Zuhause mit Behinderung

Barrierefrei wohnen – Hilfe im Förderdschungel

Bad umbauen, Fußboden ohne Schwellen, ein Treppenlift - so kann man trotz Behinderung und im Alter zu Hause leben. Aber das kostet. Wo es Fördergeld und günstige Kredite gibt.

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Stand

Von Autor/in Stefanie Waldschmidt

Jeden kann es jederzeit treffen: Patienten und Angehörige werden aus der Bahn geworfen, wenn völlig unerwartet nach einem schweren Unfall oder durch eine plötzliche Erkrankung ein Familienmitglied mit körperlichen Einschränkungen klarkommen muss. Oder etwa künftig auf den Rollstuhl angewiesen sein wird. Wie weiter mit der Wohnungssituation?

Die Bevölkerung wird immer älter, der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum steigt. Die Anforderungen an die eigene Wohnung verändern sich. Was dann? Wo gibt es Fördergelder und günstige Kredite?

Plötzlich im Rollstuhl: Barrierefreiheit im eigenen Haus

Damit die Tochter mit Rollstuhl weiterhin bei den Eltern wohnen kann, zieht im Beispielfall die Familie eine Architektin hinzu, um sich über Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit im eigenen Haus beraten zu lassen. Der Einbau eines Treppenlifts wird notwendig, breite Türen ohne Schwellen und Stolperkanten – und am aufwendigsten: ein komplett neues Badezimmer.

Auch im Bad muss alles eben sein, größer dimensioniert und mit dem Rollstuhl befahrbar, einschließlich der Dusche. Hilfspersonen brauchen um die Person mit Behinderung herum Platz, um sie bei der täglichen Hygiene unterstützen zu können.

Armaturen und Haltegriffe werden so angebracht, dass die Betroffenen sich selbst festhalten beziehungsweise sie betätigen können. Auch die Höhe von Waschbecken, Toilette und Spiegel werden den jeweiligen Bedürfnissen angepasst.

Zuschuss beantragen für barrierefreien Umbau

Familie Werner beantragt nach der Beratung mit den erarbeiteten Plänen und Kostenvoranschlägen für den barrierefreien Umbau bei der Pflegekasse einen Zuschuss. Sabine Werner sagt: „Das wird begutachtet und dann wird entschieden, ob es einen Zuschuss gibt und wie hoch der sein wird.“

Von der Pflegekasse hat Familie Werner in diesem Fall den Maximalzuschuss von gut 4.000 Euro erhalten - bei Umbaukosten von mehreren 10.000 Euro.

Für Familie Werner und ihre Tochter Anna haben die barrierefreien Umbauten die Situation deutlich verbessert. Sabine Werner sagt: „Wir können jetzt schon sagen, dass sich der Umbau für sie gelohnt hat.“ Auch Dank des Umbaus verbessert sich Annas gesundheitliche Entwicklung nach und nach, und sie hat damit ein Stück Selbstständigkeit zurückbekommen.

Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen

Der barrierefreie Umbau des Eigenheims ist in der Regel teuer. Bei der Finanzierung helfen die Beratungsstellen für barrierefreies Wohnen in den einzelnen Bundesländern.

Fachleute wie Petra Ruß von der Landesberatungsstelle barrierefreies Wohnen in Rheinland-Pfalz klären Betroffene über die Fördermöglichkeiten auf. Oft hilft die Pflegekasse.

Die Expertin erklärt: „Die Pflegekasse gibt einen Zuschuss nach der Sozialgesetzgebung, und zwar sind es im Moment 4.180 Euro für pflegebedürftige Personen. Die Voraussetzungen sind, dass die Personen einen Pflegegrad haben - 1 bis 5.“

Vorsorgen fürs Alter: frühzeitig umbauen

Wer noch fit ist, aber Haus oder Wohnung barrierefrei umbauen möchte für die Zukunft, beispielsweise für Einschränkungen im Alter, kann auf Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzen.

