Raclette - das gilt es beim Einkauf zu wissen
- Schweizer Raclettekäse ist grundsätzlich unbehandelt. Die Rinde kann mitgegessen werden und traditionell wird sie auch mitgegessen und wird schön knusprig.
- Französischer Raclettekäse darf gegen Schimmel behandelt werden. Zum Einsatz kommt dabei Natamycin. Es ist als E235 als Konservierungsmittel zugelassen. Natamycin wird auch in der Humanmedizin verwendet. Antibiotisch wirkende Substanzen sollten möglichst wenig durch Nahrungsmittel aufgenommen werden. Sie beeinflussen die Darmflora und Resistenzen sind zu befürchten.
Deshalb sollte von so behandeltem Käse die Rinde immer in einer Stärke von 5 mm entfernt werden. Natamydin darf in einer Tiefe von 5 mm im Käse nicht mehr nachweisbar sein.
- Bio-Käse darf unter keinen Umständen mit Natamycin behandelt sein.
- Beim Preisvergleich ist es insofern günstig, den anfallenden Abschnitt bei behandeltem Käse zu berücksichtigen.
- Käsereste von Raclette oder Ofenkäse können ohne weiteres eingefroren werden und zu einem späteren Zeitpunkt zum Gratinieren verwendet werden.
Weitere Käsesorten mit essbarer Rinde:
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Im Studio: Sabine Schütze, SWR-Redakteurin und Ernährungsberaterin