Was sollte ich als erstes klären?
- Sind alle Versicherungszeiten geklärt? Die Rente kann nur richtig berechnet werden, wenn alle Versicherungszeiten geklärt sind. Wer sich erst zum Rentenantrag um die Vervollständigung kümmert, kann die Prüfung der Zeiten für den Rentenbescheid und auch die Zahlung verzögern.
- Auf Lücken achten. Ist die berufliche Ausbildung als Ausbildung gekennzeichnet? Sind die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr hinterlegt? Müssen noch Monate geprüft werden, ob sie auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden können? Diese Infos finden sie alle in der Rentenauskunft, die alle Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre erhalten.
- Sind alle Voraussetzungen für die Rente, z.B. die Vorversicherungszeiten, erfüllt?
- Wie kann ich einen Antrag stellen? Wo wende ich mich hin, und wo bekomme ich Beratung?
- Was habe ich außerdem für Ansprüche? Habe ich Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge? Habe ich eine private Altersvorsorge?
Was kann ich tun, wenn bei der Rentenversicherung falsche oder unvollständige Angaben über mich erfasst sind?
In diesem Fall sollte ein Antrag auf Kontenklärung erstellt werden. Das kann online, bei der jeweiligen Gemeinde oder bei einem ehrenamtlichen Versichertenberater geschehen. Die notwendigen Nachweise für die Fehlzeit können auch online eingereicht werden. Ein Nachweis sollte die fehlende Information möglichst detailliert belegen, zum Beispiel ein Studium mit genauen zeitlichen Angaben. Ein Diplom, das lediglich das Ende des Studiums bescheinigt, reicht in der Regel nicht aus. Eine Exmatrikulationsbescheinigung aber bescheinigt nicht nur das Datum der Exmatrikulation, sondern auch das Datum der Immatrikulation, also des Beginns.
Originalunterlagen braucht die Deutsche Rentenversicherung in der Regel nicht. Kopien reichen aus.
Wann sollte ich die Rente beantragen?
Das Timing kann entscheidend sein. Die richtige Planung der Rente beginnt schon Jahre vorher - mit der Prüfung des Versicherungsverlaufs. Erst zum Rentenantrag zu prüfen, ob meine Versicherungszeiten geklärt sind, ist definitiv zu spät.
Auch wenn für mich der Ruhestand vielleicht ein fester Zeitpunkt ist, können meine Vorsorgeansprüche zeitlich auseinander fallen. Viele Formen der Altersvorsorge sind nicht an den gesetzlichen Renteneintritt gekoppelt. Manche beginnen zu einem festen Zeitpunkt, bei anderen kann ich in einem bestimmten zeitlichen Rahmen den Beginn frei wählen. Vor allem bei privater Vorsorge sollte man sich informieren, welche Auswirkungen ein früherer oder späterer Leistungsbeginn hat. Auch die Auswirkungen der Zahlungen auf die Sozialversicherungspflicht und die steuerliche Behandlung sollte bedacht werden, wenn es darum geht, den richtigen Zeitpunkt des Rentenbeginns zu wählen.
Achtung: Die Rente nicht zu knapp beantragen. Etwa drei bis vier Monate im Voraus sind sinnvoll. Man kann aber auch zu früh dran sein - früher als sechs Monate vor Rentenbeginn sollte der Antrag nicht gestellt werden.
Was muss ich bezüglich meines Arbeitsverhältnisses beachten?
Die Entscheidung, ob ich weiterarbeiten will oder in Ruhestand gehe, sollte frühzeitig getroffen werden. Hier sind eventuell Absprachen mit dem Arbeitgeber notwendig. Wenn mein Arbeitsverhältnis nicht zu Beginn meines Wunschrententermins befristet ist und ich aufhören möchte zu arbeiten, dann muss ich rechtzeitig mit meinem Arbeitgeben in Kontakt treten. Ggf. muss ich Kündigungsfristen beachten oder der Arbeitgeber bietet mir vielleicht einen Aufhebungsvertrag an. Auch wenn ich weiter arbeiten will, muss ich mit meinem Arbeitgeber sprechen, ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Das gilt bei einer Vollrente ebenso wie bei einer Teilrente. In Einzelfällen kann es passieren, dass mit dem Eintritt in die Rente das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitsvertrag das so vorsieht. Transparenz ist hier häufig ein Vorteil - die Personalabteilungen können häufig Fragen schon frühzeitig beantworten.
Wann machen Sonderzahlungen Sinn, und wann muss ich sie leisten?
Es gibt verschiedene Anlässe, um Sonderzahlungen zu leisten. Beispielsweise für nicht anrechenbare Schulzeiten bis ich 45 Jahre alt bin.
Wenn ich aufgrund eines Versorgungsausgleich im Rahmen meiner Ehescheidung Ansprüche abgegeben habe, könnte ich diese ebenfalls mit Sonderzahlungen wieder auffüllen.
Ab dem 50. Geburtstag können, wenn ich voraussichtlich auf die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren komme, ebenfalls Sonderzahlungen geleistet werden. Das geht auch noch als Rentner, wenn das Regelrentenalter noch nicht erreicht ist. Dabei sollten sie allerdings beachten, dass die Zahlung erst ab dem folgenden Monat die Rente für die Zukunft erhöht und dass diese Sonderzahlungen von der Steuer abgesetzt werden können. Bezüglich des richtigen Zeitpunktes kommt es also auch auf die eigene Lebenssituation an. Da kann es individuell günstiger sein, die Zahlungen noch im Erwerbsleben zu tätigen. Man sollte sich da bei Bedarf von einem Steuerberater beraten lassen.
Wenn die Rente dann wirklich näher rückt - was sollte ich im letzten Jahr beachten?
Am besten sollte man bereits überlegen, ob man sich den Antrag alleine zutraut. Wenn man merkt, dass man Unterstützung benötigt, sollte man sich bei der Gemeinde, dem ehrenamtlichen Versichertenberater in der Nähe oder der Deutschen Rentenversicherung nach den Terminvorlaufzeiten erkundigen und ggf. schon einen Termin vereinbaren.
Noch mehr Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Im Studio: Laura Feldmann, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg