Verbraucherrechte

Rechtsschutzversicherung: Was sie bezahlt – und was, wenn der Versicherer kündigt

Recht haben und bekommen sind oft verschiedene Dinge. Die Rechtsschutzversicherung soll vor Gericht helfen. Was kann sie vorschreiben? Und was tun, wenn der Versicherer kündigt?

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Von Autor/in Valeria D'Alessio

Rechtsstreitigkeiten sind oft teuer. Eine Rechtsschutzversicherung soll dabei helfen, die eigenen Ansprüche bei Bedarf auch mit einem Anwalt vor Gericht durchzusetzen.

Aber die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Und unter bestimmten Bedingungen reagiert der Versicherer womöglich mit einer Kündigung des Vertrags.  

Was die Rechtsschutzversicherung abdeckt 

Generell gilt: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für den Schaden selbst – sondern nur für die rechtliche Auseinandersetzung darüber.

Die wichtigsten Bereiche, in denen sich Verbraucher rechtsschutzversichern können:

  • Privat (Schadensersatzrechtsschutz),
  • Beruf (Kündigung),
  • Verkehr,
  • Wohnungs-Rechtsschutz (Mieter, Vermieter) 

Wenn der Versicherer eine Deckungszusage für die Klage gegeben hat, zahlt er in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Zeuginnen.

Verliert man vor Gericht, zahlt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich auch die Kosten des Prozessgegners, also auch für den gegnerischen Anwalt. Geldstrafen und Bußgelder werden vom Versicherer nicht übernommen. 

Wichtig ist: Der Rechtsschutz gilt nur für Fälle, die nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit entstehen. Wenn der Streit oder das Ereignis vorher schon begonnen hat, bleibt man auf den Kosten sitzen – selbst wenn man erst später klagt. 

Was Rechtsschutzversicherungen nicht abdecken: Familien- und Erbrecht 

Die Rechtsschutzversicherung lehnt eine Kostenübernahme bei Streitigkeiten im Rahmen von nicht ehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften in der Regel ab.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung – zum Beispiel Unterhaltsstreitigkeiten oder Scheidung - sind häufig ganz oder teilweise von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Es sei denn, man hat explizit einen erweiterten Familienrechtsschutz mit abgeschlossen.

Der Versicherungsschutz im privaten Umfeld endet zum Beispiel auch bei Streitigkeiten unter Angehörigen, etwa zwischen Geschwistern oder Eltern und Kindern. Solche innerfamiliären Auseinandersetzungen sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 

Es sei denn, sie betreffen bestimmte rechtliche Bereiche wie zum Beispiel Erbstreitigkeiten, wenn diese mitversichert wurden. Die meisten Standard-Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten rund ums Erben aber aus.  

Keine Rechtsschutzversicherung für Probleme oder Mängel am Bau

Für die Planung oder Errichtung eines Hauses oder eines Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, kann man sich nicht rechtsschutzversichern. Das schließen die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ausdrücklich aus.  

Apropos Haus und Grundstück: Marktcheck hat mehrfach das Streitthema Grundsteuer und die Bewertung der Grundstücke aufgegriffen. Auch Streitigkeiten wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen schließen die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen aus. 

Deckt eine Rechtsschutzversicherung internationale Fälle ab?

Nur eingeschränkt: Viele Rechtsschutzversicherungen bieten europaweiten Schutz, teilweise auch für Länder außerhalb Europas – zum Beispiel bei Urlaubsreisen oder kurzen Aufenthalten im Ausland.

Allerdings ist der Versicherungsschutz dann meist auf bestimmte Bereiche wie Verkehrsrecht, Vertragsrecht oder Strafrecht beschränkt.

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Beleidigungen im Internet oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Für die Durchsetzung vorbeugender Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet bieten die Rechtsschutzversicherungen inzwischen auch Rechtsschutz an. Davon wird immer mehr Gebrauch gemacht. 

Mediation - wann die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt

Sich ohne Gerichtsverfahren mit einem Mediator zu einigen, spart auch den Versicherten Nerven. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Mediation. Ob eine Mediation inbegriffen ist, steht in den Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherung.

Wichtig: Die Mediation muss meist von einem anerkannten neutralen Dritten durchgeführt werden. Die freie Anwaltswahl gilt auch für ein Mediationsverfahren (EuGH, Urteil vom 14.05.2020 - C-667/22)

Freie Anwaltswahl: Was die Rechtsschutzversicherung vorschreiben darf 

Ob man im Zweifel Recht bekommt, hat auch mit dem Rechtsanwalt zu tun, durch den man vertreten wird. Viele Rechtsschutzversicherungen arbeiten mit bestimmten Kanzleien zusammen und empfehlen den Versicherten, je nach Fall, dann auch spezielle Anwälte. 

Muss man sich die Anwältin oder den Anwalt vorschreiben lassen von der Rechtsschutzversicherung? Oder kann man seinen Anwalt frei wählen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-442/12) und auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12) haben entschieden - und es steht auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG): In Deutschland gilt die freie Wahl des Anwalts.