Petra Ruß sagt: „Es gibt im Moment - aktuell seit 8. April - eine Bundesförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das können im Prinzip alle Personen beantragen. Und da gibt es Zuschüsse von 2.500 Euro bis zu 6.250 Euro.“

Bundesweite Fördermittel von der KfW

Wer zum Beispiel eine bodengleiche Dusche einbauen lässt, erhält 10 Prozent der Baukosten als Zuschuss zurück - maximal 2.500 Euro pro Einzelmaßnahme. Wer gleich das ganze Wohngebäude barrierefrei umbaut, kann sogar auf einen Zuschuss von bis zu 12,5 Prozent setzen. Für höchstens 50.000 Euro sind das immerhin 6.250 Euro Förderung.

Außerdem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehensprogramm - bis zu einer Investitionssumme von 50.000 Euro mit zinsgünstigen Krediten. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren liegen die Zinsen für den altersgerechten Umbau-Kredit deutlich unter 3 Prozent - rund einen Prozentpunkt unter dem Marktdurchschnitt für Baukredite.

Wichtig: Der Kredit muss beantragt werden, bevor die Umbaumaßnahmen beginnen.

KfW-Zuschuss und KfW-Darlehen kombinieren?

SWR-Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey erklärt, denselben Umbau – zum Beispiel das Bad – könne man nicht mit zwei KfW-Programmen gleichzeitig fördern lassen. Aber KfW-Zuschuss und KfW-Kredit können für getrennte Maßnahmen genutzt werden.

Zum Beispiel: Den KfW-Kredit für den großen Badumbau und den KfW-Zuschuss für einen separaten Treppenlift oder den Einbruchschutz. Die Rechnungen müssen dafür aber strikt getrennt sein.

Geld von der Kreditanstalt und von der Pflegekasse gleichzeitig?

Barbara Sternberger-Frey, SWR-Finanzexpertin, erklärt: „Um Zuschüsse von der Pflegekasse beantragen zu können, muss man bereits betroffen sein - für die Unterstützung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch nicht. Das kann man im Vorhinein beantragen.“

Manchmal ist es möglich, Fördermittel verschiedener Institutionen mit Mitteln der Pflegekasse zu kombinieren – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Marktcheck-Expertin sagt: „Ganz wichtig ist: Das Zuschussprogramm der KfW ist Anfang April neu aufgelegt worden. Das wird schnell ausgeschöpft sein.“

Außerdem ist es wichtig, die richtige Reihenfolge einzuhalten: Zuerst die Anträge bei der KfW und der Pflegekasse stellen, bevor man die Handwerker beauftragt.

Um mehrere Förderquellen nutzen zu können, müssen die Rechnungen getrennt werden in unterschiedliche Teile der Baumaßnahmen – passend für die Voraussetzungen bei der KfW und bei der Pflegekasse.

Der Zuschuss der Pflegekasse – also bis 4.180 Euro - kann oft mit KfW-Mitteln kombiniert werden. Hier ist die Reihenfolge wichtig: Die Kfw fördert nur den Betrag, der nach Abzug des Zuschusses der Pflegekasse noch übrigbleibt. Dabei ist zu beachten, dass die KfW nur einen prozentualen Zuschuss zu den Restkosten gibt, bei Einzelmaßnahmen sind es 10 Prozent. Die vollen 2.500 Euro gibt es dann meist nicht.

Wer ist förderfähig: nur Eigentümer oder auch Mieter?

Grundsätzlich sind auch Mieter berechtigt, die Förderung für den barrierefreien Umbau in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss zuerst mit dem Vermieter geklärt werden, ob er den Umbau zulässt - was er bei einem berechtigten Interesse des Mieters bis auf wenige Ausnahmefälle muss.

Und es ist zu klären, ob der Mieter bei Auszug den Umbau zurückbauen muss. Das würde für den Mieter am Ende noch weitere Kosten verursachen.

Für den Vermieter kann ein barrierefreier Umbau auch eine Aufwertung der Immobilie bedeuten, die er quasi kostenlos bekommt, wenn der Mieter die Umbaukosten auf sich nimmt. Deshalb wichtig: Verhandeln und alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen.

