können sich auch Scheinfirmen einnisten.
Wir fragen beim Betreiber des Mietbüros nach, er teilt uns mit: "Beide Firmen sind Kunden an unserem Standort in Düsseldorf. Bitte beachten Sie, dass unser Standort schon vor vielen Monaten an die Königsallee 19 umgezogen ist."
Doch warum steht die neue Adresse der beiden Firmen dann nicht im Handelsregister? Auch das Gewerbeamt der Stadt Düsseldorf weiß nichts von einem Umzug.
Es scheint für Unternehmen mit undurchsichtigen Absichten ein Leichtes, in Deutschland tätig zu sein. Oliver Huth vom Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) erklärt, das Problem sei die Masse an Betrugsfällen, die die Kriminalpolizei überlaste.
Bei weiteren Recherchen stellt das Marktcheck-Team fest, dass die Geschäftsführer beider Firmen den gleichen Nachnamen tragen und Verbindungen zum gleichen Ort in der Türkei haben.
Bei unserem zweiten Besuch in Düsseldorf wollen wir uns die neue Adresse des Verlagshauses Bergheim und des MVD Medienvertriebs auf der Königsallee anschauen. Unsere erneuten Briefe per Einschreiben wurden immerhin angenommen. Aber auch hier finden sich die beiden Unternehmen auf der Firmentafel des Mietbüroanbieters nicht.
An der Rezeption erfahren wir: Heute sei leider bei den beiden Firmen niemand da, ab und zu aber schon. Wann, könne man uns nicht sagen, ebenso wenig, warum die Firmen nicht umgemeldet wurden.
Dafür sei der Mietbürobetreiber nicht zuständig. Niemand ist also greifbar, es gibt keine Antworten auf unsere Fragen.
Ermittelt die Staatsanwaltschaft?
Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wollen wir wissen, ob gegen die Geschäftsführer ermittelt wird. Man schreibt uns:
„[…] leider kann ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt ohne weitere Informationen nicht einem hier geführten Verfahren zuordnen. Dies liegt insbesondere daran, dass ich in den hiesigen Datenbänken nicht nach 'Schlagwörtern' suchen kann.“
Dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf der Marktcheck-Redaktion keine weiteren Auskünfte geben konnte, wundert Oliver Huth vom BdK nicht. Auch die Datenbanken der Landespolizeien seien nicht vernetzt, erklärt er.
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Eine neue Ermittlungseinheit soll in Baden-Württemberg gegen Geldwäsche vorgehen. Die Landesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Forderung nach besserem Schutz vor Betrug
Oliver Huth fordert, dass die Politik stärker auf die wachsende Bedrohung durch Betrug reagiert. Birgit Orth sieht die Lösung in einer Reform des Steuergeheimnisses.
Die Daten der Bürger sollen zwar geschützt werden, doch es dürfe keinen Täterschutz geben. Alles, was im Strafgesetzbuch stehe und als Vergehen deklariert werde, solle vom Steuergeheimnis ausgeschlossen werden, wünscht sich die Steuerfahnderin.
Was können Betroffene im Betrugsfall tun?
Damit Betroffene das Geld zurückbekommen, das - wie im Fall des Marktcheck-Zuschauers - von ihrem Konto unberechtigt abgebucht wurde, sollten sie die eigene Bank kontaktieren und das Geld zurückbuchen lassen.
Bei unberechtigten Abbuchungen über SEPA-Lastschrift ist das 13 Monate lang möglich. Auch der betroffene Marktcheck-Zuschauer hat so die gesamte Summe zurückerhalten.
Um Betrug frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, sollten alle Konten regelmäßig auf ungewöhnliche Abbuchungen überprüft werden.