Aber: Eine Rechtsschutzversicherung darf Anreize setzen und beispielsweise mit einer Prämie die Wahl des Anwalts in ihrem Sinne beeinflussen. Das hat der BGH ebenfalls entschieden (2013).

Rechtsexperte Karl-Dieter Möller hat den Eindruck, dass sich viele Versicherte im Streitfall Unterstützung und Orientierung durch ihre Versicherung bei der Suche nach einer kompetenten Anwältin oder einem kompetenten Anwalt wünschen. Er erklärt: “In der Regel nennen Versicherer nicht nur eine Anwaltsadresse, sondern mehrere. Aber am Ende hat immer der Kunde die Wahl.”  

Dürfen sich Versicherungsnehmer einen teuren “Star-Anwalt” nehmen?

Möglich wäre das, aber bekannte Fachanwälte rechnen ihren Aufwand in der Regel nach Stunden ab. Die Rechtsschutzversicherung jedoch sichert womöglich nur die Übernahme einer wesentlich niedrigeren Abrechnung nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung zu.

In diesem Fall würden Versicherungsnehmer auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleiben. 

Kann die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ablehnen? 

Rechtsexperte Karl-Dieter Möller gibt zu bedenken: “Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die bei einem Versicherungsfall Aufwand und Nutzen berechnen.” Sie behalten sich in Ihren Versicherungsbedingungen vor, Versicherungsschutz abzulehnen – etwa, wenn beispielsweise eine Klage aus ihrer Sicht nur wenig Erfolgsaussicht hat oder gar mutwillig vom Versicherungsnehmer angestrengt wird. 

Die Rechtsschutzversicherung prüft also zu Beginn die Wahrscheinlichkeit der Erfolgsaussichten. Wenn sie zu dem Schluss kommt, dass die Aussichten, den Rechtsstreit zu gewinnen, zu gering sind, muss sie die Ablehnung dem Versicherungsnehmer gegenüber detailliert begründen. Der Versicherungsnehmer kann gegen diese Begründung Widerspruch einlegen. 

Der Aufwand für diese ausführliche Begründung verursacht bei der Versicherung Kosten, die erst ab einer gewissen Höhe des Streitwerts in Kauf genommen werden.

Rechtsexperte Karl Dieter Möller sagt: „Erfahrungsgemäß wird daher ein Streitwert von etwa bis zu 5.000 Euro ohne weitere Prüfung hingenommen. Wo die Versicherer sich eher zurückziehen, ist bei hohen Klagesummen.” 

Wenn die Deckungszusage abgelehnt wird: Was tun?

Gegen eine Ablehnung der Deckungszusage können sich Versicherungsnehmer wehren. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens zu fordern. 

Die Versicherung ist an die Entscheidung des Schiedsgutachters gebunden. Über die Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Schiedsgutachterverfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden im BGH-Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 341/22.

Geht das Verfahren negativ aus für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer, kann sie oder er immer noch eine Deckungsklage vor Gericht anstrengen. Die Erfolgsaussichten einer Deckungsklage in der Rechtsschutzversicherung hat der Bundesgerichtshof geklärt im BGH-Urteil vom 05.06.2024 - IV ZR 140/23.

Wenn der Versicherer die Rechtsschutzversicherung kündigt

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherungen (ARB 2021, Stand August 2022) kann die Versicherung den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn mindesten zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind. 

Dabei spielt es für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob den versicherten Kunden dabei ein Verschulden getroffen hat oder nicht.

Wie sich Versicherte bei einer Kündigung wehren können

Wenn die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer kündigt – etwa nach mehreren Versicherungsfällen – und die Kunden der Meinung sind, das sei unberechtigt oder unfair, können sie sich zunächst an den Versicherungsombudsmann wenden. 

Das ist eine kostenfreie Schlichtungsstelle, die unabhängig prüft, ob die Kündigung rechtmäßig war. Oft kann so schon ohne Gericht eine Lösung gefunden werden.

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Wenn die Beiträge steigen, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also den Vertrag kündigen – auch außerhalb der regulären Laufzeit.

Wichtig ist, schnell zu reagieren: In der Regel beträgt die Frist für die Sonderkündigung einen Monat ab Zugang der Mitteilung. 

Rechtsschutzversicherung nicht im Versicherungspaket abschließen 

Im Paket mehrere Versicherungen beim selben Versicherungsunternehmen abzuschließen, ist für Verbraucher oft günstiger. Aber zum Beispiel die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung gemeinsam mit der Rechtsschutzversicherung beim selben Versicherer vertraglich zu regeln, ist riskant.

Sollte man später gegen eine Entscheidung der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung juristisch vorgehen wollen, gilt: Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer sind meistens ausgeschlossen. Eine Versicherung kann nicht gegen sich selber vorgehen. 

Übrigens: Auch eine Verfassungsklage ist über die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.  

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