Frage aus der #besserwohnen-Community Barrierefreies Bad in der Mietwohnung: Wer zahlt?

Ein barrierefreies Bad entscheidet über Selbstständigkeit. Eine #besserwohnen-Teilnehmerin fragt: Darf ihre Mietwohnung umgebaut werden – und wer trägt die Kosten?

Förderung für barrierefreies Wohnen vom Land: Rheinland-Pfalz

Es gibt auch auf der Ebene der deutschen Bundesländer einige Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen. Teilweise wird Barrierefreiheit auch beim Neubau gefördert.

Weil der Bedarf an barrierefreien Wohnungen groß ist und die Kosten etwas höher sind, ermöglicht etwa die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz eine spezielle Förderung für Neubauten für die Bauherren von Mehrfamilienhäusern.

Wir fördern dreifach - wir geben ein zinsgünstiges Darlehen, wir geben hohe Tilgungszuschüsse und wir übernehmen das Hauptrisiko in der Finanzierung.

Um in Rheinland-Pfalz die Förderung zu erhalten, muss der Bauherr allerdings Bedingungen erfüllen: Die Mieten müssen verhältnismäßig niedrig bleiben. Für das Zusatzdarlehen Barrierefreiheit müssen die Punkte Schwellenlosigkeit, bodengleiche Dusche und ausreichende Abstandsflächen eingehalten werden.

Förderung vom Land für private Eigentümer

Privatbesitzer, die ihr Einfamilienhaus oder die eigene Wohnung barrierefrei umbauen wollen, können in Rheinland-Pfalz bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) ein Darlehen beantragen aus dem Modernisierungsprogramm.

Finanzexpertin Alexandra Wüst von der ISB erklärt: „Hier haben wir einen vergünstigten Zins und einen Tilgungszuschuss, den wir anbieten können. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer eine gewisse Einkommensgrenze hat. Zum Beispiel in einem Drei-Personen-Haushalt, da liegen wir bei einem Bruttoeinkommen von rund 85.000 Euro.“

Das Besondere: Das zinsgünstige Darlehen kann mit dem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent kombiniert werden.

Ein Beispiel: Wer sein Eigenheim mit einem ISB-Darlehen über 50.000 Euro barrierefrei umbaut, bekommt nach Abschluss der Maßnahmen bis zu 25 Prozent der Schulden von der Bank erlassen, hier also 12.500 Euro. Die Kreditsumme sinkt auf 37.500 Euro.

Die Fördermöglichkeiten der Bundesländer sind im Allgemeinen recht unterschiedlich – etwa in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland. Finanzierungsprogramme wie das der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz gibt es in ähnlicher Form auch bei der L-Bank, der Landeskreditbank in Baden-Württemberg.

Gekoppelt an Einkommensgrenzen fördern beide Banken zum Beispiel den Einbau von Rampen, Aufzügen oder Liften, die Entfernung von Schwellen oder den Umbau von Badezimmern. Allerdings sind die Voraussetzungen sehr unterschiedlich.

Förderung von Barrierefreiheit in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bietet die L-Bank, die Landeskreditbank in Baden-Württemberg, zum Beispiel die "Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit" an. Diese richtet sich an Privatpersonen, die ihr Wohneigentum barrierearm umgestalten, und umfasst zinsgünstige Darlehen sowie teilweise Tilgungszuschüsse.

Für Bestandsimmobilien gibt es den Baustein aber nur, wenn schon der Erwerb der Immobilie in den letzten zehn Jahren gefördert wurde. Ansonsten gibt es ihn nur bei Nutzung der Basisförderung für Neubauten – und die gibt es nur für Familien mit mindestens einem Kind.

Wichtige Punkte zur Förderung in Baden-Württemberg sind (Stand 2026):

  • Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit: Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Zinsvorteil: In der Regel 0 Prozent Sollzins für 10 Jahre, bei 3 Prozent Tilgung.
  • Zuschuss: Ergänzender Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 1.500 Euro) bei Erfüllung aller Auflagen im Umbau.

