Im Mai 2026 wird die achtjährige Ella in Stadecken-Elsheim auf ihrem Roller angefahren. Ella hatte Glück im Unglück und keine großen Verletzungen.
Für die Familie besonders schwer nachvollziehbar: Der Fahrer hielt nicht einmal an, um nach Ella zu sehen, erzählt Mutter Laura: „Das Mindeste wäre gewesen, anzuhalten, auszusteigen und sich zu vergewissern, dass das Kind – oder auch ein Erwachsener – nicht verletzt wurde. Danach hätte man selbstverständlich Hilfe leisten müssen. Gerade bei einem Kind sollte sich ein Fahrer besonders sorgfältig davon überzeugen, dass alles in Ordnung ist.“
Wie verhält man sich richtig bei Unfällen mit Personen?
Wer einen Menschen anfährt, muss sofort anhalten, die Unfallstelle gegebenenfalls absichern und Erste Hilfe leisten. Werden Personen verletzt, muss die Polizei verständigt werden.
Wenn Kinder beteiligt sind, reicht es nicht aus, diese zu fragen, ob alles in Ordnung sei, und anschließend weiterzufahren.
Kinder befinden sich in einer solchen Situation in einem absoluten Ausnahmezustand. Oft können sie die möglichen Folgen des Unfalls noch gar nicht einschätzen.
Im Fall von Ella setzte der Fahrer seine Fahrt fort und beging damit Unfallflucht, erklärt Luisa Roth von der Polizei Mainz: „Sobald ich die Unfallstelle verlasse und die geschädigte Person weder meine Identität noch mein Kennzeichen kennt und kein Austausch stattgefunden hat, mache ich mich strafbar.“
2025 wurden in Rheinland-Pfalz rund 1.100 Unfallfluchten registriert, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Neben Geldstrafen können auch Fahrverbote verhängt werden.
Ab wann sollte man zum Arzt, wenn man angefahren wurde?
Auch nach vermeintlich harmlosen Unfällen können Verletzungen erst Stunden später auftreten. Deshalb empfiehlt es sich, sich möglichst früh ärztlich untersuchen zu lassen. So können Beschwerden eindeutig dem Unfall zugeordnet werden.
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