Jahrelang wurden Vorschläge diskutiert, geändert und wieder verworfen. Im Jahr 2022 war es dann soweit: Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Wahlrecht beschlossen - mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD.
Wir beantworten hier alle wichtigen Fragen zum Wahlrecht:
- Was ist bei dieser Landtagswahl neu?
- Wie hoch ist aktuell der Frauen-Anteil im BW-Landtag?
- Was hat der Frauen-Anteil mit dem neuen Wahlrecht zu tun?
- Wie viele Frauen sind auf den neuen Landeslisten der Parteien?
- Wieso sitzen 154 Abgeordnete im Landtag und nicht 120?
- Warum befürchten Kritiker der Wahlrechtsreform einen XXL-Landtag?
Was ist bei dieser Landtagswahl in BW neu?
Bislang hatte jeder Wahlberechtigte in Baden-Württemberg bei einer Landtagswahl eine Stimme. Mit dieser Stimme wählte man den Wahlkreiskandidaten und gleichzeitig dessen Partei. Jetzt hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen - genau wie bei der Bundestagswahl: Die Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin oder ein Wahlkreiskandidat einer Partei gewählt. Pro Wahlkreis schafft es nur ein Kandidierender ins Parlament und zwar der mit den meisten Erststimmen. Das gelingt oft den Wahlkreiskandidaten größerer Parteien. Die kleineren Parteien gehen hier normalerweise leer aus. Bei der Landtagswahl gibt es 70 Wahlkreise. - Wichtig zu wissen: Alle Wahlkreisgewinner ziehen bei der Landtagswahl sicher ins Parlament ein. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 war das aufgrund des neuen Bundeswahlrechts nicht der Fall.
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei an sich. Damit es eine Partei auch sicher in den Landtag schafft, braucht sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen. Für die Zweitstimme braucht jede Partei eine eigene Landesliste mit weiteren Kandidierenden. Über die Landeslisten ziehen mindestens 50 Abgeordnete in den Landtag ein.
Die zweite Neuerung im Wahlrecht in Baden-Württemberg: Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 dürfen zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, bislang lag das Wahlalter bei 18 Jahren. Mit dem neuen Wahlrecht sollen nicht nur mehr Jüngere an die Urnen, sondern vor allem mehr Frauen ins Parlament gebracht werden.
Wie hoch ist aktuell der Frauen-Anteil im BW-Landtag?
Gemessen an ihrem Anteil in der Bevölkerung, sitzen zu wenig Frauen im Parlament. Aktuell sind es 49 Frauen bei 154 Landtagsabgeordneten. Damit beträgt der Frauenanteil 31,8 Prozent. Bei den Grünen ist das Verhältnis in der Fraktion (57 Mitglieder) fast ausgeglichen, bei der AfD hingegen sind es 16 Männer und eine Frau. Vergleicht man den Frauenanteil mit den anderen Landesparlamenten liegt Baden-Württemberg bundesweit im Mittelfeld. Mit der Zweitstimme und den neuen Landeslisten der Parteien soll der Frauen-Anteil im Landtag erhöht werden.
Was hat der Frauen-Anteil mit dem neuen Wahlrecht zu tun?
Bislang gab es nur einen Weg, in den Landtag einzuziehen - und zwar den über den Wahlkreis. Dort stellte der jeweilige Kreisverband einer Partei alle Kandidatinnen und Kandidaten auf, die es dann - je nach Stimmenanteil - in den Landtag schafften oder nicht. Allerdings wurden vor Ort im Wahlkreis oft Männer nominiert - weil sie besser vernetzt waren oder sie sich häufiger für eine Kandidatur bereit erklärten als Frauen.
Mit dem neuen Wahlrecht gibt es künftig zwei Wege in den Landtag einzuziehen: über den Wahlkreis (Erststimme) und - das ist wie gesagt neu - auch über die Landesliste, die jetzt jede Partei aufstellen muss (Zweitstimme). Bei der Liste können die Parteien auf Landesebene mehr Einfluss auf die Kandidatenkür nehmen. Sie könnten beispielsweise festlegen, dass die Listenplätze abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden sollen. Bekommt eine Partei über die Landesliste acht Sitze, kämen je vier Frauen und Männer in den Landtag. So könnte der Anteil der Frauen im Parlament steigen.
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Wie viele Frauen stehen auf den neu eingeführten Landeslisten der Parteien?
Alle aktuell im Landtag vertretenen Parteien haben auf ihren Landeslisten Plätze für die Zweitstimme vergeben. Grüne und SPD haben die ersten zwanzig Plätze abwechselnd besetzt mit je zehn Frauen und Männer, die CDU neun Frauen und elf Männer, die FDP fünf Frauen und 15 Männer und die AfD mit zwei Frauen und 18 Männer.
Wieso sitzen 154 Abgeordnete im Landtag und nicht 120?
120 Abgeordnete muss der Landtag laut Gesetz mindestens haben, nach der Wahl 2001 waren es 128, aktuell sind es 154. Dass das Parlament immer weiter gewachsen ist, liegt an den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. - Die Überhang- und Ausgleichsmandate gab es im alten Wahlrecht auch schon. Sie kamen nur durch das Ein-Stimmen-System nur anders zustande.
Ein Beispiel: Gewinnt eine Partei mit der Erststimme 50 Wahlkreis-Sitze, mit der Zweitstimme aber nur 30 Sitze, dann behält sie die zusätzlichen 20 Sitze. Sie werden "Überhangmandate" genannt. Weil durch sie die Zahl der Sitze im Landtag insgesamt steigt und das Wahlergebnis fair abgebildet werden muss, bekommen die anderen Parteien im Gegenzug dafür prozentual "Ausgleichsmandate".
Warum befürchten Kritiker der Wahlrechtsreform einen XXL-Landtag?
Kritiker befürchten, dass der Landtag wegen des neuen Zwei-Stimmen-Wahlrechts deutlich größer werden könnte. Denn wie bei der Bundestagswahl ist jetzt auch bei der Landtagswahl in BW Stimmensplitting möglich. Mit der Erststimme kann man den Wahlkreiskandidaten einer bestimmten Partei x wählen, mit der Zweitstimme aber eine Partei y.
Die FDP erwartet, dass Stimmensplitting zu noch mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten führt. Sie pochte daher darauf, dass die Zahl der Wahlkreise reduziert wird - von aktuell 70 auf 60. Die Überlegung dahinter: Weniger Wahlkreismandate hätten weniger Ausgleichs- und Überhangmandate zur Folge. Mit ihrem Vorschlag scheiterte die FDP aber.
Abgeordnete von AfD und SPD befürchten außerdem, dass die Vorstände der Landesparteien mehr Macht bekommen, weil sie durch die neue Zweitstimme die neu eingeführten Landeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten besetzen. Die Kritik: Abgeordnete mit Zweitstimmenmandat seien künftig in erster Linie ihren Landesparteien und nicht mehr den Wählerinnen und Wählern in den Wahlkreisen Rechenschaft schuldig. Das fördere die Politikverdrossenheit.