Förderung für Barrierefreiheit im Saarland

Auch im Saarland gibt es Förderprogramme (Stand 2026) für ein barrierefreies Zuhause. Das Saarland bietet spezielle Zuschüsse für die Barriere-Reduzierung im Bestand an.

Das Programm wurde zuletzt bis Ende 2025 verlängert und ist auch für 2026 mit neuen Mitteln ausgestattet worden – vorerst nur bis 30. Juni 2026. 

Zielgruppe sind Menschen ab 60 Jahren, Personen mit erheblicher Gehbehinderung oder Menschen mit einem Pflegegrad. Für die Zuschusshöhe gilt: Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Höchstbetrag liegt bei 7.500 EUR pro Wohneinheit. Wenn eine Behinderung oder ein Pflegegrad vorliegt, kann der Zuschuss auf bis zu 11.250 Euro steigen.

Im Saarland werden Leistungen der Pflegekasse auf die Investitionszuschüsse angerechnet.

Finanzielle Unterstützung von Landkreisen und Kommunen

Sogar Städte, Gemeinden und Landkreise bieten jeweils sehr unterschiedliche Förderprogramme mit verschiedenen Voraussetzungen an – oft gekoppelt an Einkommensgrenzen. Informationen dazu gibt es in den Verwaltungen vor Ort.

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stechen vor allem die großen Universitätsstädte durch eigene Förderprogramme hervor, da diese oft einen hohen Anteil an sanierungsbedürftigen Altbauten und eine aktive Sozialpolitik haben.

In Baden-Württemberg gibt es einige Städte, die den barrierefreien Umbau sogar einkommensunabhängig fördern, was eine große Besonderheit im Vergleich zu den Landesprogrammen darstellt.

Hilfe im Förderdschungel: Beratungsstellen

Das Thema Wohnberatung ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich organisiert und die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich zudem je nach Bundesland. Die komplizierte Fördersituation machte es für Betroffene notwendig, sich gleich zu Anfang kompetent beraten zu lassen, um im Förderdschungel die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.

Überregionale Beratungsstellen für barrierefreies Wohnen:

Eine bundesweite Übersicht über Beratungsstellen - geordnet nach Bundesländern - gibt es etwa auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V..

Beratungsstellen für Fördermittel nach Bundesland

Beratung spezifisch je nach Bundesland gibt es kostenlos. Fast jedes Bundesland bietet spezialisierte Landesfachstellen oder Beratungsstellen für Barrierefreiheit an.

Lokale Wohnberatungsstellen helfen in der Beratung zu Umbauplanung und Finanzierung. Auch Kommunen und Wohnungsämter geben Auskunft über regionale und lokale Förderprogramme. 

Beratung in Baden-Württemberg

Beratung in Rheinland-Pfalz

Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterhält in Städten wie Mainz, Koblenz und Ludwigshafen Beratungsstellen, die individuelle Umbaupläne prüfen und bei der Beantragung kommunaler Mittel helfen – wie etwa die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Speyer und Trier: Hier gibt es oft quartiersbezogene Förderungen. In ausgewählten Sanierungsgebieten dieser Städte können Eigentümer Modernisierungskosten für die Barrierefreiheit steuerlich besonders absetzen oder kleine Zuschüsse aus Städtebaufördermitteln erhalten.

Beratung im Saarland

  • Sozialverband VdK Saarland: Wohnen, Barrierefreiheit, Beratung

Welche Fördermittel gibt es sonst noch?

In besonderen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch Förderung geben von der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung oder von Trägern der Sozial- und Eingliederungshilfe.

Talk: Alltag als Rollstuhlfahrer

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Landesschau Rheinland-Pfalz SWR RLP

Erstmals publiziert am
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Autor/in
Stefanie Waldschmidt
Moderator/in
Hendrike Brenninkmeyer
Marktcheck Moderatorin Hendrike Brenninkmeyer
Gespräch mit
Barbara Sternberger-Frey SWR-Finanzexpertin
Onlinefassung
Heidi Keller